Selbstständigkeit aufgeben und arbeitslos melden
Hallo,
ich bin zur Zeit selbstständig. Leider läufen die Geschäfte anders als ich gedacht habe. Meine Frage lautet nun, ob ich mich problemlos Arbeitslos melden darf, ob ich dann eine Sperrzeit erhalte und ob ich sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld habe?
8 Antworten
Selbständige erhalten nur Arbeitslosengeld, wenn sie entweder noch eine offene Anwartschaftszeit haben (aus einer früheren abhängigen Beschäftigung) und dieser Anspruch noch nicht verfallen ist ...
oder wenn sie sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert haben
Voraussetzung für den Bezug der Leistungen aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung, dass
- die Freiberuflichkeit entweder gescheitert ist oder
- die selbständige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben werden muss
eine freiwilligen Geschäftsaufgabe ohne Anschlussbeschäftigung führt meistens zu einer Sperrzeit
die Beendigung der Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen 8oder anderen Anerkannten Gründen) muss daher nachgeweisen werden ....
die jobcenter haben eine spezielle abteilung für selbstständige in not - rufe dein center an und lasse dir einen termin geben
Du hast Dich in den letzten Jahren vor Aufgabe freiwillig Arbeitslos versichert? == Ja du hast normalen Anspruch.
Es ist soweit ich das Verstehe abhängig von der Zeit jeh länger du eingezahlt hast - jeh länger gibt es ALG1 .
https://www.google.de/search?q=selbst%C3%A4ndig+nach+arbeitslosigkeit&ie=utf-8&oe=utf-8&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a&gws_rd=cr&ei=_6r0UurWOcjUsga-5oHoAw
Erkundige dich entweder bei der Arbeitsagentur oder bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten es für dich gibt. Du hast sicher in den letzten Jahren keine Sozialabgaben bezahlt. Ich weiß nicht, ob es da Arbeitslosengeld gibt.
Das ist unser Problem - ich bin auch selbstständig. Krankengeld, Urlaubsgeld .... gibts bei uns leider nicht. Das müssen wir uns das Jahr über verdienen.
Ja kannst Du, aber ich denke das wird auf ALG 2 hinauslaufen, oder hast Du schön in die ALG Kasse eingezahlt?
tja, ALG 2
Leider nicht...