Küchen Ablöse nicht gezahlt, keinr Schlüssel der wohung?
Hi an die Gemeinde,
Ich wollte mal wissen wie es mit der Küchen Ablöse aussieht. Mit der jetzigen mieterin habe ich eine Ablösung der Küche zugestimmt. Den Mietvertrag habe ich unterschrieben und die Kaution sowie Miete bereits zum 1.9. Überwiesen. Also zum 1.9. Wäre offiziell mein Umzug in die neue Wohnung.
Nun rückt die ehemalige mieterin die Schlüssel nicht raus bevor die mündliche Ablöse bezahlt wurde. Auch hat sie keine konto Verbindung hinterlassen und geht nicht ans Handy.
Meine Frage darf sie die Schlüssel der Wohnung rechtlich behalten bis die Ablöse gezahlt wurde obwohl ich mietr und Kaution gezahlt habe oder handelt sie rechtswidrig?
5 Antworten
Schlüsselübergabe ist Sache zwischen dir und Vermieter, die vorherige Mieterin hat damit rein gar nichts zu tun. Bei Ende des Mietverhältnisses muss sie alle vorhandenen Schlüssel beim Vermieter abgeben.
Wende dich an den Vermieter zwecks Schlüsselübergabe.
Werde ich machen. Ihre Küche soll sie selbst entsorgen. Und Rechnung vom Schlüssel Dienst und neuen Schloss bekommt sie in Rechnung gestellt.
Da hast du aber das Problem, dass du erst mal selbst zahlen musst. Wenn dann dort nichts zu holen ist, bleibst du auf den Kosten sitzen.
Dein VERMIETER hat dafür zu sorgen, dass du deine Wohnung betreten kannst. Soll ER doch den Schlüsseldienst beauftragen.
Wenn Du vertraglich die Übernahme der Küche bereits zugestimmt hast, kannst Du jetzt im nachhinein nicht einseitig den Vertrag wieder auflösen.
Recht auf die Schlüssel bleibt davon natürlich unberührt, dies ist aber wie erwähnt eine Sache zwischen dir und dem Vermieter.
Wenn ich die Schlüssel bekomme würde ich auch die 200 Euro Ablöse zahlen das hab ich ihr auch geschrieben per sms. Trotzdem muss sie Schlüssel raus rücken. Hab mein Vermieter angeschrieben mal schauen was kommt.
Natürlich darf sie den Schlüssel nicht behalten. Das ist eine schwere Besitzstörung und du könntest vermutlich auf ihre Kosten die Tür vom Schlüsseldienst öffnen und das Schloss tauschen lassen.
Den Schlüssel darf sie natürlich nicht einbehalten. Aber sie darf, bzw. hätte die Küche entfernen dürfen, damit die Wohnung zum 01.09. frei ist.
Vielen Dank ihr lieben für die Infos. Das hilft mir sehr weiter. Werde nochmal den Vermieter darauf ansprechen und sonst den Schlüssel Dienst rufen und schloss wechseln lassen. Rechnung soll der Vermieter an die ehemalige mieterin schicken. Die Küche kann sie gerne mitnehmen. Weil das Verhalten ist unmöglich. Auf Anrufe und zahlreiche sms hat sie nicht reagiert.
Du hast einen Vertrag mit dem VERMIETER.
Dieser hat dafür zu sorgen, dass du die Wohnung ab dem 1.9. nutzen kannst. Stellt er dir zu diesem Termin nicht die Schlüssel zur Verfügung, kannst du einen Schlüsseldienst kommen lassen und die Wohnungstür öffnen lassen.
Der Vermieter hat wiederum mit der Nebenabsprache bzgl. der Küchenübernahme überhaupt nichts zu tun. Er kann vom Vormieter die Schlüsselübergabe - ohne Wenn und aber - am 1.9. verlangen. Sonst ist dieser Vormieter schadensersatzpflichtig.
Dein Vermieter gibt dir den Schlüssel, woher er den hat ist sein Problem. Übrigens kann man Menschen mit Handys auch ne SMS senden.
Normalerweise sollte man sowieso eine Übergabe machen - mit dem Vermieter
Häufig wäre es sowieso besser, vom Vormieter die Entfernung dieser Küche zu verlangen. Dann können sie selbst sehen, wo sie diesen Schrott entsorgen können.