Drei Tage krankgeschrieben, habe ich Anspruch auf freien Tag?
Ich arbeite im Einzelhandel. Nun bin ich drei Tage krankgeschrieben (Montag - Mittwoch). Morgen, also Dienstag hätte ich meinen freien Tag gehabt. Nun habe ich eben auf der Arbeit bescheid gegeben und meine Teamleiterin sagte mir, das sie dann mal sehen muß wann ich meinen freien Tag dann nehme....
Ich war etwas verwundert, da ich immer dachte, das man keine freien Tag mehr hat, quasi Pech gehabt, da ich ja krankgeschrieben bin. Ich arbeite ja nun Donnerstag, Freitag und Samstag. Steht mir da trotzdem noch ein freier Tag zu?
7 Antworten
Wie viele Tage/Woche musst Du denn arbeiten?
Wenn Du eine Fünf-Tage-Woche hast, Montag bis Mittwoch arbeitsunfähig geschrieben warst und jetzt Donnerstag bis Samstag arbeitest, ist rechtlich alles in Ordnung. Es steht Dir dann kein freier Tag mehr zu.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz sagt dass der AG bei Krankheit den AN so bezahlen muss als hätte er gearbeitet. Du hättest ja nur Montag und Mittwoch arbeiten müssen, so dass auch nur diese vom AG bezahlt werden.
Dienstag war Dein geplanter freier Tag, da hättest Du nicht arbeiten müssen, also braucht der AG diesen auch nicht zu bezahlen. Hier war nicht die Krankheit der Grund für den Arbeitsausfall.
Die einzige Ausnahme ist beim Urlaub. Hier ist der AN aber aufgrund der Krankheit nicht in der Lage den Urlaub anzunehmen, folglich wird auch kein Urlaub abgezogen.
Wenn Dein AG Dir den Dienstag jetzt nicht bezahlt (was er nicht muss) und Du trotzdem einen freien Tag bekommst, werden Dir diese Stunden fehlen.
Das hängt von deinen wöchentlichen Arbeitsstunden ab.
Bei einer 6 Tage Woche steht dir ein freier Tag zu, so dass du nur max. 5 Tage davon am Stück arbeiten brauchst. Wenn du 3 Tage krank warst, dann bleiben nur noch 3 Tage, also brauchst du diesen freien Tag im Grunde gar nicht mehr, denn du hattest ja bereits 3 "freie" Tage zur "Erholung".
Wenn du beispielsweise einen 18 Stunden Vertrag hast, dann bekommst für die Krankentage je 3 Schnittstunden angerechnet. Bleiben noch 9 Stunden übrigrig die du mindestens noch arbeiten müsstest um auf dein vertragliches Soll zu kommen. Arbeitest du mehr hast du halt ein paar Plusstunden. Man kann dir somit noch frei geben, muss es aber nicht.
Wichtig ist halt nur, dass du möglichst auf deine vollen Stunden kommst um kein Minus zu machen.
Es gilt im Einzelhandel die sechs Tage Woche.Mit dem Freien Sonntag hast Du also Deinen Mindestanspruch.Wenn Dir ein weiterer Freier Tag gewährt wird,leistest Du Deine Stunden an anderen Tagen.Wenn Du an dem weiteren Tag krank bist,bekommst Du keinen Tag frei.Beste Grüße
Wenn es ein Ferientag ist, dann solltest du den zurückbekommen. Wenn du aber am Dienstag frei hast, weil du am Samstag arbeitest, hast du meiner Meinung nach keinen Anspruch darauf.
Man bekommt ja auch keinen freien Tag geschenkt, wenn man am Sonntag krank ist.
Wenn du im Urlaub krankgeschrieben wirst, dann verfällt der Urlaub ja auch nicht. Also, ja, dir steht dein freier Tag noch zu.
bei einem freien tag ist das aber anders. das ist kein urlaub. der verfällt dann