Mündlicher Kaufvertrag wegen Küche
Hallo, habe ein Problem. Ich habe für meine Wohnung einen Nachmieter gesucht. Einen der auch die Küch wenn es möglichst ist mit übernimmt. Ich hatte mehrere Interessenten und habe mich aber für ein junges Pärchen entschieden. Wir haben vereinbart das wir einen Kaufvertrag machen damit jede Seite abgesichert ist. Außerdem habe ich mich auf Ratenzahlung eingelassen.Das war Montag Die Vermieterin rief mich dann im lauf der Woche an und teilte mir mit das sie die Mieter nur nimmt wenn ich mit der Rate für die Küche etwas runter gehe oder die Monate verlängere damit sie ihre Kaution auf einmal bekommt. Das Pärchen und ich haben dann einen Termin für Sonntag ausgemacht an dem der Vertrag unterschrieben werden sollte. Kurz vorher ruft mich jedoch der Vater an und meint das die Küche zu teuer wäre und es ihm Leid tut das seine Tochter fest zugesagt hat aber ich die Küche nun wieder abbauen soll. Ach vorher wollte er noch die ganze Zeit handeln.Die Mieterin ist 19 Jahre alt und es kann doch nicht mein Problem sein wenn sie nicht selbst entscheiden darf.
Als ich dann jetzt gessagt habe das ich die Küche nicht zurück nehme und mir einen Anwalt suche. Rufen die mich ständig an und drohen mir! Und wollen das ich die Kpche raus hole! Denn ich hätte eh keine Chance vor Gericht. Als Zeugen habe ich aber die Schwester von meinem Freund und die Vermiterin wusste auch bescheid! Hilfe
9 Antworten
Neben dem, wass "TheGrow" und "savanne1965" schon erklärt haben empfehle ich Dir, Deine Vermieter mit ins Boot zu holen. Frage sie, ob sie wirklich Mieter haben will, die sich nicht an - wenn auch mündlich - geschlossene Verträge halten? Oder drohe zumindest den Käufern der Küche an, die Vermieterin einzuschalten. Und der Vater der volljährigen potentiellen Mietern hat überhaupt nichts zu melden. Und dass solltest Du ihm auch sagen. Und dann ruhig zum Anwalt gehen! Damit rechnen die nämlich bestimmt nicht. Ein Anwalt kostet nicht die Welt.
aus der Frage geht nicht hervor, dass ein mündlicher Vertrag zustande gekommen ist. So wie die Frage formuliert ist, gingen die Parteien mit der Absicht auseinander, in den nächsten Tagen einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen. Von daher hat Sony rechtlich gesehen schlechte Karten, ihre Interessen gerichtlich durchzusetzen. Ansonsten finde ich Mibokis Idee recht gut, die Vermieterin mit ins Boot zu holen.
Hallo Sony14,
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der abgeschlossenen Vertrag ist für beide Seiten Bindend. Ein Kaufvertrag ist auch gültig, wenn er nur mündlich abgeschlossen wurde. Nur beim mündlichen Abschluß des Kaufvertrages ist es immer schwierig zu beweisen, dass er überhaupt und welche Bedingungen abgeschlossen wurden.
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Da Du aber drei Zeugen hast, sehe ich es eher so, dass die neue Mieterin keine Chance hat.
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Und im Hinblick auf die Drohungen würde ich die mal dadrauf hinweisen, dass sie sich evtl. wegen Bedrohung gem. § 241 StGB oder sogar wegen Erpressung gem. § 253 StGB strafbar machen.
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Außerdem würde ich Sie dadrauf hinweisen, dass wenn Du Dir wie angekündigt einen Rechtsanwalt nimmst und es dann zu einem Prozess kommen läßt, sie die vollen Kosten einschließlich die Deines Anwaltes bezahlen müssen, insofern sie verlieren.
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Naja nur wenn Du verlieren solltest ist es natürlich genau umgekehrt, dann trägst Du die vollen Prozesskosten einschließlich die ihres Anwaltes.
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Aber erstes denke ich nicht, dass sie es auf einen Prozess ankommen lassen und zweitens mit drei Zeugen wirst Du den Prozess gewinnen.
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Gruß
TheGrow
Da wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als zu einem Anwalt zu gehen um Dein Recht durchzusetzen. Auch ein mündlicher Kaufvertrag hat Gültigkeit. Formvorschriften sieht das BGB für solche Kaufverträge nicht vor.
