Kündigung gültig oder ungültig?
wie oben in der Frage, würde ich gerne wissen, ob die Kündigung so in Ordnung ist. meines Wissens muss ein Arbeitgeber doch einen Grund angeben oder liege ich da falsch ?
Bitte keine dummen Kommentare, sondern nur hilfreiche Antworten.
Danke schon mal
7 Antworten
Du hast hier leider schon einige falsche Antworten bekommen und solltest dich nicht unbedingt darauf verlassen, wenn du zum Anwalt rennst.
Ein Grund muss in einer Kündigung nie angegeben werden.
Wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt (nach mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit und mindestens 10 Mitarbeitern im Betrieb) muss allerdings in der Regel ein Grund vorliegen. Diese muss der Betrieb dann nachweisen, wenn es zu einer Klage kommt.
Es kann also durchaus sein, dass eine Klage für dich Sinn macht. Aber bitte nicht mit der Begründung, dass in der Kündigung ein Grund drinstehen müsste. Das stimmt nämlich nicht.
meines Wissens muss ein Arbeitgeber doch einen Grund angeben oder liege ich da falsch ?
Ein Arbeitgeber muss Dir im Kündigungsschreiben keinen Grund nennen - allerdings im Rahmen einer Kündigungsschutzklage muss er dann einen Grund benennen.
Innerhalb der Probezeit ist so etwas zulässig.
Ausserhalb der Probezeit gibt es in Deutschland nur drei ordentliche Kündigungen:
- Personenbedingte Kündigung: Eine Eigenschaft deiner Person (Übergewicht, Krankheit) macht eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unmöglich, eine Frist zu Besserung wurde dir erteilt.
- Verhaltensbedingte Kündigung: Dein Verhalten macht die Fortführung unmöglich (Diebstahl etc.), auf eine Besserung zu warten, ist für den Betrieb nicht zumutbar.
- Betriebsbedingte Kündigung: Der Betrieb kann sich dich nicht mehr leisten, eine Sozialauswahl wurde getroffen.
Wenn im entsprechenden Grund die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, bleibt die Möglichkeit, binnen drei Wochen nach Zustellung der schriftlichen Kündigung dagegen zu klagen.
"Innerhalb der Probezeit ist so etwas zulässig."
Auch nach der Probezeit muss in der Kündigung kein Grund drinstehen.
P.S.: es ist zuemlich daneben, was hier so weit und breit geantwortet wird. Man sollte sich lieber sicher sein, bebor man jemanden mit falschen Angaben zum Anwalt rennen lässt.
Ich kenne die Einschränkungen, halte es jedoch für sehr unwahrscheinlich, dass ein Betrieb mit weniger als 11 Mitarbeitern sich einer derartigen Rechtsbelehrung bedient.
Der Besuch eines Anwaltes ist auf alle Fälle sinnvoll.
Aber ich gebe dir recht, man muss diese Diversifikation machen. Irgendwie bin ich implizit automatisch von einem 10+-Betrieb ausgegangen.
Danke, dann geht es am Montag zum Anwalt
Nein, der Arbeitgeber muss in einem Kündigungsschreiben nie einen Grund angeben. (Ausnahmen, wie etwa das Ausbildungsverhältnis bestätigen die Regel). Grundsätzlich ist die Kündigung also von den formalen Anforderungen her so weit in Ordnung. Dies jedenfalls unter der Prämisse, dass die Kündigung auch ordnungsgemäß und von der richtigen Person, in der richtigen Art und Weise unterzeichnet ist.
Wird eine solche Kündigung nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang durch eine Kündigungsschutzklage angegriffen, wird die Kündigung rechtskräftig. Dann hat die Kündigung das Arbeitsverhältnis zu dem genannten Datum gelöst. Wird die Kündigung angegriffen, so kommt es darauf an. Besteht Kündigungsschutz, muss der Arbeitgeber vor Gericht einen Kündigungsgrund vortragen und beweisen können. Kann er dies nicht, verliert er den Prozess oder muss sich auf einen teuren Vergleich einlassen.
