Kündigungsfrist als Aushilfe bei Penny Markt

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Warum sollte das wegen des unbefristeten Vertrags nicht gehen? Wenn arbeitsvertraglich keine andere als die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart wurde und auch kein geltender Tarifvertrag mit anderen Bestimmungen zur Anwendung kommt, gilt für Dich der § 622 BGB. Danach kannst Du mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats kündigen

Ob Du Teilzeit oder Vollzeit arbeitest spielt keine Rolle. Die gesetzlichen Regelungen gelten für alle, auch für Minijobs

Hexle2  22.07.2013, 21:33

Danke für's Sternchen

Wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts zum Thema "Kündigung" vereinbart wurde,dann gilt die gesetzliche Regelung nach § 622 Abs.:1 BGB,dass heißt,du kannst dein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

Aber beachte,dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss.Eine elektronische Form ist nicht zulässig.

Die Kündigungsfrist steht in Deinem Arbeitsvertrag. Wir können da schlecht nachgucken.

Wenn Du ihn verschlampt hast, schreib einfach "zum nächstmöglichen Termin" mit der Bitte um Bestätigung in die Kündigung.

cherrylove90 
Beitragsersteller
 13.05.2013, 11:43

I meinem Arbeitsvertrag steht das nicht drin, schon nachgesehen

Das sollte eigentlich in deinem Vertrag drin stehen.