Frage richtig lesen: "Als Zeugen habe ich aber die Schwester von meinem Freund und die Vermiterin wusste auch bescheid!"
Was dann, wenn die Zeugen umfallen?
Toll: "Die Vermieterin wusste Bescheid".
Na und??? Bezeugen kann sie aber gar nichts, da sie ja nicht dabei war!!
Hallo,
Die Gültigkeit mündlicher Verträge darf nicht außer Acht gelassen werden, wenn Vereinbarungen per Handschlag getroffen werden, denn nicht nur schriftliche Verträge sind für Vertragspartner bindend.
Verträge sind nicht nur bindend, wenn sie zu Papier gebracht worden sind. Seitenweise werden Vertragsklauseln und Kleingedrucktes auf dem Papier untergebracht und haben vom Zeitpunkt der Unterzeichnung an die uneingeschränkte Gültigkeit. Allerdings trifft das nicht nur auf die Verträge zu, die in Schriftform verfasst werden. Die Gültigkeit mündlicher Verträge sollte ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. Es lässt sich sogar behaupten, dass man wesentlich häufiger einen mündlichen Vertrag eingeht, als einen schriftlichen.
Gibt man beispielsweise in einem Geschäft eine Dienstleistung in Auftrag, dann handelt es sich bereits um einen mündlichen Vertrag, den man mit dem Geschäftsinhaber schließt. Dieser Tatsache sind sich die wenigsten Personen bewusst. Sie haben in diesem Moment einen mündlichen Vertrag geschlossen und sind verpflichtet, auch ihren Teil dabei einzuhalten. Wer also gegen die imaginären Vertragsklauseln handelt, der begeht in gewissem Sinne einen Vertragsbruch. Eigentlich stellt jeder Einkauf einen mündlichen Kaufvertrag dar. Dessen sind sich aber nur die wenigsten Menschen bewusst. Passendes im Netz Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor.
Das gesamte tägliche Leben wird von derartigen mündlichen Vereinbarungen begleitet und die Gültigkeit mündlicher Verträge sollte deshalb in keiner Weise unterschätzt werden. Die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines mündlichen Vertrages sind recht simpel. Zum einen müssen sich nur die zwei Vertragspartner über die Leistungen und Gegenleistungen einig sein und zum anderen muss eine Einigung über den Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegen. Sind mündliche Verträge auch recht einfach in ihrem Abschluss, bergen sie jedoch auch einige Gefahren in sich. Besteht vielleicht zwischen zwei Bekannten eine dicke Männerfreundschaft und das Verleihen von Geld an den anderen versteht sich von selbst, so gibt es für diese Freundschaft dennoch keine Garantie. Ein Streit, möglicherweise aus einem ganz anderen Grund, kann dazu führen, dass die Rückzahlung des Geldes verweigert wird. Der Verleiher hat hier keine rechtliche Handhabe. Schriftliche Verträge bieten eindeutig mehr Sicherheit.
Abschließend würde ich dir zu einem Rechtsbeistand raten. Zumal im Vorfeld sollte es zu keinem Rechtsstreit/Klage kommen da nur eine geringe Gebühr vom Anwalt in Rechnung gestellt werden würde. Aber auch hier gilt, vorher das absprechen wie die Gebührenregel bei ihm sein wird.
Viel Glück
Und wenn du keinen Zeugen für deinen mündlichen "Vertrag" hast, dann kannste dir das selbst auf ein Blatt Papier aufschreiben und dir damit dann den Ar_sch abwischen!!
Mehr ist eine mündliche Absprache nämlich nicht wert, wenn am Ende Aussage gegen Aussage steht.
Genau DESHALB macht man sowas ja auch schriftlich!!!!
mag mich hier nicht streiten, aber in der Frage wird darauf hingewiesen das es Zeugen gibt!!
Manch einer kann halt nicht richtig lesen!
Ja, es gibt eine Zeugin.
Und alles was die bezeugen kann ist, dass abgesprochen wurde, einen Vertrag "zu machen, damit beide Seiten abgesichert sind".
Und wenn es sich nun eine Seite vor Unterzeichnung des Vertrages anders überlegt, dann ist auch kein Vertrag zustande gekommen!! Basta!! Da muss man sich nicht drum streiten!!
Wenn das so sein sollte, bräuchten wir weder Gesetze noch Gerichte. Prima Aussage.
Na hoffentlich hat sie dafür auch Zeugen, denn ansonsten ist ein mündlicher Vertrag einen Dreck wert!!