Frommer legal 400€ Strafe?
Hallo zusammen!
Ich danke euch im Voraus für eure Zeit und Hilfe.
Vor 2 Monaten habe ich einen Brief von Frommer Legal erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich 1000 Euro wegen Filesharing zahlen muss.
Da ich zur Zeit Arbeitslosengeld 2 beziehe, habe ich einen Beratungshilfeschein beantragt und muss nur 15 Euro für den Anwalt bezahlen,
Ein Anwalt hat dann mit Frommer Legal eine niedrigere Strafe ausgehandelt, so dass die Strafe jetzt 400Euro beträgt, was ich immer noch viel finde,
Ich habe jedoch keine 400 Euro, um sie zu bezahlen, und selbst wenn ich sie monatlich bezahlen müsste, wäre das immer noch sehr viel Geld.
Kann mir das Jobcenter helfen?
Habe ich trotzdem Anspruch auf eine Rechtsschutzversicherung zu geringeren Kosten?
Vielen Dank an alle
Ich wünsche euch allen einen schönen Tag,
8 Antworten
wenn die Forderung berechtigt ist , solltest du froh darüber sein das dir 600€ erlassen werden.
ob du im Monat 1.500€ oder Arbeitslosengeld 2 bekommst ist diesem Unternehmen vollkommen egal. Die möchten ihr Geld und wenn du es nicht zahlst wirst du eben zivilrechtlich verklagt.
sind wir mal ehrlich 35€ im Monat , das ist auch für einen Arbeitslosengeld 2 Empfänger zu Stämmen und nein das Geld wird niemand anders zahlen sondern du allein von deinem eigenen Geld.
4 Tage dafür hast du noch Zeit also mach dir nen Kopf wie du die erste Rate zahlst.
wenn das andere Menschen zahlen wollen sollen se es tun. Ich würd’s nicht tun ;-)
35€ im Monat wird der Schuldner wohl hinbekommen ;-)
Auf Grund der gestiegenen Lebenshaltungskosten wird es eng den wir wissen alle nicht was der Fragesteller sonst noch für Verbindlichkeiten hat. Das wichtigste ist jetzt erst mal für Essen und Strom zu sorgen, so eine Forderung auch wenn sie berechtigt ist stell ich hinten an. Den ich kann verhungern das Unternehmen nicht. Wer jetzt schreibt du bist selber schuld und solltest daher zahlen, das kann er machen wenn er mehr Geld zur Verfügung hat und damit meine ich nicht den kommenden Bonus. Solange muss der Gläubiger wie auch bei mir in die Röhre schauen.
Ich bin auch kein Freund von Frommer und Legal (Früher Waldorf und Frommer), aber alle drei Fälle im Bekanntenkreis haben zu dem Zeitpunkt wirklich Filesharing über Torrents betrieben.
Also "Unschuldige" hat es somit nicht erwischt.
Andere die keinen Beratungshilfeschein bekommen können, kommen auf dasselbe Ergebnis (400 für Frommer), aber müssen ihren Anwalt selber zahlen (nochmal 400).
Von daher bist du noch günstig weggekommen.
Selbst Ratenzahlung bieten sie dir an.
Die Frage ist aber auch, warum die erst 1.000 € verlangten und sich nun mit knapp 400 € zufrieden geben?
Verhandlungstaktik?
erst mal hoch einsteigen, sich mit dem Anwalt der Gegenseite einigen und verhandlungsbereit sein.
beide anwaltsseiten bekommen Geld, der betrogene Urheber bekommt etwas und abgesehen von Fragesteller haben alle was davon. Der böse raubmordkopierer freut sich vielleicht 200 € gespart zu haben,
in unserem Fall spart der Fragesteller auch noch die eigenen Anwaltskosten.
Das ist aber ziemlich verwerflich. Gibt es hier keine Obergrenzen, was in solchen Fällen verlangt werden darf?
solange sie es nicht übertreiben können sie erstmal den streitwert selber festlegen.
wenn dem raubmordpiraten diese außergerichtliche Einigung nicht zusagt hat er ja immer die Chance vor Gericht zu gehen. Die würden vermutlich den streitwert realistischer runterstufen, aber wenn er verliert wird er trotzdem due Anwaltskosten der Gegenpartei zahlen müssen, und die ist nach einem Tag vor Gericht vielleicht ähnlich hoch.
der abmahnwahn ist teilweise zu viel, aber die Basis dafür, die urheberverletzung hat ja statt gefunden. Wenn man lang genug wartet bekommt man die guten Filme auch auf den privaten Sendern, (streams sind leider zu defragmentiert um sich da sinnvoll einzukaufen) oder die Leute sollten anfangen sich ihre streamingportale mit Freunden anzusehen.
praktisch live-accountsharing. Einen guten Film mit Freunden ,essen und trinken.
mal wieder Prioritäten setzen, statt auf Masse zu konsumieren.
Schüler und Arbeitslose ausgenommen, die haben Zuviel freie Zeit, die können gar nicht anders, die werden ja quasi gezwungen 😂
Du bist ja lustig.... ^^ Ich bin hier ganz klar für Staffelungen. Je höher der Schaden, desto höher sollte die Abmahnsumme sein. Aber aktuell kann sie ja quasi ins Blaue hinein festgelegt werden. Das sollte sich ändern.
Die Frage ist aber auch, warum die erst 1.000 € verlangten und sich nun mit knapp 400 € zufrieden geben?
Das scheint gängige Praxis zu sein: Man setzt die "Strafe" immer höher an und hat so noch Spielraum zum 'Runterhandeln.
Am besten du gehst mal zur Verbraucherzentrale damit. Die sind sehr nett und werden dir weiter helfen. Mir haben sie auch schon geholfen und helfen mir gerade auch.
Aus Interesse: hat der Anwalt von dir die Unterlassungserklärung modifiziert?
Ojee. Wieder so schlaue Rechtsanwälte ( Frommer ) , die eine Zahlfrist an einen Feiertag enden lassen ( 18.04.2022 - Ostermontag ) .
Das Jobcenter ist für solche Fälle nicht zuständig. Es gewährt Darlehen, wenn deine Existenz unverschuldet oder überwiegend unverschuldet gefährdet ist. Also Du ohne eigene Schuld kein Geld, Essen oder Wohnung hast, bzw. dieses jeweils gefährdet ist.
Private Schulden außerhalb der Miete - dafür sind Jobcentren nicht zuständig. Du musst das mit Dir, deinem Rechtsanwalt und den Frommer-Rechtsanwälten ausmachen.
Die Frage ist hier, ob Du dich überhaupt einer Filesharing-Verletzung strafbar gemacht hast.
Du kannst bei solchen privaten Außenständen immer auch eine Stundung beantragen. Das bedeutet eine Pause der Zahlungen. Also zum Beispiel Stundung bis 30.06.2022 . Das Du bis zum 30.06.2022 nichts zahlen musst. Ob das Dir wirklich hilft, ist jedoch fraglich.
Du kannst die Rate auch herunter setzen lassen. Also dies beantragen. Aber das wird nicht gerne gesehen.
Das Gute ist: Alg 2 Empfänger bekommen wohl im Juli 2022, spätestens im August 2022, 100 € zusätzlich. Wegen Corona und den gestiegenen Lebensmittelpreisen.
Angeblich sollen dann im Jahr 2022 weitere 100 € erfolgen.
Vielen Dank, das ist sehr hilfreich.
Das weißt Du doch nicht, ob das Jemand anderes zahlen wird. Du kennst die Freunde und Bekannte des Fragestellers nicht. Pass auf was Du schreibst.