Kündgung in der Probezeit, wann muss die Kündigung spätestens zugegangen sein?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ich dich richtig verstehe, zielt deine Frage darauf ab, ob das Fristende - also der letzte Arbeitstag - innerhalb der Probzeit liegen muss. Muss er nicht. Eine Kündigung nach den Regeln der Probezeit muss nur innerhalb der Probezeit zugestellt worden sein, dann gilt sie, auch wenn der letzte Arbeitstag dann nach der Probezeit liegt.

Da dies eine juristische Frage ist, kann ich natürlich keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit etc. bla bla - alles klar?

PaulPanther0815 
Beitragsersteller
 29.03.2017, 09:13

Genau, so wie du es schreibst, hört es sich auch recht sinnig an. Das heißt ich könnte noch bis zum 24.04 mit der Frist von einem Monat kündigen.

lieanne  29.03.2017, 09:16
@PaulPanther0815

Bis zum 23.04. - am 24. beginnt schon die Zeit nach der Probezeit.

PaulPanther0815 
Beitragsersteller
 29.03.2017, 09:31
@lieanne

Super, danke euch!

Hallo,

gesetzlich beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit nur 2 Wochen und auch nicht zum Monatsende, sondern ab dem Tag des Zugangs der Kündigung.

Da in deinem Vertrag aber die Kündigungsfrist schon in der Probezeit der "normalen" gesetzlichen Kündigungsfrist entspricht, ist das alles ziemlich irrelevant.

Nach der Probezeit kannst du, aber auch der Arbeitgeber, gesetzlich mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen. Du musst dann auch weiterhin keinen Kündigungsgrund nennen, der Arbeitgeber allerdings schon.

Wahrscheinlich steht in deinem Vertrag für nach der Probezeit dann auch 4 Wochen zum Monatsende.

Oder steht es vielleicht sogar nur da und für die Probezeit ist nichts speziell angegeben? Dann wären wir wieder bei den 2 Wochen.

Gelten die vier Wochen zum Monatsende allerdings wirklich auch während der Probezeit, dann spielt es (fast) keine Rolle, ob du noch in dieser oder danach kündigst.

In wäre bis einschließlich 23. April und danach wäre ab dem 24. April.

In beiden Fällen (und bei Kündigung bis zum 3. Mai) würde dann das Arbeitsverhältnis zum 31. Mai enden.

Viele Grüße

Michael


Die Probezeit ist bis 24.04., also ist das der letzte Tag an dem dir die 2 wöchige Kündigungsfrist "zu steht".

lieanne  29.03.2017, 09:10

Schon "24.04." stimmt nicht, die Probezeit endet am 23.04.

LKZUM  29.03.2017, 09:12
@lieanne

Du kannst mit einem Vorlauf von 4 Wochen zu Monatsende kündigen. z.B. könntest du heute auf Ende April kündigen.

PaulPanther0815 
Beitragsersteller
 29.03.2017, 09:32
@LKZUM

Super, danke euch!

PaulPanther0815 
Beitragsersteller
 29.03.2017, 09:08

Ok, und was bedeuten dann die 4 Wochen zum Monatsende?