Kürzung beim Urlaubsgeld?
Ich arbeite im Einzelhandel und bin seit 5 Wochen krankgeschrieben. Durch einen Schlaganfall werde ich vor August/September auch nicht wieder arbeiten können.
Mein Arbeitgeber hat mir jetzt im Juni mein Urlaubsgeld ( die Urlaubsgeldzahlung erfolgt bei uns einmalig im Mai) wieder komplett abgezogen.
Ist das rechtens? Also anteilig würde ich ja noch irgendwie verstehen, aber alles?
Urlaubsgeld ist bei uns ein fester Bestandteil im Arbeitsvertrag, also nicht als freiwillige Leistung deklariert.
3 Antworten
Ist das rechtens?
Nein ...
... jedenfalls dann nicht, wenn es keine einzel- oder tarifvertraglichen Vereinbarungen gibt, nach denen diese Leistung ganz oder anteilig gekürzt werden könnte; Beispiel: "Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nur bei einem zum Zeitpunkt der Auszahlung ungekündigten Arbeitsverhältnis." oder "Der Anspruch auf Urlaubsgeld wird für jeden Monat mit Tagen der Erkrankung des Arbeitnehmers um 1/12 gekürzt."
Fehlt es an solchen (oder ähnlichen) Regelungen, hast Du Anspruch auf das gesamte Urlaubsgeld. Der Abzug vom Juni-Entgelt ist dann rechtswidrig.
Wenn Du das Urlaubsgeld vom Arbeitgeber wieder einfordern willst (am besten schriftlich mit Einwurfeinschreiben!), musst Du eventuelle Fristen beachten:
Zwar gilt für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis in Deutschland grundsätzlich die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 195 "Regelmäßige Verjährungsfrist". Ansprüche aus 2020 kannst Du dann also noch bis zum 31.12.2023 geltend machen.
Diese gesetzliche Verjährungsfrist kann aber arbeits- oder tarifvertraglich durch viel kürzere Ausschlussfristen ersetzt werden; die Ausschlussfrist darf einzelvertraglich 3 Monate nicht unterschreiten, tarifvertraglich kann sie kürzer sein, beträgt aber meist 3 oder zweistufig 6 Monate (zweistufig: Geltendmachung innerhalb von 3 Monaten, Einleitung gerichtlicher Durchsetzung innerhalb weiterer 3 Monate).
Gerne geschehen - und viel Glück🍀!
Er kann das nicht so einfach nach lust und lauen kürzten ! Da kommt es darauf was im Vertrag steht ! Und nur weil du einen Anfall hastet kann und darf er das nicht einfach tun!
Das solltest du nachlesen und wen dazu nichts steht gehe zur gewerkschaft oder zu einem anwalt!
Urlaubsgeld ist bei uns ein fester Bestandteil im Arbeitsvertrag, also nicht als freiwillige Leistung deklariert.
Und was steht dazu genau ! in Deinem AV - sprich unter welchen Voraussetzungen wird es gezahlt?
Da steht Lohnbetrag plus jährliche Sonderzahlung von Weihnachts und Urlaubsgeld
Vielen Dank