Kühlschrank (Mietsache) kaputt gemacht, muss ich zahlen?
Hallo, leider habe ich versehentlich dennoch wohl Selbstverschuldet meinen Kühlschrank zerstört (Mietsache im studentenwohnheim)
Hinten drauf ist jedoch ein Sticker, dass FCKW enthalten ist, daraus schließe ich aufgrund des FCKW verbots in Kühlschränken, dass er 10-20 Jahre alt ist, nun habe ich gelesen, dass der Vermieter keinen Schadensersatz verlangen kann, wenn die übliche Lebensdauer der Mietsache überschritten ist.
Wie siehts aus? Reicht es einen Gebrauchten Kühlschrank für 20€ reinzustellen, muss ich 200 für einen neuen berappen oder gar nichts, da die Lebensdauer bereits um ist?
9 Antworten
Da müsstest Du genauso wie eine Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert ersetzen,und der dürfte bei 0 Euro liegen.
Das war die richtige Antwort, der Zeitwert war 0 und demnach habe ich einen neuen Kühlschrank umsonst in mein Zimmer gestellt bekommen.
Klär das mit Deinem Vermieter ab. Wenn er schon so alt ist, war vielleicht Materialermüdung daran schuld, dass er kaputt gegangen ist und nicht Du. Wahrscheinlich bekommst Du einfach einen neuen. Die werden im Studentenwohnheim keine Lust haben, sich mit der Zahlungsmöglichkeit von Studenten rumzuärgern. Die sind doch sowieso immer alle pleite.
Da Restwert eindeutig gleich null, ist überhaupt kein Ersatz nötig. Ersatz durch einen ähnlich alten Kühlschrank könnte vom Vermieter als unerwünscht angesehen werden, da er dann zwei alte Geräte entsorgen müsste.
Na Mietsachschäden sind doch Standart, die hast du sicher eingeschlossen in deiner Privathaftpflicht.
Dein Versicherer wird wissen wollen wie alt das Teil war und was es gekostet hat. Dann ersetzt er den Zeitwert. Man wird nicht hochgestuft.
solltest du eine haftpflicht haben, dort melden. du hast den Kühlschrank zerstört, du hast für Ersatz zu sorgen. Einen gleichwertigen Kühlschrank reinstellen reicht.
Da muss ich mal nachsehen, aber ich glaube für Mietsachen kommt die Haftpflicht nicht auf