Führerschein vom Amt bezahlt - zurück zahlen
Ich habe einen Job bekommen für den ich aber einen Führerschein brauche. Ich beziehe Hartz 4. Das Amt hat mir zugesichert, den Führerschein in Höhe bis 1200 Euro zu übernehmen, aber NUR in Verbindung mit diesem Job! Meine Probezeit endet in 6 Wochen und bis dahin habe ich den Führerschein wahrscheinlich erst zu zwei Drittel. Wenn ich vom Arbeitgeber nicht übernommen werde, darf das Amt dann die bisher entstandenen Führerscheinkosten zurück fordern? In der Bewilligung zur kostenübernahme stand davon jedenfalls nichts! Mündlich wurde mir vom Amt aber schon angedeutet, dass es wohl so wäre.
4 Antworten
Geh mal davon aus das das Amt erstmal den Führerschein bezahlt so oder so und dann evt. die Kosten von dir in raten zurückverlangt wenn du keinen Job findden solltest anschliessend. So könntest du auch argumentieren das du so grössere Chnacen auf einen Job hast und dann nicht mehr zum Amt gehen müsstest ;)
ja so dachte ich es mir auch! :-) nur rein rechtlich bin ich mir halt nicht sicher od die das dürfen... aber wenn man gegen angeht, dann hat man doch spießrutenlaufen auf´m amt... ob´s das wert ist? kann ja auch nicht davon ausgehen, dass ich rucki-zucki nen job finde!
Ja, kann es! Und außerdem, erst denken dann schreiben! (Also ehrlich! Du beziehst Harz 4 und hast ´nen Job!)
bleib freundlich! dafür ist diese seite doch da, um unsicherheiten zu beseitigen und die hat der mann nun mal. und erst informieren, dann andere verurteilen.
Man kann auch Hartz4 aufstocker sein trotz Job ;)
Das hat nichts mit "erst denken, dann schreiben" zu tun, denn ich habe Arbeit und bin trotzdem auf´s Amt angewiesen, da ich zu wenig verdiene. So ist das leider in unserem Staat.... Und da ich alleinerziehend bin ( 7 jähriges Kind ) ist das doppeld schwer!
Mein Mann hat den LKW Führerschein mit Schwerpunkt auf Gefahrengut vom Amt bezahlt bekommen und musste nichts zurückbezahlen... er musste nur vom zukünfitgen Arbeitgeber nen Wisch ausfüllen lassen, dass er den Job bekommt wenn er den Schein hat. Er hat auch gar nicht lange dafür gebraucht....
mit nem kulanten Sachbearbeiter ist sowas sicher möglich! aber einige meinen ja auf´m Amt, dass die dort ihr eigenes Geld verteilen müssen....
das blöde amt bescheisst die leute wie berrückt. war bis vor kurzem noch selbst da ( zum glück habe ich jetzt einen studienplatz) und nach dem ich denen gesagt habe, dass ich ihre hilfe nicht mehr brauchte, kam erst mal ein schreiben, dass sie noch 495 euro von mir zurückhaben wollen! warum weiß keiner. der anwalt hat das erledigt. die sind nur am abziehen und gelder streichen, obwohl das geld einem zusteht. ich an deiner stelle würde den führerschein doch machen, denn du brauchst ihn ja und zur not gehst du zum anwalt (der staat trägt die kosten). die leute, die gegen das amt klagen, bekommen in den allermeisten fällen recht. denn es verliert ja nichts, wenn es versucht, etwas geld zurück zu bekommen, manche trauen sich nicht zu wehren. WILLKÜR UND ICH HASSE ES!!! aber, naja, das ist meine geschichte mit dem amt...
ich weiß was du meinst !!! aber in einer kleinen Kommune wie unserer.....? in Hamburg, München oder Berlin mag das ein guter Weg sein, mit dem verklagen, aber hier wo jeder jeden kennt..... ich hätte einfach angst, dass ich in zukunft nicht mehr gerecht beraten und behandelt werde und ich will ja nicht wegen jeder kleinigkeit zum anwalt rennen und nachfragen, ob das amt recht oder unrecht hat....