Darf das Jobcenter meinen Antrag auf Erstausstattung ablehnen?
Ich habe beim Jobcenter einen Antrag auf Erstausstattung gestellt da ich und meine Familie in unsere erste eigene Wohnung ziehen. Wir haben bis dato bei meinen Eltern gewohnt. Wir hatten einen Untermietvertrag aber es kam nie zu einer Zahlung der Miete, weil es aus finanziellen Gründen nicht funktioniert hat (was das Jobcenter wusste, da in ihrer Akte steht das wir keine Miete zahlen). Das Jobcenter begründet die Ablehnung mit der Aussage wir hätten schon eine Wohnung gehabt und müssten dem entsprechend also auch Möbel haben( was nicht der Fall ist). Was kann man da jetzt noch tun? Danke im voraus
5 Antworten
Das Jobcenter begründet so gerne die Ablehnung, weil im Grunde haben sie ja irgendwo recht.
Bleibt nichts anderes übrig, als das Deine Eltern schriftlich erklären, daß es sich um ihre Möbel handelt, die Ihr nutzen durftet und das sie nicht bereit sind die an Euch herauszugeben. Dann sollte es mit der Erstausstattung klappen.
Hattest Du bei Deinen Eltern kein Bett und keinen Schrank? Irgendwelche Möbel wirst Du ja wohl gehabt haben.
Das eine oder andere ist ja schon gut, aber dass Du gar nichts hast, ist sehr unglaubwürdig.
Musst eben beim Jobcenter angeben, dass Du nicht über eine volle Wohnungseinrichtung verfügst.
Grundsätzlich kann das Jobcenter einen Antrag auf Erstausstattung mit dieser Begründung schon ablehnen. Wenn ihr in der neuen Wohnung keine Möbel hättet, müsstet ihr begründen können, warum ihr die Möbel aus der vorherigen Wohnung nicht mehr besitzt bzw. nicht mehr benutzen könnt.
Falls ihr das entsprechend begründen und ggf. belegen könnt, dann könnt ihr gegen den ABlehnungsbescheid innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Das geht (formlos) schriftlich oder zur Niederschrift beim Jobcenter. Den Widerspruch müsstet ihr dann entsprechend begründen und ggf. Nachweise beifügen. Danach wird die Ablehnung eures Antrags überprüft.
Dann schreiben deine Eltern einen Brief, dass das deren Möbel sind und du die nicht mitnehmen darfst. Dann bekommst du deine Erstausstattung.
also uns hat auch keiner die 1. wohnungseinrichtung bezahlt - da haben wir ganz viele sachen vom werstoiffhof zusammengetragen für kein oder sehr wenig geld - auch so kann man die ersten jahre gut leben