Kündigungsfrist als Aushilfe bei Penny Markt
Hi,
Ich habe da mal eine Frage: Ich arbeite seit 3 Jahren bei Penny Markt als Aushilfe und nach einem Jahr habe ich einen unbefristeten Vertrag erhalten. Ich habe immer gerne dort gearbeitet, aber nun geht mein Studium in die heiße Phase und der Job bei Penymarkt lässt sich nicht mehr mit dem Studium vereinbaren. Ich bin immer von Überstunden aufbauen zu Überstunden abbauen gehüpft, nach 8 Monaten hatte ich 261(!!!) Überstunden. Jetzt, wo ich studiere geht das nicht mehr und darum möchte ich kündigen. Meine Frage ist Folgende: Ich habe einen unbefristeten Vertrag, bin aber Aushilfe. Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten? 4 Wochen beziehungsweise zum 15. des Folgemonats? Oder geht das wegen dem unbefristeten Vertrag nicht?
4 Antworten
Warum sollte das wegen des unbefristeten Vertrags nicht gehen? Wenn arbeitsvertraglich keine andere als die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart wurde und auch kein geltender Tarifvertrag mit anderen Bestimmungen zur Anwendung kommt, gilt für Dich der § 622 BGB. Danach kannst Du mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats kündigen
Ob Du Teilzeit oder Vollzeit arbeitest spielt keine Rolle. Die gesetzlichen Regelungen gelten für alle, auch für Minijobs
Danke für's Sternchen
Wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts zum Thema "Kündigung" vereinbart wurde,dann gilt die gesetzliche Regelung nach § 622 Abs.:1 BGB,dass heißt,du kannst dein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
Aber beachte,dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss.Eine elektronische Form ist nicht zulässig.
Die Kündigungsfrist steht in Deinem Arbeitsvertrag. Wir können da schlecht nachgucken.
Wenn Du ihn verschlampt hast, schreib einfach "zum nächstmöglichen Termin" mit der Bitte um Bestätigung in die Kündigung.
I meinem Arbeitsvertrag steht das nicht drin, schon nachgesehen
Das sollte eigentlich in deinem Vertrag drin stehen.