Kündigung wegen verlassen der Baustelle?
Hallo
mein Freund arbeitet seit 4 Monaten in einer Firma. Heute, nach dem sein Chef ihn angeschrien hat und blöde Sprüche gerissen hat, ist mein Freund gegangen. Jetzt hat sein Chef ihm eine fristlose Kündigung in den Briefkasten gelegt. Was kann er tun? Im Arbeitsvertrag steht, dass er 2 Monate Probezeit hat und nach der Probezeit ist eine Frist von 12 Tagen angegeben, zu der man gekündigt werden kann. Danke vorab für Mithilfe...
3 Antworten
Ich werde auch manchmal von meinem Chef angeschrien, wenn er wegen irgendetwas sauer ist. Und blöde Sprüche bekomme ich auch zu hören - dann gibts nen blöden Spruch von mir zurück.
Meine Güte, da steht man drüber und verschwindet nicht einfach.
Ob die fristlose Kündigung berechtigt ist, kann ich so nicht sagen, da ich ja die genauen Umstände nicht kenne. Dagegen kann dein Freund mit einer Kündigungsschutzklage angehen, wenn er die innerhalb von drei Wochen einreicht. Sollte der Chef gleichzeitig auch hilfsweise fristgerecht gekündigt haben, wird die aber vermutlich Bestand haben. Denn unabhängig davon, ob dein Freund noch in der Probezeit ist oder nicht, in den ersten 6 Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz nicht.
er kann sich einen Anwalt nehmen und gegen die Kündigung klagen.
Ob er damit Erfolg hat ?
Viel kann Dein Freund wohl nicht tun.
Er kann gegen die fristlose Kündigung klagen. Gegen eine fristgerechte Kündigung wird er wohl nichts tun können.
Ich vermute mal, er befindet sich noch in der Probezeit und selbst wenn diese schon vorbei sein sollte greift das Kündigungsschutzgesetz noch nicht, weil er noch keine sechs Monate im Betrieb ist.
Die 12 Tage werden sich wohl auf die Kündigungsfrist in der Probezeit beziehen.
Wenn diese vorbei ist, was steht dann zur Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag?
Dein Freund sollte zum Arbeitsgericht und auf Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist klagen. Das muss er aber innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der fristlosen Kündigung tun.
Wie gesagt, gegen die Kündigung an sich wird er nichts tun können, aber gegen die fristlose.
Wenn es in der Kündigung keinen Zusatz wie: ...hilfsweise ordentliche Kündigung gibt, muss der AG eine neue Kündigung mit Einhaltung der Frist schreiben.
Im Arbeitsvertrag steht jedoch, dass Kündigungsfrist 12 Tage beträgt.
Wie ist denn die exakte (wörtliche) Formulierung?
Die Probezeit beträgt 2 Monate. Im Arbeitsvertrag steht jedoch, dass Kündigungsfrist 12 Tage beträgt.
MfG