warum wird ein Rehaantrag in eine Erwerbsminderungsrente umgewandelt wenn nie eine Reha gemacht wurde?
eine Person, die Langzeitkrank ist wird doch zunächst in eine Reha geschickt, bevor EU-Rente bewilligt wird oder?
12 Antworten
Hallo,
in den meisten Fällen wird vor einer EM-Rente eine Reha bewilligt.
Wenn die Rentenversicherung anhand der medizinischen Unterlagen erkennen kann, dass eine Reha zurzeit wahrscheinlich die Erwerbsfähigkeit nicht wiederherstellen kann, wird eine EM-Rente auf Zeit bewilligt.
Rechtzeitig vor Ende der EM-Rente prüft die Rentenversicherung erneut die Lage und leitet ggf. eine Reha ein. Oder der Versicherte beantragt ca. 6 bis 9 Monate vor Ende der Rente von sich aus eine Reha.
Man kann sich auch bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung informieren.
Eine Zeitrente kann auch sehr hilfreich sein und den Druck nehmen, wenn die Arbeitsunfähigkeit schon sehr lange besteht und das Krankengeld-Ende droht. Schlimmstenfeld stände man sonst nach dem Krankengeld ohne Leistungen der Rentenversicherung und der Agentur für Arbeit da. In bestimmten Fällen gäbe es dann ggf. nur noch Arbeitslosengeld II vom Jobcenter (bei Bedürftigkeit).
Das Vorliegen (oder Nicht-Vorliegen einer Schwerbehinderung) ist für eine EM-Rente nicht entscheidend. Entscheidend ist die Fähigkeit, für mehr als 3 Stunden täglich eine Beschäftigung ausüben zu können.
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Gern geschehen!
Nein, nicht unbedingt. Wenn z.B. davon auszugehen ist, dass eine Reha nichts ändern würde, dann kommt es durchaus auch vor, dass Rente ohne Reha bewilligt wird. Eine EM Rente hat auch nichts mit einer Schwerbehinderung zu tun.
Bekomme selbst eine Teilrente und war zwar rund 1.5 Jahre vor dem Antrag auf eigenen Wunsch in der Reha, in Zusammenhang mit dem Antrag aber nie. Meiner Mutter bekam ebenfalls Teil EM Rente (mittlerweile Altersrente) und war nie in einer Reha und hat keinen GdB.
Eine Reha-Maßnahme wird dann bewilligt, wenn die Aussicht auf Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit besteht.
Wenn das nach Einschätzung der vorliegenden Befunde nicht zu erwarten ist, dann findet auch keine Reha-Maßnahme statt.
Bitte noch an die Wahl der 'hilfreichsten Antwort' denken!
auch wenn kein GDB vorliegt?
Es kommt auf die medizinischen Befunde an!
Ein GdB müsste ja eigentlich extra beantragt werden.
hat er beantragt und kommt nur auf 20%, endgültiger Bescheid!
Erstaunlich ... Wie gesagt: Widerspruch ist möglich!
also du findest es auch merkwürdig dass man ihn ohne Schwerbehinderung und Reha gleich berenten will? ich rate ihm auch zum Widerspruch
Ein Widerspruch ist auf jeden Fall eine mögliche Option und kostet ja auch nichts (außer Zeitaufwand).
nicht unbedingt. Es kommt auf die Erkrankung drauf an. Eine EM-Rente kann auch ohne Reha genehmigt werden.
Die betroffene Person sollte sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
oder zunächst an einen der Sozialverbände www.vdk.de oder www.sovd.de.
Die Mitgliedschaft in diesen Verbänden ist je kostenpflichtig, aber nicht teuer, und dort kennt man sich aus mit Menschen, die gesundheitlichen Einschränkungen unterliegen.
vielen Dank für deine ausführliche Antwort!