ich habe leistungen vom jobcenter für erstausstattung erhalten muss ich das geld wieder zurück zahle
ich habe leistungen vom jobcenter für eine erstaustattung für möbel erhalten.muss ich das geld wieder zurück zahlen?oder nachweise den amt vorlegen?
4 Antworten
Erstausstattung muß nur zurückgezahlt werden wenn es als Darlehen mit monatlicher Ratenzahlung zinsfrei gewährt wurde.Ist dies nicht vereinbart mußt Du es nicht zurückzazhlen.
Wenn dir die Leistung als Erstausstattungszuschuss gewährt wurde und nicht als Darlehn (das würde dann aber aus dem Bescheid hervorgehen), dann musst du auch nichts zurückzahlen.
Also ich habe vor 2 Jahren mal Geld vom Amt für die Erstausstattung bekommen (Möbel) und musste keine Nachweise vorlegen... Zurückzahlen musst du es auf keinen Fall, das sind "Einmalzahlungen"...
Könntest du mir sagen wie viel das ungefähr war ?
**hallo ,
nein denn das steht dir einmalig zu...alles gute**