Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende bzw. zum 15. des Monats?
Hallo,
ich will im Juni eine neue Stelle beginnen und deshalb wird der Mai mein letzer Monat bei meiner derzeitigen Stelle sein.
Meine Kündigungsfrist lautet: 4 Wochen zum Monatsende bzw. zum 15. des Monats... wenn ich nun ab dem ersten Juni bei der anderen Stelle sein will, wann genau ich meine Kündigung einreichen? Oder besser, wann muss diese dem Arbeitgeber vorliegen? Kann mir da jemand mal ein paar Beispiele geben? Danke :D
7 Antworten
Wenn Du zum 31. Mai kündigen willst, also da der letzte Arbeitstag sein soll, muss Deine Kündigung Ende April bei Deinem Arbeitgeber sein. Soll es der 15. Mai sein, so muss die Kündigung am 15. April vorliegen. Besser ist es immer, lieber einen Tag früher, als einen zu spät.
4 Wochen vor dem Monatsende muss die Kündigung vorliegen.
du weist was Monatsende heißt?
du weißt was 4 Wochen sind?
wo ist das Problem ?
Die Kündigung muss in der letzten Aprilwoche deinem jetzigen Arbeitgeber vorliegen,wenn du zum 31.Mai kündigen willst.
Kündige lieber einige Tage früher als zu spät.
02.05. reicht aus.
Aber wie du sagst, lieber eher!
Vertrag,da steht es doch drin
Wir kennen doch alle Vertragstexte. Und wie kompliziert es ist, siehst du an den Antworten.
Bei Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende musst du spätestens am 30. April zum 31. Mai kündigen. Theoretisch kannst du dich auf die 4 Wochen berufen, aber sollte diese Formulierung tatsächlich im Arbeitsvertrag stehen, wird das Arbeitsgericht das als Synonym für "einen Monat " ansehen.
Ups, offensichtlich sehr kompliziert:
Zu beachten ist außerdem, daß die Kündigung meistens nur zu bestimmten Terminen möglich ist, z.B. zum 15., zum Ende des Monats oder zum Ende des Kalendervierteljahres.
Für den Zugang einer Kündigung nach der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats kann man sich folgende Regel merken:
• bei Monaten mit 30 Tagen (Zugang der Kündigung):
Zugang der Kündigung bis zum 17. des Monats erforderlich, wenn die Kündigung zum 15. des Folgemonats erfolgen soll;
Zugang der Kündigung bis zum 2. des Monats erforderlich, wenn die Kündigung zum Monatsende erfolgen soll;
• bei Monaten mit 31 Tagen:
Zugang der Kündigung bis zum 18. des Monats erforderlich, wenn die Kündigung zum 15. des Folgemonats erfolgen soll;
Zugang der Kündigung bis zum 3. des Monats erforderlich, wenn die Kündigung zum Monatsende erfolgen soll;
Sollte das Arbeitsgericht das wirklich tun? Ich habe Zweifel.