Bei Bereitschaftsdienst Überstunden abfeiern?!

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Beides geht nicht. Bereitschaftsdienst muss bezahlt werden (regelt der Tarifvertrag). Das Überstunden abgebaut werden sollen, für "nicht geleistete" Bereitschaftsstunden ist echt lachhaft und frech, da ja der Bereitschaftsdient vergütet werden muss und dadurch auch keine neg. Stunden entstehen. Ich kann nur empfehlen, dass Arbeitnehmer im Pflegedient auf jeden Fall in die Gewerkschaft sein sollten. Es gibt zu viele "schwarze Schafe" die alles mögliche veruchen, nur nicht die Mitarbeiter ordentlich zu entlohnen - leider trägt die Politik Schuld mit.

Bereitschaftsdienst ganz ohne Bezahlung ist unzulässig. Du kannst dann ja schließlich nicht frei über deine Zeit verfügen.