Wie verhält es sich in der Zeitarbeit mit den Überstunden bei Kündigung?
Ich arbeite seit kurzem bei einer Zeitarbeitsfirma (Seit 1 Woche). Nun ist es so, dass in meinem Vertrag 151,67 Stunden stehen (35 Std. Woche), obwohl ich 40 Std. arbeite. Jetzt wo die Weihnachtszeit beginnt sogar 45-50 Std. Diese Überstunden kommen auf ein Zeitkonto. Ich werde voraussichtlich in 5-6 Wochen wieder kündigen und werde dann (so schätze ich mal) 20-50 Überstunden haben. Was passiert mit denen wenn ich kündige? Bekomme ich die einfach ausgezahlt oder kann ich (bei einer Woche Kündigungsfrist) diese Woche einfach zu Hause bleiben und die Tage gezahlt bekommen?
Was ist überhaupt der Unterschied zwischen auszahlen lassen und "abfeiern". Man bekommt doch auf beidem Wege sein Geld, oder verstehe ich da was falsch?
Möchte bald mein Studium beginnen und davor halt noch etwas Geld verdienen.
Danke :)
3 Antworten
Das einfachste ist natürlich, dass Du die Überstunden abfeierst. Dann bleibst Du einfach die entsprechende Zeit der Überstunden (also 1-2 Wochen) zu Hause und bekommst diese Zeit dennoch so bezahlt, als wenn Du zur Arbeit gegangen wärest. Dass musst Du aber unbedingt vorher mit dem Unternehmen für Zeitarbeit abklären!
Andererseits kannst Du bis zum Ende weiter voll arbeiten und Dir diese Stunden auszahlen lassen. Was Dir hier lieber ist, musst Du letztendlich selbst wissen.
Hallo, grundsätzlich werden nicht genommene Überstunden die auf dem sogenannten AZK Konto sind, ausbezahlt. Auch ein evtl. entstandener Urlaub. Wenn die Überstunden nicht genommen (abgefeiert) werden können, dann ist das so.
Noch eine Info, in fast jeden Arbeitsvertrag in der Zeitarbeit stehen die 151,67 Stunden (35 Stunden Woche), das ist die Mindestarbeitszeit für eine Vollzeitbeschäftigung. Wichtig ist was die Arbeitszeit beim Einsatz sind z.B. 40 Stunden, das sind dann die einzuhaltenden Arbeitszeiten.
Trotzdem werden immer alle Gutstunden berechnet. Kommt ja auch der ZA Firma zugute ;-)
Noch kurz zu abfeiern. Da nimmt der Arbeitnehmer bezahlte Freizeit, baut also seine Überstunden ab.
Wenn Du das Arbeitsverhältnis kündigst und Deine Überstunden (auch Resturlaub) nicht mehr als Freizeitausgleich nehmen kannst, wird ausgezahlt.
"Auszahlen" bedeutet, Du bekommst den Stundenlohn für die Überstunden bezahlt, "Abfeiern" bedeutet Freizeitausgleich. Also entweder Geld oder freie Zeit.