Kündigung in der Probezeit mit eigener Wohnung

3 Antworten

 Ich bin 21 dem zu folge greift dort ja das Gesetz unter 25 ect brauch ich hier glaub ich nicht weiter ausführen. Also hab ich mich an das da zu gehörige Amt gewannt. Für die musst ich dann angeben was meine Eltern verdienen und auch noch eine Begründung schreiben warum ich bei meiner Mutter ausziehen muss. 

Das ist richtig unter 25 musst Du entweder bei Deinen Eltern wieder einziehen oder schon eine gute Begründung haben warum das nicht geht.

es war ein call center für einen großen renommierten deutschen Arbeitgeber aber dennoch konnte und wollte ich Menschen auf solcher einer Ebene einfach nicht über den Tisch ziehen und habe deshalb ziemlich wenig Aufträge geschrieben.

Ich würde den Job auch nicht machen.

komm ich zu eigentlichen Frage. Ich bin ja jetzt leider wieder vom Amt abhängig ( hoffe nicht zu lange, hab grade schon ein duzend online Bewerbungen geschrieben ) wird das amt dann die Mietkosten übernehmen? 

Du müsstest wiederum eine Begründung  liefern und die wollen das Einkommen deiner Eltern wissen, sofern Du ergönzende Leistung beantragen kannst.

Und wie wird das ganze dann verrechnet. Weil eigentlich würde ich ja Arbeitslosengeld 1 bekommen so weit ich da richtig informiert bin. 

Wenn manmit drm ALG I unter dem Hartz IV Satz liwgt, kann man ergänzende Leistung bekommen, wenn man die Voraussetzungen erfüllt.

Und ich kann hallt definitiv nicht zurück zu meiner Mutter und mit meinem Vater hab ich seit mehr als 7 Jahren keinen Kontakt mehr. 

Das wird das Jobcenter beurteilen.

MfG

Johnny

Ja du bekommst erstmal Arbeitslosengeld. Wohngeld kannst du auch beantragen. Davon solltest du übergangsweise leben können ohne wieder bei deiner Mutter einziehen zu müssen. Informier dich erstmal. Du wirst doch ohnehin einen Termin bekommen haben wo du dich gemeldet hast!? Den würde ich nutzen um erstmal die Dinge zu sondieren und sortieren.

ALG 1 steht Dir grundlegend schon mal zu, wenn Du für einen reinen Erstanspruch die letzten 24 Monate mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hättest. Bei vorher bereits erfülltem Anspruch auf ALG I sähe es noch anders aus, sofern zwischenzeitlich dieser Versicherungsanspruch nicht bereits erschöpft war. Reicht das ALG I nicht ( und die Eltern sind auch nicht finanziell belastbar / in die Pflicht nehmbar ) , so ergänzt das Jobcenter durch "Aufstockung" den Fehlbetrag zum Leben. Dieses in beiden Fällen aber nur, solange der Grund der Kündigung nicht in Deiner Person selbst zu finden war.  Was den letzten Teil Deiner Frage DAVON erst einmal UNABHÄNGIG betrifft : Im Callcenter Bürger abziehen müssen, sehe ich genau so abneigend wie Du selbst. Aber spreche vorab dann mit Deinen zuständigen Sachbearbeitern bei den Behörden...bevor Du selbst vor Skrupel kündigst.

Sugan 
Beitragsersteller
 08.04.2015, 22:05

Ne selbst kündigen ja eh nich die sperre kann ich mir garnicht erlauben. Die haben mir heute die Kündigung gegeben. ..

Parhalia  08.04.2015, 22:34
@Sugan

Jetzt davon unabhängig mal Folgendes : bei unzumutbaren Arbeitsbedingungen oder Forderungen an Deine "Leistungen" hast / hättest Du mit hinreichender Beweisführung dahingehend auch das Recht auf sanktionsfreie Kündigung gehabt. Für sowas solltest Du Dir künftig Wissen aneignen und einen starken Hintergrund der Hilfe suchen ( Gewerkschaft )...letzteres nicht gegen die Behörden, sondern für Dich gegen unzumutbare Arbeitsbedingungen.