Wie wird der Kindesunterhalt nach Kündigung in Probezeit des Vaters errechnet?
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich zahle Unterhalt für meine Kinder, habe jedoch den Job gewechselt und wurde nun in der Probezeit leider gekündigt.
Ich habe im neuen Job genau so viel verdient wie im alten. Eine Kündigung in der Probezeit war nicht absehbar. Ich habe die Sorge, dass nun ein fiktives Einkommen für die Berechnung des Kindesunterhalt zugrunde gelegt wird.
Ist diese Sorge berechtigt? Ich sehe momentan als kurzfristig Alternative nur, mich selbständig zu machen und ein eigenes Produkt zu vertreiben. Dabei ist aber im Anfangsstadium nicht mit den gleichen hohen Einkünften zu rechnen wie bei den letzten beiden Festanstellungen. Auch ist der Bereich der Festanstellung ein so spezieller, dass es einen ähnlichen Job (besonders mit diesem hohen Gehalt) nicht einfach so zu finden gibt...Die alternativen Festanstellungen variieren um ca. 1500 Brutto niedriger!!
Hoffe ihr könnt mir Tipps geben. Bin momentan etwas verzweifelt.
Danke & LG Kander
3 Antworten
Grundsätzlich ist hierbei zwischen den Mindestunterhalt und den höheren Stufen der Düsseldorfer Tabelle zu unterscheiden.
Solange kein Mangelfall auftritt, also zumindest der Mindestunterhalt geleistet wird ist das kein Problem. In Bezug auf den Bedarf ist nämlich der Unterhaltsberechtigte in der Beweislast. Man beachte, das ggf. vorhandene Titel geändert werden müssen, sonst zählen diese weiter.
In Bezug auf den Mindestunterhalt gelten hingegen ganz andere Regeln. Hier sind auch Nebenbeschäftiungen etc. zuzumuten.
Ein "fiktives Einkommen" könnte dir nur angerechnet werden, wenn du für den geringeren Verdienst selbst verantwortlich bist bzw. ganz bewusst ein geringeres Einkommen in Kauf genommen hättest, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen...
Das dürfte hier eher nicht der Fall sein...
Aber solange du den Unterhaltstitel nicht abändern lassen hast (entsprechend des geringeren Einkommens...), musst den weiterhin den darin ausgewiesenen Betrag an die Kindsmutter zahlen...
Ein Nebenjob o.ä. könnte dir ggf. zugemutet werden, wenn du nun nicht mal mehr den Mindestunterhalt für die Kinder leisten könntest...
So lange du kein Änderungsurteil hast, ist der Unterhalt in gleicher Höhe weiter fällig.
Wenn du zu wenig verdienst, kann dir sogar noch ein Zusatzjob zugemutet werden.