Frage zur telefonischen Krankmeldung?
Ich habe mich gestern früh kurz vor 7 Uhr auf meiner Station krank gemeldet (hätte ab 20.45 Nachtdienst im Pflegeheim gehabt). Bin um 8 Uhr zum Arzt und hab, nachdem ich um 10 Uhr wieder angerufen (wieder auf meiner Station) um zu sagen, wie lange ich krank bin. So weit so gut und ich habe genauso gehandelt, wie es laut Arbeitsvertrag von mir verlangt wird. Dann habe ich meine Krankmeldung vorsichtshalber an die PDL meines Hauses gefaxt und anschließend per Post weg geschickt (das fax hätte nicht sein müssen, ist ja aber auch kein Fehler). Gestern Abend rufen mich die Kollegen an, wo ich denn bleibe, ich hätte Nachtdienst. Ich natürlich gesagt, Krankmeldung usw. Kollegen vom spätdienst wussten natürlich von nix waren (verständlicherweise angepisst). Heute früh Anruf von PDL, macht Stress weil ich mich angeblich überhaupt nicht gemeldet hätte. Mein Glück ist in dem Fall der Faxbericht und ankommende Faxe werden von PDL bearbeitet. Die Kollegin (Chefin der MAV) mit der ich am Vortag telefoniert habe, behauptet, ich hätte nie angerufen. Was soll ich jetzt tun? Mir droht im besten Fall eine Abmahnung, mit der ich nicht einverstanden bin. Ich habe ja alles notwendige getan. Und es lautet klar in einer Dienstanweisung, das wir uns auf Station krank melden und nicht in der Verwaltung oder bei der PDL.
5 Antworten
Du wirst den Anruf sicherlich durch deine Anrufliste dokumentieren können. Außerdem wirst du sicherlich den Namen desjenigen wissen, bei dem du dich krank gemeldet hast. Du kannst also einer Abmahnung ganz gelassen entgegen sehen. Diejenige, die deinen Anruf entgegen genommen und nicht weiter gegeben hat, wird eher mit einer Abmahnung rechnen müssen.
Das ist aber alles an den Haaren herbeigezogen. Damit wird die Kollegin nur ihre eigene Unzuverlässigkeit verschleiern wollen. Du wirst vor jedem Arbeitsgericht damit durchkommen. Die wollen dich vermutlich nur rausmobben. Warte auf die Abmahnung und widerspreche dieser. Wenn es dann immer noch nicht gegessen ist, gehst du zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Das ist aber alles an den Haaren herbeigezogen.
So ist es - und das ist offensichtlich.
gehst du zum Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das lohnt sich nun wirklich nicht, selbst wenn es wegen einer bestehenden Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaftsmitgliedschaft nichts kosten sollte.
Eine Abmahnung aus diesem Anlass und unter diesen Voraussetzungen ist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht. Sollte es tatsächlich eine Abmahnung geben, reicht es, eine Gegendarstellung mit Kopie der Beweise zur Personalakte zu geben.
die Abmahnung wäre so "lächerlich", dass sie - sollte es einmal zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung wegen einer Kündigung - als Beweismittel zur Stützung einer Kündigung absolut nichts taugt.
Dokumentiere die Anrufprotokolle und den Fax-Sendebericht. Im Kommentar hast du erwähnt, dass die Kollegin behauptet hat, du hättest zwar angerufen aber nichts von der Erkrankung gesagt. Was will sie denn aber als Grund angeben, warum du zweimal angerufen und ein Fax geschickt hast?
Gibt es nicht vielleicht auch einen Speicher am Fax, der die eingehenden Nachrichten speichert?
Die Kollegin hat wohl verpennt, es weiter zu geben und ist jetzt zu feige, das zuzugeben. Das ist jetzt nur eine Spekulation von mir: du solltest lediglich bei den Tatsachen bleiben und angeben, wen du wann angerufen hast.
Falls du eine Abmahnung bekommst, kannst du das Ganze auch in einer Gegendarstellung festhalten. Ein Exemplar davon reichst du ein und kannst darin auch fordern, dass die Abmahnung entfernt wird. Eine Kopie der Gegendarstellung behältst du bei dir.
Wenn du über Handy angerufen hast, gibt es ja nen nachweis über deine Anrufliste ! Mfg.
Habe vom Festnetz angerufen, den nachweis für die beiden Telefonate habe ich trotzdem. Wird aber nicht als Beweis angenommen, weil die Kollegin sagt, ich hätte 2 mal angerufen, mich aber nicht krank gemeldet.
Mobbing !
du hast dich vollkommen richtig verhalten! Offenbar scheint an deiner Arbeitsstelle kein gutes Arbeitsklima zu herrschen! Du kannst ja beweisen das du gefaxt hast. Also vor dem Arbeitsgericht würdest du Recht bekommen, aber davon abgesehen solltest du dich nach einem anderen Arbeitgeber umsehen!
Hast du die anruflisten noch? Das sollte das ja klären.
Es müsste aber angenommen werden. Druck es nochmal aus und mach ein bisschen Druck. noch nicht aufgeben
Habe ich noch. Habe ich auch gesagt, was aber nicht als Beweis gewertet wird.
Anrufliste habe ich, sogar den Nachweis von Telefongesellschaft habe ich mir schicken lassen, das lassen sie aber nicht gelten, weil ich ja wegen was anderem hätte anrufen können. Und den Namen der Kollegin weiß ich auch. Sie behauptet, ich hätte zwar angerufen, mich aber nicht krank gemeldet.