Kündigung erst nach 2 Jahren?

Siehe bei Mietdauer und Kündigung  - (Kündigung, Mietvertrag)

4 Antworten

Du hast einen Mietvertrag mit wirksamen gegenseitigen Kündigungsverzicht unterschrieben.

Eine Kündigung ist also erstmals zum 28.2.2019 möglich.

Weißt su ob es eine Möglichkeit gibt aus dem Vertrag rauszukommen?

Nur wenn der Vermieter es zulässt z.B. wenn man einen Nachmieter findet der akzeptabel ist für den Vermieter.


das bedeutet, dass du erst nach 2 jahren kündigen kannst

du musst also min 27 monate da miete bezahlen

wenn du vorher umziehen willst, musst du trotzdem da weiterhin miete bezahlen

du kannst praktisch da erst nach 2 jahren und 3 monaten frühestens ausziehen oder du hast halt geld wie dreck und es kommt auf paar tausend nicht an

cv1205 
Beitragsersteller
 30.07.2017, 14:56

Danke! Weißt su ob es eine Möglichkeit gibt aus dem Vertrag rauszukommen? Bzw weißt du wie viel man an Schadenersatz bezahlen müsste?  

MaxFap  30.07.2017, 14:57
@cv1205

nur wenn der vermieter dich rauslässt

der schadensersatz ist die volle miete für die zeit, was sonst?

roschue  30.07.2017, 14:55

2 Jahre bedeutet aber 24 Monate.

MaxFap  30.07.2017, 14:56
@roschue

ja, aber du hast 3 monate kündigungsfrist

und du darfst erst nach 2 jahren kündigen, nicht zum ablauf der 2 jahre

roschue  30.07.2017, 14:58
@MaxFap

Ich hab mir gedacht, dass du es so verstehst, aber Kündigung
bedeutet Ende der Mietdauer, nicht wann du den Brief schreibst. Du kannst die
Wohnung sogar schon beim Einzug zwei Jahre im vorraus kündigen. Die
Mindestmietdauer beträgt so wie im Vertrag 2 Jahre.

MaxFap  30.07.2017, 14:59
@roschue

dachte ich auch immer, wurde ich letzt anders belehrt

die ausführungen des anderen hatten mehr sinn als deine gemacht

johnnymcmuff  30.07.2017, 15:09
@MaxFap

und du darfst erst nach 2 jahren kündigen, nicht zum ablauf der 2 jahre

Es kommt darauf an ob eine Klausel wirksam ist oder wie der Wortlaut ist.

Hier ist eine Kündigung zum Ablauf der Frist möglich.

Stünde in der Klausel z.B:

Nach Ablauf von zwei Jahren mit der gesetzlichen Frist... 

Dann wäre eine Kündigung erst nach 27 Monaten möglich.

Das du frühestens zum 28.02.19 Kündigen kannst.

Und ja, die Klausel ist rechtens.

Das bedeutet, dass es eine Mindestmitdauer von 2 Jahren gibt.

Du hast den Vertrag ja hoffentlich gelesen, bevor du ihn unterschrieben hast.

MaxFap  30.07.2017, 14:58

es ist keine mindestmietdauer

es ist ein kündigungsverzicht für 2 jahre

deshalb auch 27 monate

roschue  30.07.2017, 15:00
@MaxFap

Wie schon oben geschrieben, verstehst du den Vertrag falsch. Und ich find es fahrlässig, wenn du hier falsch Angaben machst.

Ich hab mir gedacht, dass du es so verstehst, aber Kündigung
bedeutet Ende der Mietdauer, nicht wann du den Brief schreibst. Du kannst die
Wohnung sogar schon beim Einzug zwei Jahre im vorraus kündigen. Die
Mindestmietdauer beträgt so wie im Vertrag 2 Jahre.

johnnymcmuff  30.07.2017, 15:10
@MaxFap

deshalb auch 27 monate

Was falsch ist, wie im Kommentar zu deiner Antwort beschrieben.