Kriegt man Erstausstattung vom Jobcenter wenn der Ex nach Trennung die Hälfe der Möbel mitnimmt inkl Sofa, Kleiderschrank, Anbauwand Halbe Küche?

4 Antworten

Möglich. Die werden einen Außendienstmitarbeiter zu dir schicken. Der schaut, was dir fehlt. Du bekommst allerdings nur das nötigste und dazu gehört weder das Sofa, noch die Anbauwand. Unter Umständen bekommst du für die Dinge, die genehmigt werden einen Gutschein, mit dem du in einem Second Hand Laden einkaufen kannst.

Vorraussetzung dafür ist aber, dass du noch keine Erstausstattung bekommen hast, denn die gibt es nur einmal.

Wenn du als bedürftig giltst bzw. im Leistungsbezug bist und das ganze beantragst,dann solltest du es auch bekommen !

Alles aufschreiben was du denkst zu brauchen,in der Regel wirst du dann Besuch von Außendienstmitarbeitern bekommen,die dann deinen / euren tatsächlichen Bedarf prüfen und ggf. Streichungen vornehmen,sollten dann beantragte Dinge schon vorhanden sein.

EstherNele  24.08.2015, 17:43

Wenn du als bedürftig giltst bzw. im Leistungsbezug bist und das ganze beantragst,dann solltest du es auch bekommen !

Das heißt Erstausstattung, weil man das genau einmal bekommt - zum Beispiel für die erste Wohnung (wenn man zu dem Zeitpunkt gerade im Leistungsbezug ist).

Wer früher so etwas schon mal bekommen hat, hat im Wiederholungsfall GANZ schlechte Karten.

Die entscheidende Frage ist: Bedürftig? Ja. Im Leistungsbezug? Ja. Schon mal eine Erstausstattung gekriegt? Wenn ja, dann gibt es jetzt maximal ein Darlehen, um sich ein paar Sachen gebraucht anschaffen zu können.

isomatte  24.08.2015, 17:50
@EstherNele

Was ist dann bei einem Wohnungsbrand oder wenn man längere Zeit in Haft war,dann spielt es auch keine Rolle ob man schon mal eine Erstausstattung hatte oder nicht !

Nach einer Trennung liegt zumindest im Leistungsbezug ein Bedarf vor,wenn der Hausrat aufgeteilt wird,auch wenn man schon einmal eine Erstausstattung bekommen hat.

Genauso steht einem Kind dann ab einem gewissen Alter auch ein normales Bett zu und ggf.ein Schreibtisch,da haben die Eltern bzw.das Elternteil dann ggf.auch schon mal eine Erstausstattung für das Kind erhalten.

EstherNele  26.08.2015, 01:23
@isomatte

@ isomatte

Sind das deine realen Erfahrungen? Dann freut es mich für die Betreffenden. Wie sich das nach Haft oder einem Wohnungsbrand darstellt - da fehlt mir die Erfahrung, da könnte ich mir vorstellen, dass da eine zweite "Ersteinrichtung" übernommen wird.

Bei Trennungen haben wir gerade mal ein Darlehen durchbekommen und ein Schreiben für die Caritas, dass es diese Bedürftigkeit gibt, man sollte versuchen, den Betreffenden durch Spenden zu helfen.
Trotz mehrerer Kinder, welche betroffen waren - immer wieder, zuletzt durch die Geschäftsführung des JC (weil Beschwerde dorthin) die Argumentation, dass der Gesetzgeber eine einzige Erstausstattung vorsieht.

Noch mehr gilt das, wenn ein Kind ein größeres Bett oder einen Schreibtisch braucht. Dieses sei aus dem Anteil der Regelleistung für Möbel und Anschaffungen anzusparen, es könne auch vom Leistungsbezieher nicht die Anschaffung ladenneuer Möbel eingefordert werden.

isomatte  26.08.2015, 07:57
@EstherNele

Das musst ich zum Glück noch nicht in Anspruch nehmen !

Man legt nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage beim zuständigen Sozialgericht ein,wenn man denkt im Recht zu sein und die klären das dann schon.

Hier muss man unterscheiden ob es sich um eine Erst oder Ersatzbeschaffung handelt und nach einer Trennung ist es eine Erstbeschaffung,weil es dann vorher im neuen Haushalt noch nicht vorhanden war.

Auch wenn es hier dann aufgeteilt würde,käme es im Endeffekt auf das gleiche raus,weil es dann in einem Haushalt fehlen würde,der EX - Partner hätte also Anspruch auf eine volle Erstausstattung,wenn er den Hausrat in der alten Wohnung belassen würde und nicht aufgeteilt würde.

Genauso handelt es sich z.B. bei einem normalen Bett,was vorher nicht vorhanden war,weil kein Bedarf bestand,um eine Erstausstattung und nicht um eine Ersatzbeschaffung,deshalb muss dieser Bedarf auch nicht aus dem Regelsatz angespart werden.

Das ganze kannst du selber nachlesen,musst nur mal im Internet eingeben ,, Erstausstattung bei Trennung ".

Da findest du etwas von ,, gegen Hartz de. - oder - auch von Harald - Thome " da kannst du alles nachlesen.

EstherNele  26.08.2015, 11:32
@isomatte

Danke für den Tipp - da habe ich mich vielleicht ein oder zwei mal zu schnell beeindrucken lassen von der Argumentation der Damen und Herren im JC. Schön, dass sich da etwas geändert hat.

Ist das nicht bei jeder Trennung so? Wenn da jeder zum Jobcenter laufen würde... Aber nein, ich kann diese Frage nicht beantworten. Ich wundere mich nur.

Such Dir Arbeit. Dann sparen und dann kannst Du Dir die fehlende Hälfte wieder kaufen. Erstausstattung vom Jobcenter ist nicht zu fassen.

verreisterNutzer  07.09.2015, 22:17

Warum sollte das nicht zu fassen sein?

Es ist nunmal ein gesetzlicher Anspruch den man hat.

Und im übrigen: Such dir Arbeit?! Dieser Stammtischspruch ist wirkich nicht zu fassen!

EstherNele  24.08.2015, 17:43

Gibt es aber- ist ganz regulär