Kündigungsschutz besteht, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate andauert (dies kann auch identisch mit dem Zeitraum der Probezeit sein, muss es aber nicht) und in dem Betrieb rechnerisch mehr als 10 Vollzeit Mitarbeiter tätig sind. Rechnerisch bedeutet dabei, dass Teilzeitkräfte anteilig gewertet werden und es eben entscheidend ist, dass mindestens 10,25 Mitarbeiter in dem Betrieb beschäftigt sind. Ist dem so, besteht also Kündigungsschutz, muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund nachweisen können. Dies ist in der Regel nach deutschem Arbeitsrecht relativ schwierig. Von daher findet vor dem Arbeitsgericht oft ein Vergleich statt. Der Arbeitgeber zahlt Schmerzensgeld (Abfindung) für den Verlust des Arbeitsplatzes. Dies ist natürlich nicht zwingend, der Arbeitnehmer kann auch den Arbeitsplatz selbst einklagen.
Besteht kein Kündigungsschutz, kann die Kündigung nur nach dem BGB überprüft werden. Vereinfacht gesagt muss die Kündigung grob sittenwidrig sein, was eine absolute Ausnahme wäre.
Bitte was noch mal genau hier zur Frage ( zugegeben mit vielen Fehlinfos ) ?
Nein, der Arbeitgeber muss in einem Kündigungsschreiben nie einen Grund angeben.
Weisst Du mehr , oder inzwischen verfälscht gegenüber der mitlesenden Allgemeinheit bekannt zu dieser konkreten Fragestellung seitens kleckerweise zusammengetragener Teil - Infos durch die fragestellende Person an sich ?
( könnte sonst zumindest aus Sicht von GFN mal einer gewissen Diskussion im zugehörigen Forum zwecks Aufarbeitung der Richtlinien für solche Fragen in der Stellung würdig sein )
Es soll hier keine grundlegende Kritik an Deiner Antwort sein @ Robert Mudter .
Aber woher kommen die nicht durch die Fragestellung genannten Nebeninfos ?
Es braucht dazu keine Nebeninfos. In der Kündigung muss nie ein Grund angegeben werden Er muss allenfalls im Fall eine Klage nachgewiesen werden.
Wenn doch einfach mal ganz normale Formulierungen möglich wären, die man auch sofort versteht, ohne diese Drehungen und Wendungen, durch die man sich erst einmal hindurcharbeiten muss!!
Na, wieder mal nichts anderes zu tun ?
Nein, genau mich wieder herausgesucht .
Wie machst Du das eigentlich ?
Ich würde einfach mal gerne ohne syntaktische und semantische Analysen verstehen wollen, was Du sagen willst.
Drück Dich doch mal einfach und verständlich aus, ohne die ständigen Arabeskem zur pseudointellektuellen "Bereicherung" (Verkomplizierung) Deiner Aussagen!
"Nein, genau mich wieder herausgesucht"
Vielleicht liegt das nicht an dir als Person, sondern daran, dass du einen unpassenden Kommentar abgegeben hast. Es sind zu dieser Frage keinerlei Nebeninformationen notwendig. Wie in der Antwort erwähnt, ist es in einer Kündigung (abgesehen vom Ausbildungsverhältnis) nie notwendig, dass ein Grund angegeben wird. Da gibt es nichts weiter zu hinterfragen.
der Kommentar ist nicht verständlich.......
Das ist - leider - nicht neu und das, was ich meine ("Arabesken zur pseudointellektuellen "Bereicherung" [Verkomplizierung]") ... 🤔🙄
Es kommt in erster Linie darauf an, ob bei dem Arbeitsverhältnis das sogenannte Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.
Eine ordentliche Kündigung wie in deinem Fall muss nicht begründet werden, wenn der Betrieb weniger als 11 Mitarbeiter beschäftigt, das Arbeitsverhältnis weniger als 6 Monate andauerte oder aber die Kündigung innerhalb der Probezeit erfolgt. Nur wenn keine dieser Situationen auf dich zutreffen, unterliegt das Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutzgesetz und es muss schriftlich begründet werden. (betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt)
hier kannst du die verschiedenen und wirksamen Kündigungen auch nachlesen:
Die Antwort ist daneben. Es geht nicht darum ob ein Grund vorhanden sein muss, sondern ob er in der Kündigunng angegeben werden muss.
Und ein Grund muss in der Kündigung nie angegeben werden. Egal ober ordentliche oder außerordenliche.
ein Irrglaube. Nicht jedes Arbeitsverhältnis unterliegt dem Kündigungsschutzgesetz, siehe auch meine Antwort...