Darf ich eine eingebaute Küche zurück geben?!
Hi Meine geplante Küche ist jetzt endlich da. Ein recht unfreundlicher Mensch hat mir dann die Küche eingebaut . War aber 2 Stunden anwesend- hatte eine Aufpasserin ( musste ins Krankenhaus). Als ich zurück gekommen bin habe ich sämtliche Fehler gesehen- Kühlschrank beschädigt ( dieser war vorher schon drin- Liebherr 900€), mein neu verlegten PVC Boden beschädigt ( riesen großer Riss), Schubladen stehen ab, Arbeitsplatte hat einen großen Kratzer und paar andere Kleinigkeiten . Dies war alles letzte Woche . Mir wird die ganze Zeit gesagt dass es dem Chef vorgelegt wird. Hab langsam die Schnauze voll. Wie kann ich den vorgehen? Darf ich die Küche zurück geben? Danke für eure Hilfe
7 Antworten
Zunächst mal ist sehr wahrscheinlich der Aufsteller lediglich im Auftrag tätig geworden - zumindest dann, wenn die Küche bei einem der großen Möbelhäuser bestellt wurde. Somit ist auch der Aufsteller Dein Vertragspartner, was Reklamationen anbelangt.
War aber 2 Stunden anwesend- hatte eine Aufpasserin ( musste ins Krankenhaus).
Und wer hat die Arbeiten abgenommen? Da wird immer ein Übergabeprotokoll angefertigt.
Als ich zurück gekommen bin habe ich sämtliche Fehler gesehen- Kühlschrank beschädigt ( dieser war vorher schon drin- Liebherr 900€), mein neu verlegten PVC Boden beschädigt ( riesen großer Riss), Schubladen stehen ab, Arbeitsplatte hat einen großen Kratzer und paar andere Kleinigkeiten . Dies war alles letzte Woche
Nochmal - steht das so im Protokoll? Denn wenn der Regiezettel ohne entsprechende Vermerke gegengezeichnet wurde, ist das alles erledigt. Den Nachweis, dass diese Beschädigungen bereits beim Einbau entstanden sind und nicht später, ist nämlich dann faktisch nicht mehr zu führen (von offensichtlichen Aufstellmängeln wie nicht schließenden Schubladen etc. abgesehen).
Darf ich die Küche zurück geben?
Selbst wenn der Aufsteller direkt vom Küchenstudio kommt, ist eine Rückgabe praktisch ausgeschlossen, da Maßanfertigung. Allerdings muss der Lieferant dann nachbessern. Erst wenn die Nachbesserung nicht erfolgreich ist, kann man ggfs. rückwirkend den Vertrag aufheben.
Das kommt drauf an ;-)
Es gibt beides - Möbelhäuser, die gleich die Aufstellung mit beauftragen, dann hast Du Recht. Es gibt aber auch Möbelhäuser, die nur Kooperationspartner vermitteln. Da wird ein separater Vertrag zwischen Handwerker und Kunde geschlossen.
Aber bei deiner obigen Beschreibung und darauf wollte ich hinaus, ist das Möbelhaus der Vertragspartner.
kopfkratz
Wieso? Ich schrieb dem OP doch
"Somit ist auch der Aufsteller Dein Vertragspartner, was Reklamationen anbelangt."
Anders wäre es eben nur, wenn es sich um ein verbundenes Geschäft handelte. Dann müsste direkt beim Möbelhaus reklamiert werden.
Zunächst mal ist sehr wahrscheinlich der Aufsteller lediglich im Auftrag tätig geworden - zumindest dann, wenn die Küche bei einem der großen Möbelhäuser bestellt wurde.
Okay, dann habe ich nur obigen Satz missverstanden. Wobei bei den mir bekannten grossen Möbelhäusern der Auftrag für den Monteur eigentlich immer vom Möbelhaus kommt.
Ack. Das sind dann die, bei denen die Monteure auch gleich mit einem LKW der jeweiligen (Möbel-)Firma herumfahren. Es gibt aber eben auch die andere Variante - da sind die Monteure lediglich Drittfirmen, und der Auftrag geht eben vom Käufer direkt an deren Unternehmen.
Danke für die ausführliche Antwort :-)
reklamiere die Fehler schriftlich bei der Firma und dokumentiere mit Fotos. Dann setzt du eine Freist. Mindestens 14 Tage (kann ja sein dass etwas nicht auf Lager ist) und wenn bis dahin die Fehler nicht behoben sind, dann musst du dir überlegen was du willst. Ausbau....okeeeeee, aber dann hast du halt mindestens 6 Wochen lang keine Küche, denn so lange sind die Lieferzeiten im Moment (zumindest bei uns)
Reklamiere den Mangel nocheinmal schriftlich, und bestimme darin eine angemessene Frist zur Abstellung der Mängel (z.B. 14 Tage) . Wenn in der Frist nichts passiert, kannst du zurücktreten
Hatte eben mit jemand vom Möbelgeschäft gesprochen. Er sagte dass es nicht einfach so gehen würde die Küche zurück zu geben. Gibt es da eine Klausel? Weißt du das?
Les den Vertrag von denen mal richtig durch auch das Kleingedruckte
Lass Dir da bloß nichts gefallen. Du verlangst den Abteilungsleiter und Du bestehst darauf, dass da jemand noch diese Woche antanzt und sich diese Schäden in Deiner Küche anschaut und über einen entsprechenden Preisnachlaß und Schadensersatz verhandelt wird..
Rückgabe ist nicht einfach möglich, das stimmt. Du hast Recht auf Nachbesserung bei den Mängeln an der Küche, bzw. Schadenersatz für die angerichteten Beschädigungen. Das musst du formal trennen da es zwei unterschiedliche Sachen sind
siehe zum Thema Nachbesserung §§437, 439 BGB
dafür reicht ein Blick ins BGB
Zurückgeben denke ich mal nicht... aber auf jeden Fall auf Nachbesserung bestehen. Du solltest von allen Mängeln Fotos machen und versuchen, mit dem Chef persönlich zu sprechen.
Was den beschädigten Fußboden betrifft, die Firma sollte eine Haftpflichtversicherung haben, die das reguliert.
Und was ist mit dem Liebherr-Kühlschrank? 900,-- Euro sind ja nun kein Pappenstiel.
Verlange dafür einen schadensersat zb den zeitwert.
Wertminderung. Der Kühlschrank ist ja nur optisch beeinträchtigt, nicht funktional.
Das mag schon sein, das man eine Einbauküche nicht so einfach zurückgehen kann. Aber wenn Du darauf bestehst das hier eine entsprechende Nachbesserung bzw ein Schadensersatz gezahlt wird und Du ansonsten vom Vertrag zurücktrittst wird das Geschäft schon munter werden.
Lass Dich nicht vertrösten! UND: Mach alles schriftlich, nachweisbar!!
Ist nicht eher das Möbelhaus der Vertragspartner und der Aufsteller nur Erfüllungsgehilfe?