Hallo,
mein Privathaftpflichtversicherer (Gothaer) hat mir am 27.07.2018 in einem Schreiben eine Beitragsanpassung, d.h. eine Beitragserhöhung zum 04.09.2018, angekündigt. Auf der Rückseite des Schreibens wird mir ein 1-monatiges Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
Von diesem Recht habe ich Gebraucht gemacht. Am 08.08.2018 habe ich den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt, d.h. zum Wirksamwerden der Beitragserhöhung, per Fax mit Sendebeleg gekündigt. Ich habe um eine Bestätigung der Kündigung gebeten, jedoch keine erhalten. Der Versicherer ist natürlich nicht dazu verpflichtet, eine Kündigung zu bestätigen.
So habe ich am 18.08.2018 noch eine weitere Kündigung verschickt, dieses Mal schriftlich per Brief als Einwurfeinschreiben. Der Einlieferungsbeleg liegt mir vor. Das Schreiben ist fristgerecht am 20.08.2018 beim Versicherer angekommen. Auch dieses Mal habe ich keine Kündigungsbestätigung erhalten.
So habe ich am 24.08.2018 noch ein weiteres Kündigungsschreiben per Fax mit Sendebestätigung an die Gothaer verschickt.
Ich habe den Vertrag also mehrfach - nachweislich - zum nächstmöglichen Zeitpunkt frist- und formgerecht gekündigt. Somit war die Angelegenheit für mich abgehakt.
Nun sehe ich auf dem Bankkontoauszug, dass die Gothaer heute am 04.09.2018 den neuen angepassten Beitrag dennoch abgebucht hat. Ich habe sofort eine Rücklastschrift veranlasst.
Ich befürchte jedoch, dass bei mir nun Mahnungen und Drohungen des Versicherers eintreffen werden.
Ich möchte nicht beim Versicherer anrufen. Ich habe keine Lust, mich am Telefon für meine Kündigung zu rechtfertigen. Ich lege ausschließlich auf schriftlichen Kontakt wert. Persönlicher Kontakt am Telefon ist nicht erwünscht.
Wie gehe ich am besten vor, wenn demnächst Mahnungen eintreffen? Gibt es soetwas wie eine Schlichtungsstelle, an die ich mich wenden kann? Kann der Versicherer mir einen negativen Schufa-Eintrag reindrücken?