steht mir Urlaubsgeld und Gutscheine zu wenn krankgeschrieben?
Ich bin seit ca 6 Wochen schwangerschaftsbedingt vom FA krankgeschrieben (Beschäftigungsverbot) wg drohender Fehlgeburt. Letztes Jahr wurde ausgehandelt das es für die Mitarbeiter ab dem 1.7.09 jeden Monat einen Tankgutschein gibt und im August wird Urlaubsgeld ausbezahlt. Heute bekomme ich die Abrechnung per Post zugestellt und es ist kein Gutschein enthalten. Die anderen haben ihn bekommen. Steht mir das denn nicht zu? Wg der Krankmeldung vielleicht? Und wie wird es dann mit dem Urlaubsgeld? Bekomme ich das denn auch nicht? Bin ab 20.8.09 im Mutterschutz bis Ende Nov `09. Danke für Antworten..
9 Antworten
Wenn du Krank bist bzw.ein Beschäftigungsverbot verordnet wurde,fallen keine Fahrtkosten zur Arbeitsstelle an und somit fällt der Anspruch auf einen Tankgutschein weg.
Urlaubsgeld steht dir aber zu.
Dann dürften die die im Ort wohnen und nicht mal ein Auto haben auch keinen bekommen.Ist vertraglich festgelegt worden.
Auf den Tankgutschein wirst Du verzichten müssen, denn Du fährst ja im Moment nicht zur Arbeit. Das Urlaubsgeld müssen sie Dir zahlen!
Bekommen alle-auch die die im Ort wohnen und nicht fahren.
Urlaubsgeld ist ein GOODWILL des Arbeitgebers und MUSS nicht gezahlt werden.
Ich würde nicht drauf rumreiten,da Du derzeit nicht arbeiten kannst und auch keinen Sprit für den ARbeitsweg benötigst.
ich bin ja nicht aus spaß an der freude krankgeschrieben-wäre selber froh wenns anders wäre..
Urlaubgeld bekommst Du, aber den Tankgutschein vermutlich nur wenn Du auch Benzin zur Arbeitsstelle verfahren hättest.
Bekommen alle Mitarbeiter-auch die die im Ort wohnen.
sieh es realistisch: du fährst nicht zur Arbeit, wofür Tankgutschein? Ist es im TV geregelt, wie du schreibst, ist üblicherweise auch geregelt wie im Krankheistsfall verfahren wird (so bei uns). Tankgutschein ist indirekt Lohnerhöhung oder Prämie (so meine Auffassung). Tankgutschein sagt nicht, dass du Tanken musst (für die, die laufen oder Radfahren).
hab mich beraten lassen:also es steht mir zu :-) da mir als schwangere mit beschäftigungsverbot keine nachteile entstehen dürfen. selbst lohnerhöchungen und prämien müssen berücksichtigt werden.