Kündigung bei Manpower
Hallo zusammen , ich brauche dringend Rat und Hilfe von euch.
Folgendes Dilemma habe ich. Seit dem 13.08.2012 bis dato bin ich als Leiharbeiter eingestellt.
Nun habe ich meine Firma gefunden , die mich zum 02.05.2013 einstellen.
Leider muss ich die Kündigungsfrist von 1 Monat einhalten.
Noch alles kein Problem....
Nachdem ich von der zukünftigen Firma , in meine Leihfirna Gefahren und gesagt habe , dass ich kündigen will , hob sich auch rasch der Ton nach oben.
Ich habe noch 8 Tage Urlaub und 140 Überstunden und möchte die abfeiern und nicht auszahlen lassen . Dh. ab heute wollte ich bis Mai Zuhause sitzen und mir schönen Frühling machen.
Nur die Leihfirma stellt sich da quer , wie auch der Kunde.
Es hieß : arbeiten Sie noch die Woche und nächste Woche. Dann schauen wir weiter.........
Ich verstehe es ja auch , dass es etwas blöde kommt , wenn man am gleichen Tag kündigt gleich Überstunden abbauen will und somit nicht mehr auf Arbeit will.
Aber es sind doch meine Stunden !!!
Was soll ich machen ??
Ich habe mich für die Woche krank schreiben lassen , obwohl das auch die nette Englische Art ist.
Werden die meine Stunden Pfänden ?
Bekomme ich noch mein Lohn ?
Soll ich Morgen doch auf Arbeit ?
Da wird mir das Leben zur Hölle gemacht .. Das weiß ich zu 100%
Was kann die LF machen ? Wird sie mich verklagen ? Haben vorhin angerufen.
Aber ich bin nicht dran ans Handy.
Ich bitte um schnellste Info , da ich befürchte in ein großes Problem reingerutscht zu sein.
Pa : Ich habe beim Kunden gesagt : soll ich dann krank machen , wenn ihr mir auch nicht das ok gibt frei zu machen ?
Kunde : dann kriegste Riesen Probleme Machen das beide Parteien um mich einzuschüchtern , oder können die das wirklich ? :(
Ich bitte euch um Hilfe !!!
Vielen dank im voraus
3 Antworten
Die Äußerung "soll ich dann krank machen" gegenüber dem Kunden ist ein derber Schlag ins Gesicht. Das war ungünstig.
Google mal nach dem Urteil:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 5. Oktober 2010 - 6 Sa 63/10 –
Überstunden stehen dir zu, entweder als Abfeiern oder Auszahlung.
Wenn kannst du dich auch per Anwalt beraten lassen. Entweder vor Ort mal zum Anwalt gehen oder über www.frageinenanwalt.de . Dort bekommst du auch recht zeitig ne Antwort, je nachdem wieviel Einsatz du gibst.
Sie müssen dir die Überstunden auszahlen, wenn es die Situation NICHT zulässt, das du sie abfeiern kannst. Die brauchen dich, also haben sie einen Grund! Du bekommst dein Geld für deine Stunden!
Gehe Morgen nicht arbeiten!!! Denn dies wäre so, als ob du einen Krankenschein angekündigt hättest und dann bekommt man Ärger!!!
Den Urlaub kannst du auch bei deinem neuen Arbeitgeber nehmen, lasse dir eine Bescheinigung ausstellen, oder deine letzte Lohnabrechnung beim neuen Arbeitgeber einreichen, hier steht der Urlaub drauf, den du noch hast und kannst diesen in deiner neuen Firma nehmen.
Alles normal! Setze dich hin und warte mal den Krankenschein ab, Morgen gehst du ans Handy und hörst was dir angeboten wird...
Bleib ruhig... hört sich jetzt blöd an, aber es ist nichts passiert und keiner wird dich verklagen.
Wenn du die Möglichkeit hast zum 15.4 zu kündigen, dann tue das. meistens ist dies der Fall.
Einen Aufhebungsvertrag zum 31.3 würde ich nicht unterschreiben... da fehlt dir ein halber Monat an Geld!
Du hast die Vorteile auf deiner Seite! Mache dich Notfalls beim Betriebsrat schlau (was soll passieren, du verlässt doch die Firma eh).
Hole dir mal Rat beim Betriebsrat. Mir scheint das dies das Beste wäre.
Entweder einen gelben Schein oder ganz cool die Kündigungsfrist bei der Leihbude durchhalten. Du mußt aber den neuen Arbeitsvertrag schon in der Tasche haben.Die Überstunden entweder auszahlen lassen oder abfeiern. Wobei auszahlen die schlechtere Wahl ist.Du hast dann einen Haufen Abzüge.Warum soll Dich die Leihbude verklagen? Der Kunde kann Dir in der Tat das Leben zur Hölle machen.Weiste was ziehe das durch.LG
Ich habe noch eine Frage ,
Zum 31.03 soll ich kündigen und halte somit die Frist ein. Bevor ich der Feau von der LF , schildern wollte ab Gestern nicht mehr arbeiten gehe, wäre Sie mir mit Aufhebungsvertrag entgegen gekommen. Nun bin ich die Wiche krank geschrieben. Soll ich trotzdem Aufhebungsvertrag schreiben ? Macht sie das ?
15.04 könnte ich auch anfangen.
Oder soll ich meine Kündigung einfach abgeben , so dass ich 1 Monat Frist einhalten muss.
Ehrlich gesagt , will ich da nicht Noma anrufen und fragen , da mir etwas die Klammer geht :(