Kündigung nach Pächterwechsel aus privaten Gründen
Ich arbeite an einer Shell Tankstelle. Nun sind es schon 8 Jahre und eigentlich liebe ich es. Leider habe ich eine neue Chefin bekommen, da mein Chef von Shell gekündigt wurde. Bevor er ging mussten wir alle etwas unterschreiben das wir nicht aus diesem Grund kündigen dürfen. Dies habe ich auch nicht vor. Der Knaller ist schon das ich nicht eingeladen wurde als sich die neue Pächterin vorgestellt hat. Am Telefon sagte man mir man hätte mich vergessen!!! Wahnsinn. Nunja... Sie hat schnell in meinen Vertrag (Unbefristet) reingeschaut und sagte ja 120Std. auch Nachtschichten. Momentan bin ich noch in Erziehungszeit und möchte einfach keine Nachtschichten mehr machen. Und auch keine 120Std. Das sind bei uns nämlich 5 Tage die Woche. Mein unbefristeter Vertrag ist sowieso pfutsch :( und ich hätte auch keine Nachtschichten mehr machen müssen bei meinem alten Chef (er war total lieb und hätte das auch verstanden) Ja und meine neue Chefin hörte sich garnicht so an als würde sie es verstehen. Sie hält sich total an den Vertrag. Nun ist meine Frage ob ich einfach so kündigen kann und aus welchem Grund. Habe noch nie kündigen müssen oder wollte es. Ich hoffe ich ihr könnt mir helfen =)
9 Antworten
Bei einer Firmenübergabe, also auch einem Pächterwechsel, gelten die bestehenden Verträge unverändert weiter.
Als Arbeitnemerin kannst du jederzeit fristgerecht kündigen und brauchst auch keinen Grund nennen.
Nur die Bundesagentur für Arbeit braucht eine handfeste Begründung um zu prüfen, ob eine Sperrzeit verhängt werden muss.
Natuerlich kannst du kuendigen. Du musst halt nur die vertraglich oder ggf. tarifvertraglich vereinbarte Kuendigungsfrist einhalten. Wurde keine Kuendigungsfrist vereinbart, gilt die gesetzliche von 4 Wochen zum 15. oder zum Letzten eines Monats.
Du hast vermutlich unterschrieben, dass Dir aus Grund Pächterwechsel nicht gekündigt werden darf.
Deine eigene Kündigung ist davon nicht betroffen.
Du kannst kündigen und bei einer Kündigung brauchst Du auch keinen Grund anzugeben.
du kannst ohne angabe von gründen kündigen