Retoure Artikel mit Haaren beschmutzt wer zahlt?
Hallo,
ich habe bei einem Onlinehandel mehrere Artikel bestellt. Leider konnte ich mich für keinen Artikel festlegen und habe von meinem Rückgaberecht gebrauch gemacht. Nun wird allerdings die Rückgabe verweigert, da abzählbar 5 Hundehaare sich auf die Artikel gesetzt haben. Das Unternehmen behauptet nun seien die Artikel unverkäuflich und ich müsste alle Produkte bezahlen. Ich habe zwei Hunde und die feinen Hundehaare fliegen nunmal in der Luft zuhause in der Wohnung herum. Dieses Problem ist wohl jedem Hundebesitzer bekannt.
Wie ist die Rechtslage, ist dies wirklich ein erheblicher Schaden? Muss ich alle Produkte nun bezahlen wegen ein paar Fusseln/Hundehaaren.
Das Unternehmen lehnt jede Kulanz etc. ab.
Bevor ich meinen Rechtsbeistand einschalten muss, möchte ich gerne von euch eine Meinung hören.
Ich bitte um eure fachliche Hilfe
4 Antworten
Dein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich unabhängig davon in welchem Zustand sich die Sachen befinden. Der Verkäufer muss die Sachen gem. § 357 Abs. 1 BGB annehmen und Dir innerhalb von 14 Tagen den Kaufpreis rückerstatten.
Der Verkäufer kann jedoch grundsätzlich für einen etwaigen Wertverlust gem. § 357 Abs. 7 BGB Wertersatz verlangen. Ob dies hier der Fall ist, ist fraglich. Als Verbraucher darf man die Ware nämlich aus- bzw. anprobieren. Das hierbei Haare, seien es auch Hundehaare, an die Sachen gelangen, ist normal.
Daher dürftest Du sogar ohne jeden Verlust aus der Sache rausgehen. Ich an Deiner Stelle würde den Verkäufer auf die Rechtslage aufmerksam machen. Außerdem ist es sinnvoll, wenn Du ihm eine Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises setzt.
Das hierbei Haare, seien es auch Hundehaare, an die Sachen gelangen, ist normal.
Aber sonst geht's dir gut?
Tja da haste Pech gehabt und darfst die Ware bezahlen.
Tierhaare stellen sogar eine hochgradige Verschmutzung dar, es soll ja schließlich z.B. Allergiker geben und die würden sich bedanken wenn sie Gesundheitliche Probleme durch deine Hundehaare bekämen.
Grundsätzlich hast du dein Rückgaberecht ja nur wenn die Artikel in einem einwandfreien Zustand sind. Wenn du dir das jetzt andersrum vorstellst: du bekommst Artikel zugeschickt, auf denen fremde Haare sind, da wärst du auch nicht begeistert. Und sehr viele Leute würden diese Artikel dann zurück schicken. Der Verkäufer hätte also einen Schaden.
Von diesem Gesichtspunkt her, musst du dafür aufkommen.
Ich denke es ist aber außerdem entscheidend um was für Produkte es sich handelt.
Im BGB findest du dazu gar nichts.
Das Widerrufsrecht im Fernabsatz ist im HGB als Sonderregelung verankert.
Es handelt sich um 10 Mützen (a 35 Euro)
Das ist zwar ein bisschen happig, dir alle Artikel in Rechnung stellen zu wollen. Aber da musst du dir selbst schon eine Mitschuld geben. Diese 5 Hundehaare sind natürlich in Wahrheit 50 oder 500 Hundehaare, wie du ja selbst einräumst. ("Dieses Problem ist wohl jedem Hundebesitzer bekannt." usw.)
Du kannst eigentlich nur auf dem Weg der diplomatischen Verhandlung versuchen die Wogen zu glätten und den "Schaden" herunter zu handeln.
Es ist sowieso etwas grenzwertig, sich 10 Mützen zu bestellen, wenn man nur eine haben will.
dafür gibt es schließlich den Fachhandel.
Das Rückgaberecht bezieht sich natürlich nur auf einwandfreie wiederverkäufliche Ware.
Was soll das Unternehmen damit machen? In den Reißwolf werfen? Oder vielleicht einem Allergiker weiter verkaufen?
Schon mal einen Blick ins BGB geworden, Hans?
Wie wärs mit reinigen und weiter verkaufen?
Würdest du eine Mütze für 35 € kaufen, die bereits gereinigt wurde?
Dann kannst du sie ja auch auf dem Trödelmarkt kaufen
Wes Grundes? Der Händler hats doch nicht versaut sondern der Käufer.
... und diese Antwort basiert auf welchem Paragraphen des BGB?