Frage zur telefonischen Krankmeldung?

5 Antworten

Du wirst den Anruf sicherlich durch deine Anrufliste dokumentieren können. Außerdem wirst du sicherlich den Namen desjenigen wissen, bei dem du dich krank gemeldet hast. Du kannst also einer Abmahnung ganz gelassen entgegen sehen. Diejenige, die deinen Anruf entgegen genommen und nicht weiter gegeben hat, wird eher mit einer Abmahnung rechnen müssen.

Katinca80 
Beitragsersteller
 01.03.2017, 14:37

Anrufliste habe ich, sogar den Nachweis von Telefongesellschaft habe ich mir schicken lassen, das lassen sie aber nicht gelten, weil ich ja wegen was anderem hätte anrufen können. Und den Namen der Kollegin weiß ich auch. Sie behauptet, ich hätte zwar angerufen, mich aber nicht krank gemeldet.

perledersuedsee  01.03.2017, 14:39
@Katinca80

Das ist aber alles an den Haaren herbeigezogen. Damit wird die Kollegin nur ihre eigene Unzuverlässigkeit verschleiern wollen. Du wirst vor jedem Arbeitsgericht damit durchkommen. Die wollen dich vermutlich nur rausmobben. Warte auf die Abmahnung und widerspreche dieser. Wenn es dann immer noch nicht gegessen ist, gehst du zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Familiengerd  01.03.2017, 17:19
@perledersuedsee

Das ist aber alles an den Haaren herbeigezogen.

So ist es - und das ist offensichtlich.

gehst du zum Fachanwalt für Arbeitsrecht

Das lohnt sich nun wirklich nicht, selbst wenn es wegen einer bestehenden Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaftsmitgliedschaft nichts kosten sollte.

Eine Abmahnung aus diesem Anlass und unter diesen Voraussetzungen ist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht. Sollte es tatsächlich eine Abmahnung geben, reicht es, eine Gegendarstellung mit Kopie der Beweise zur Personalakte zu geben.

die Abmahnung wäre so "lächerlich", dass sie - sollte es einmal zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung wegen einer Kündigung - als Beweismittel zur Stützung einer Kündigung absolut nichts taugt.

Dokumentiere die Anrufprotokolle und den Fax-Sendebericht. Im Kommentar hast du erwähnt, dass die Kollegin behauptet hat, du hättest zwar angerufen aber nichts von der Erkrankung gesagt. Was will sie denn aber als Grund angeben, warum du zweimal angerufen und ein Fax geschickt hast?

Gibt es nicht vielleicht auch einen Speicher am Fax, der die eingehenden Nachrichten speichert?

Die Kollegin hat wohl verpennt, es weiter zu geben und ist jetzt zu feige, das zuzugeben. Das ist jetzt nur eine Spekulation von mir: du solltest lediglich bei den Tatsachen bleiben und angeben, wen du wann angerufen hast.

Falls du eine Abmahnung bekommst, kannst du das Ganze auch in einer Gegendarstellung festhalten. Ein Exemplar davon reichst du ein und kannst darin auch fordern, dass die Abmahnung entfernt wird. Eine Kopie der Gegendarstellung behältst du bei dir.

Wenn du über Handy angerufen hast, gibt es ja nen nachweis über deine Anrufliste ! Mfg.

Katinca80 
Beitragsersteller
 01.03.2017, 14:39

Habe vom Festnetz angerufen, den nachweis für die beiden Telefonate habe ich trotzdem. Wird aber nicht als Beweis angenommen, weil die Kollegin sagt, ich hätte 2 mal angerufen, mich aber nicht krank gemeldet.

du hast dich vollkommen richtig verhalten! Offenbar scheint an deiner Arbeitsstelle kein gutes Arbeitsklima zu herrschen! Du kannst ja beweisen das du gefaxt hast. Also vor dem Arbeitsgericht würdest du Recht bekommen, aber davon abgesehen solltest du dich nach einem anderen Arbeitgeber umsehen!

Hast du die anruflisten noch? Das sollte das ja klären.

JoyMalena  01.03.2017, 14:36

Es müsste aber angenommen werden. Druck es nochmal aus und mach ein bisschen Druck. noch nicht aufgeben

Katinca80 
Beitragsersteller
 01.03.2017, 14:33

Habe ich noch. Habe ich auch gesagt, was aber nicht als Beweis gewertet wird.