Darf Hermes den Schadensersatz eines verlorenen Paketes nach Gewicht berechnen, wenn keine Quittungen vorliegen?
Hallo, kennt sich rechtlich jemand mit diesem Thema aus? Ich habe mir selber ein Paket von Deutschland nach England geschickt mit peivatem Eigentum , manches gebraucht und manches war Neuware ( Buecher, Lebensmittel, Spielzeug, Drogerieartikel ). Hermes hat das Paket verloren, jetzt geht es um den Schadesersatz, das Paket war mit max. 500 Euro versichert. Jetzt habe ich aber keine Quittungen fuer den Inhalt, ich habe die Aufstellung gemacht des Inhaltes und die Referenzpreise fuer Buecher und DVDs etc von Amazon genommen und anderen Online Shops, die die genau gleichen Artikel verkaufen, die im Paket waren. Der Paketinhalt war ueber 900 € wert, ich wuerde ja eh schon Verlust machen. Hermes will mich jetzt mit 260 € abspeisen, da sie den Inhalt aufgrund fehlender Quittungen nach Gewicht berechen. Die Gewichtsangabe beruht auch nur auf einer Schaetzung von mir, soweit ich weiss, wiegt Hermes die Pakete gar nicht, Woher wollen sie dann wissen, wie schwer das Paket war. Es kann doch keine gesetzliche Grundlage sein, dass der Kunde das Gewicht schaetzen muss und danach dann der Schaden bewertet wird? Und wie soll ich von Privatem eigentum alle Quittungen noch haben? Koennen die das verlangen? Hermes beruft sich auf folgendes: > Die Haftung ist nach Artikel 23 CMR bei Verlust auf einen Betrag von 8,33 Rechnungseinheiten pro Kilogramm Sendungsgewicht begrenzt. Die genannte Rechnungseinheit betraegt 1,252100 Euro (lt. Sonderziehungsrecht des Internationalen Waehrungsfonds zur Zeit der Uebernahme Ihrer Sendung am 16.02.2016). Ausgehend von einem Sendungsgewicht von 25 kg ergibt sich folgende Berechnung: 8,33 x SZR x 25 kg.
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass dies Rechtes ist, wo Hermes nicht mal einen Gewichtsnachweis hat. Ausserdem habe ich ja nachweisbare Referezpreise der verlorenen Gegenstaende.
Habt ihr schonmal einen aehnliche Erfahrung mit Hermes gemacht oder kennt ihr die Rechtslage?
Danke und Gruss :-)
3 Antworten
Mehr als 500 € erwarte ich auch nicht, aber bei einem Wert von ca 900 € nur 260 € erstattet zu bekommen, wo Hermes nicht mal das Gewicht des Paketes nachweisen kann, das kommt mir schon komisch vor. Es waren viele neue und teure Kochbücher im Paket, die waren allein schon mehr wert als 260 Euro. Die Preise sind ja nicht aus der Luft gegriffen, Jeder der sich die Aufstellung anschaut, kann sofort erkennen, dass der Paket DEUTLICH mehr als 260 Euro wert ist. Schade, dass man mit Ehrlichkeit heute nicht mehr weit kommt. Hätte wohl irgendwas angeben sollen, wovon ich noch Quittungen hatte... :-(
Die Haftung ist nach Artikel 23 CMR bei Verlust auf einen Betrag von
8,33 Rechnungseinheiten pro Kilogramm Sendungsgewicht begrenzt. Die
genannte Rechnungseinheit betraegt 1,252100 Euro (lt.
Sonderziehungsrecht des Internationalen Waehrungsfonds zur Zeit der
Uebernahme Ihrer Sendung am 16.02.2016). Ausgehend von einem
Sendungsgewicht von 25 kg ergibt sich folgende Berechnung: 8,33 x SZR x
25 kg.
https://www.jurion.de/Gesetze/CMR/23
Da kannst Du nichts machen. Das ist international geltendes Recht und alle Versanddienstleister halten sich an diese Abmachung, bzw sind daran gebunden.
ass der Nachweis, was die Ware Wert ist ( In dem Fall z.b. Buchpreise ) auch ohne Quittung geltend ist
Das bezieht sich auf den nationalen Versand.
Bei internationalen Versand gelten die oben genannten Regeln.
Hier noch mal komplett:
Das Paket ist nur bis zu 500€ versichert, mehr wird dann auf jeden Fall nicht bezahlt. Du hast Unterlagen eingereicht nicht vollständig keine vollständige Wertermittlung möglich, damit kam wohl die Abrechnung nach Gewicht zum Zuge.
Danke für die Antwort. Ich hatte auf einem Rechtsforum die Antwort eines Anwaltes gelesen, dass der Nachweis, was die Ware Wert ist ( In dem Fall z.b. Buchpreise ) auch ohne Quittung geltend ist. Ausserdem:
> Eine Verpflichtung zur Vorlage von Kaufbelegen bei Privatversand verengt die Beweismöglichkeiten des Anspruchstellers unzulässig und ist gesetzlich nicht vorgesehen.
...?