Mietwohnung, Mieter verschwunden, Schloss auswechseln?
Ich hatte am 15.4. noch Kontakt zu der Mieterin, die mich mittlerweile blockiert hat.
Die Mieterin hat verzögert oder gar nicht die Miete gezahlt, wurde zum Anfang letzten Monats gekündigt. Sie bat um Auszug zum 15.04 und dies wurde da keine andere Wahl so hingenommen. Sie schrieb mir noch am 15.04, das Montag 19.04 spätestens die Übergabe stattfinden wird. Ich schrieb ihr am 19.04. und sah das sie mich blockiert hat. Sie ist seit mindestens 4 Tagen nicht mehr in der Wohnung gewesen und da ich einen Ersatz-Schlüssel besitze, ich weiß ist nicht erlaubt, jedoch wird er nur bei Situation wie dieser benutzt.
Ich betrat somit die Wohnung und sah, dass alle Möbel, Bett, Waschmaschine und co. aus der Wohnung entfernt wurden. Es befand sich noch ein Kinderbett, Staubsauger, Tisch und viel Müll in der Wohnung. Leider hat sie den Schlüssel noch.
Kann ich davon ausgehen, da sie schrieb das sie am 15.04 auszieht, bzw. am 19. spätestens die Übergabe stattfindet und die Möbel größtenteils raus sind, das sie ausgezogen ist und ich somit das Schloss wechseln kann?
Da ich nicht weiß wo sie mittlerweile wohnt, kann ich sie leider nicht kontaktieren.
Edit: Kündigungsgrund war nicht zahlen der Kaution, weshalb ich auch keine Monate warten möchte, da ich sicherlich keine Miete erhalten werden für die Zeit.
5 Antworten
Nein, kannst Du nicht. Sie will doch bestimmt den Rest auch noch holen und vor allem sauber machen. Zumindest besenrein.
Bis dahin muss sie aber weiterhin Miete zahlen. Wie sieht es mit Kaution aus?
Deckt diese den bisherigen Mietrückstand und evtl. noch bis Ende April?
Geh zum Einwohnermeldeamt mit dem Mietvertrag und bitte um Auskunft, mdl. m. W. kostenlos. Wenn doch mit Gebühr, diese zusammen mit den Mietschulden per Mahnbescheid vom Amtsgericht einfordern.
Danke für die Auszeichnung.
Keine Übergabe? Sicher dass du dir nicht GANZ sicher bist dass es eine Übergabe gab und auch zwei Zeugen deinerseits anwesend wahren? Diese können doch sicher bezeugen dass eine sehr kurze Übergabe gab bei der sie dir sagte sie können keinen Schlüssel übergeben und sie wolle auch kein Protokoll und sei dann verschwunden.
Die Wohnung sei zwar noch zugemüllt gewesen aber da du eh keine Chance sahst was wieder zu bekommen hast du halt das Schloss getauscht und aufgeräumt.
Daran hatte ich auch schon gedacht, sie meinte sie hätte den Schlüssel verloren und... Mal schauen.
Ohne offizielle Übergabe, kannst Du das gar nicht. Wenn noch Zeug in der Wohnung steht, sowieso nicht.
Schlimmstenfalls musst Du auf Räumung klagen.
Beim Einwohnermeldeamt nachfragen.
Du solltest einen Anwalt fragen.
Der macht dann gleich ein Fass auf!
Nicht, wenn Du nur nach einer Rechtsauskunft fragst. Das geht auch online.
verdammt, vergessen dies zu erwähnen, die Kündigung wurde wegen nicht zahlen der Mietkaution ausgesprochen. Inoffiziell war es jedoch eher der Lärm.
Das bedeutet sie ist Kaution, sowie eine Miete Schuldig und keine Ahnung wo sie jetzt wohnt...
Ihr ist das somit total egal, ob die Wohnung besenrein übergeben wird.
Da wir kurzfristig einen Mieter gesucht hatten und sie Arbeitslosengeld 2 bezieht, haben wir nicht damit gerechnet das Sie die Kaution nicht zahlen wird.
Weitere Mietzahlungen werden sicherlich auch nicht mehr eingehen, werde die Tage beim Einwohnermeldeamt mal nachfragen und somit versuchen den Schlüssel wenigstens zu bekommen.
Die restlichen Sachen in der Wohnung haben kein großen Wert, könnte mir vorstellen, dass sie diese gar nicht mehr holen möchte.
Sollte aber nichts mehr passieren, werde ich das Schloss Anfang nächsten Monats auswechseln, oder sollte ich es besser lassen?