Kündigung bei Manpower

3 Antworten

Die Äußerung "soll ich dann krank machen" gegenüber dem Kunden ist ein derber Schlag ins Gesicht. Das war ungünstig.

Google mal nach dem Urteil:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 5. Oktober 2010 - 6 Sa 63/10 –

Überstunden stehen dir zu, entweder als Abfeiern oder Auszahlung.

Wenn kannst du dich auch per Anwalt beraten lassen. Entweder vor Ort mal zum Anwalt gehen oder über www.frageinenanwalt.de . Dort bekommst du auch recht zeitig ne Antwort, je nachdem wieviel Einsatz du gibst.

Sie müssen dir die Überstunden auszahlen, wenn es die Situation NICHT zulässt, das du sie abfeiern kannst. Die brauchen dich, also haben sie einen Grund! Du bekommst dein Geld für deine Stunden!

Gehe Morgen nicht arbeiten!!! Denn dies wäre so, als ob du einen Krankenschein angekündigt hättest und dann bekommt man Ärger!!!

Den Urlaub kannst du auch bei deinem neuen Arbeitgeber nehmen, lasse dir eine Bescheinigung ausstellen, oder deine letzte Lohnabrechnung beim neuen Arbeitgeber einreichen, hier steht der Urlaub drauf, den du noch hast und kannst diesen in deiner neuen Firma nehmen.

Alles normal! Setze dich hin und warte mal den Krankenschein ab, Morgen gehst du ans Handy und hörst was dir angeboten wird...

Bleib ruhig... hört sich jetzt blöd an, aber es ist nichts passiert und keiner wird dich verklagen.

Maleco 
Beitragsersteller
 20.03.2013, 07:17

Ich habe noch eine Frage ,

Zum 31.03 soll ich kündigen und halte somit die Frist ein. Bevor ich der Feau von der LF , schildern wollte ab Gestern nicht mehr arbeiten gehe, wäre Sie mir mit Aufhebungsvertrag entgegen gekommen. Nun bin ich die Wiche krank geschrieben. Soll ich trotzdem Aufhebungsvertrag schreiben ? Macht sie das ?

15.04 könnte ich auch anfangen.

Oder soll ich meine Kündigung einfach abgeben , so dass ich 1 Monat Frist einhalten muss.

Ehrlich gesagt , will ich da nicht Noma anrufen und fragen , da mir etwas die Klammer geht :(

hollandinnot  20.03.2013, 22:21
@Maleco

Wenn du die Möglichkeit hast zum 15.4 zu kündigen, dann tue das. meistens ist dies der Fall.

Einen Aufhebungsvertrag zum 31.3 würde ich nicht unterschreiben... da fehlt dir ein halber Monat an Geld!

Du hast die Vorteile auf deiner Seite! Mache dich Notfalls beim Betriebsrat schlau (was soll passieren, du verlässt doch die Firma eh).

Hole dir mal Rat beim Betriebsrat. Mir scheint das dies das Beste wäre.

Entweder einen gelben Schein oder ganz cool die Kündigungsfrist bei der Leihbude durchhalten. Du mußt aber den neuen Arbeitsvertrag schon in der Tasche haben.Die Überstunden entweder auszahlen lassen oder abfeiern. Wobei auszahlen die schlechtere Wahl ist.Du hast dann einen Haufen Abzüge.Warum soll Dich die Leihbude verklagen? Der Kunde kann Dir in der Tat das Leben zur Hölle machen.Weiste was ziehe das durch.LG