Gewährung von Erstausstattung nur gegen Rechnung?
Also ein Freund von mir hat jetzt einen Bewilligungsbescheid bekommen über die Gewährung einer Beihilfe für die Erstausstattung seiner Wohnung.
Die Auszahlung der Leistung erfolgt jedoch nur nach Einreichung der Rechnung direkt an den Rechnungsleger.
Das Problem im Grunde bekommt man unter dieser Voraussetzung keine Möbel, man kann ja nicht in ein Kaufhaus gehen und sagen ich hätte gerne das und schicken sie die Rechnung an das Jobcenter.
Es soll auch nicht undankbar klingen oder ähnliches sondern er ist derzeit angewiesen auf diese Hilfe um wieder auf die Beine zu kommen.
Gibt es eine Möglichkeit das der vorgesehene Betrag direkt ausgezahlt wird damit er über Flohmarkt und Anzeigen die MÖbel kaufen kann ???
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen in der Hinsicht.
LG
4 Antworten
Dann solltest Du einen entsprechenden Antrag beim Soziagericht stellen. Der dürfte dann wohl auch Erfolg haben, wenn Du ihn genau so begründest, wie hier.
Wenn das Jobcenter vorschreibt, dass er Rechnungen vorlegen muss, dann wird das seine Gründe haben. Das Jobcenter will damit vermeiden, dass er das Geld "anderweitig" ausgibt. Und es gibt sehr wohl Möbelgeschäfte, die die Rechnungen ans Jobcenter schicken. Er muss dafür einen Antragsschein vom Jobcenter mitnehmen, damit er beweisen kann, dass dies in seinem Fall so korrekt ist.
Google aufrufen, Hartz IV, Rechtsanwalt und deinen Wohnort eingeben, Termin vereinbaren und alles wird gut.
Das ist einfach nur falsch. Aber du bist wohl einer von den Typen, der zu allem seinen unqualifizierten Senf dazu geben muss. Ich kann dir zwei Möbelhäuser benennen, die das machen. Dort gibt man den Berechtigungsschein ab, das Möbelhaus stellt die Rechnung ans Jobcenter, das Jobcenter zahlt und der Bedürftige kann die Möbel abholen. So einfach ist das.
Lach das sag die richtige :D :D :D. Du gibst doch auch deinen Senf dazu, ohne Ahnung zu haben. Der nächste Beweis, kommt in wenigen Minuten...
Kein Möbelhändler lässt sich auf soetwas ein, es sei denn, er hat es wirklich nötig.
Das ist einfach nur falsch. Aber du bist wohl einer von den Typen, der zu allem seinen unqualifizierten Senf dazu geben muss. Ich kann dir zwei Möbelhäuser benennen, die das machen. Dort gibt man den Berechtigungsschein ab, das Möbelhaus stellt die Rechnung ans Jobcenter, das Jobcenter zahlt und der Bedürftige kann die Möbel abholen. So einfach ist das.
Nein, ich bin keinr dieser "Typen". Schönen Tag noch.
Nein, machen manche Bezirke so. Bei einer Nachbarin ,war es genau so. Begründung: zu oft passiert, das das Geld für andere Dinge genutzt wird.
Sachsen-Anhalt - Altmark
Was für Bezirke?
Minden- Lübbeke
Das ist ein Lankreis.
Ja, , machen die bei allen, im ganzen Landkreis. Im Landkreis nebenan, ist das anders.
Das kann ja sein.
Das ist Diskriminerung, einer Mutter von einem 6 Monate alten Babys zu sagen, Sie könne die Erledigungen am ersten des Monats machen.
wenn das jobcenter sowas macht muss es dafür ja einen grund geben.
Nein, manche Behörden neigen dazu, so ewas eben "einfach so" zu machen.
Also für die Beträge die das Jobcenter gewährleistet, für Kühlschrank Herd etc. bekommt man keine neuen Geräte. Er würde über Ebay Kleinanzeigen, Zeitung etc. sich die benötigten Gegenstände Organisieren. Jedoch ist es bisher unmöglich jemanden zu finden der unter den Umständen etwas verkauft.