Keine schlüssel für die neue wohnung?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ab dem 01.02.17 eine neue Wohnung gemietet. Die Kaution habe ich bereits vor einem Monat überwiesen. Alle versuche einen Termin zur Wohnungsübergabe zu vereinbaren sind gescheitert. Die alte Wohnung ist gekündigt und ich sitze mit gepackten Sachen.
Meine Frage ist nun, wie gehe ich vor wenn ich den Schlüssel am 01.02. nicht bekomme?
Muss ich schriftlich eine Mietminderung androhen? Muss ich diese pro Tag berechnen? Oder muss ich erstmal die Miete komplett zahlen und dann eine Mietminderung schreiben? Kann ich fristlos kündigen? Und was passiert mit der gezahlten Kaution.
Ich hoffe auf Hilfe, den ich bin total verzweifelt.
Mit freundlichen grüßen
Anni
12 Antworten
Anspruch auf die Wohnung hast Du erst ab dem 01.02.
Stellt dir dann der Vermieter diese dann nicht zur Verfügung hast Du das Recht die Miete zu mindern. Um 1/28 pro Tag den Du später einziehen kannst.
Für die Mietzahlung haben Mieter bis zum 3. Werktag des Monats Zeit.
Also warte erst mal was am 1.2. passiert.
Sollte es tatsächlich so kommen das der VM nicht zur Wohnungsübergabe erscheint mahne die Übergabe nachweisbar mit kurzer Fristsetzung, meinetwegen bis zum 4.2., an. Geschieht dann immer noch nichts kannst Du außerordentlich kündigen weil Dir die Mietsache nicht zur Verfügung gestellt wurde.
Wie hast Du denn versucht mit dem Vermieter einen Übergabetermin zu vereinbaren?
Die Wohnung muss dir spätestens am 1. Februar um Null Uhr übergeben werden, selbstverständlich mit allen dazu gehörigen Schlüsseln. Vorher hast du keinen rechtlichen Anspruch.
Nun kommt es drauf an, ob der Vormieter bis zum Beginn deiner Mietschaft noch in der Wohnung wohnt. Er hat nämlich lt. BGB die Wohnung nach dem Ende seiner Mietschaft an den Vermieter zurückzugeben. Das wäre dann ebenso der 1. Februar.
Vielen lieben Dank für all die guten Ratschläge.
Noch ergänzen möchte ich folgendes mitteilen.
Dass ich einen Anspruch auf den Schlüssel erst am 01. Februar habe wusste ich. Meine Frage war was ich am 01. Februar mache, wenn ich den Schlüssel nicht bekomme habe. Muss ich dann trotzdem die Miete für Februar überweisen? Die Vermieter haben mir im letzten Telefonat gesagt, dass sie mit den Vormietern am vergagenen Samstag die Übergabe machen. Aber weder gestern noch heute angerufen. Ich muss am 01.02 in der Wohnung sein. Sonst mache ich mich Schadensersatzpflichtig gegenüber meinen Nachmieter, der ja auch am 01.02 in meine alte Wohnung einziehen möchte.
Und sowieso finde ich es eine Sauerei, eine Frechheit und pure Schikane von den Vormietern, dass sie auf meine Anrufe und SMS nicht reagieren, obwohl sie selbst vorgeschlagen haben mir die Wohnung bereits zum 15.01 zu übergeben. Klar kann was dazwischen kommen und es klappt nicht. Aber dann sagt man das doch. Ich muss doch planen. Ich habe privat kein Umzugsauto. Ich muss Urlaub beantragen. Oder wie macht man das sonst... ohne Termin ohne Planung....bin ja kein Millionär :-)
die Wohnungsübergabe incl. Übergabe der Schlüssel wird am 01.02 stattfinden - auf mehr hast du keinen Anspruch. Die Wohnung wird noch anderweitig belegt sein.
Vertragsunterzeichnung und Beginn des Mietvertrages sind grundsätzlich 2 Paar Stiefel
man setze sich mit dem Vermieter zusammen Kontaktiere IHN wird schon alles laufen
Anscheinend aber nicht.
Hi,
strenggenommen bist Du ab dem 01.02 die Mieterin der Wohnung und laut Vertrag ist der Einzug wohl auch am 01.02. Demnach könnte man einfach einen Schlüsseldienst holen und die Wohnung darüber aufmachen lassen - aber Vorsicht! Ich kenne mich diesbezüglich nicht aus!
Dementsprechend: Ich würde ggf. juristischen Rat einholen. Eine Mahnung an den Vermieter schreiben mit einer Frist, bis wann die Schlüsselübergabe erfolgen muss.
Eine Mietminderung wäre bestimmt möglich - aber diesbezüglich hilft Dir ein Fachanwalt wohl am Besten weiter.
Falls die Wohnung / das Haus über eine Hausverwaltung betreut wird - eventuell über diese versuchen Kontakt aufzunehmen und die Problematik zu schildern.
LG