Darf Hermes den Schadensersatz eines verlorenen Paketes nach Gewicht berechnen, wenn keine Quittungen vorliegen?

3 Antworten

Mehr als 500 € erwarte ich auch nicht, aber bei einem Wert von ca 900 € nur 260 € erstattet zu bekommen, wo Hermes nicht mal das Gewicht des Paketes nachweisen kann, das kommt mir schon komisch vor. Es waren viele neue und teure Kochbücher im Paket, die waren allein schon mehr wert als 260 Euro. Die Preise sind ja nicht aus der Luft gegriffen, Jeder der sich die Aufstellung anschaut, kann sofort erkennen, dass der Paket DEUTLICH mehr als 260 Euro wert ist. Schade, dass man mit Ehrlichkeit heute nicht mehr weit kommt. Hätte wohl irgendwas angeben sollen, wovon ich noch Quittungen hatte... :-(

Die Haftung ist nach Artikel 23 CMR bei Verlust auf einen Betrag von
8,33 Rechnungseinheiten pro Kilogramm Sendungsgewicht begrenzt. Die
genannte Rechnungseinheit betraegt 1,252100 Euro (lt.
Sonderziehungsrecht des Internationalen Waehrungsfonds zur Zeit der
Uebernahme Ihrer Sendung am 16.02.2016). Ausgehend von einem
Sendungsgewicht von 25 kg ergibt sich folgende Berechnung: 8,33 x SZR x
25 kg.

https://www.jurion.de/Gesetze/CMR/23

Da kannst Du nichts machen. Das ist international geltendes Recht und alle Versanddienstleister halten sich an diese Abmachung, bzw sind daran gebunden.

wollsockenpapst 
Beitragsersteller
 26.03.2016, 13:12

Danke für die Antwort. Ich hatte auf einem Rechtsforum die Antwort eines Anwaltes gelesen, dass der Nachweis, was die Ware Wert ist ( In dem Fall z.b. Buchpreise ) auch ohne Quittung geltend ist. Ausserdem: 

> Eine Verpflichtung zur Vorlage von Kaufbelegen bei Privatversand verengt die Beweismöglichkeiten des Anspruchstellers unzulässig und ist gesetzlich nicht vorgesehen.

...?

baindl  26.03.2016, 13:14
@wollsockenpapst

ass der Nachweis, was die Ware Wert ist ( In dem Fall z.b. Buchpreise ) auch ohne Quittung geltend ist

Das bezieht sich auf den nationalen Versand.

Bei internationalen Versand gelten die oben genannten Regeln.

Hier noch mal komplett:

https://www.jurion.de/Gesetze/CMR

Das Paket ist nur bis zu 500€ versichert, mehr wird dann auf jeden Fall nicht bezahlt. Du hast Unterlagen eingereicht nicht vollständig keine vollständige Wertermittlung möglich, damit kam wohl die Abrechnung nach Gewicht zum Zuge.