Schule abbrechen und Ausbildung anfangen, Kindergeld?

5 Antworten

Deinen Eltern steht Kindergeld zu bis zum 25. Lebensjahr oder Abschluss deiner Erstausbildung.

Kurz: Ja, deinen Eltern steht weiterhin Kindergeld zu.

Solange der Abbruch der Familienkasse umgehend gemeldet und nachgewiesen wird und Du noch keine 25 bist, besteht auf jeden Fall dann weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn man der Familienkasse entweder die Meldung als z.B. ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit belegt, oder gleich einen Azubivertrag in Kopie zum nächst möglichen Beginn.

Also selbst wenn dann durch den Abbruch der Schule der Anspruch entfallen würde, würde dieser dann wieder aufleben, wenn Du wie gesagt z.B. schon einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn nachweisen kannst.

Wenn Du erst nach dem 1. eines Monats die Schule abbrichst oder beenden würdest, trifft auch bei einer normalen Ausbildung oder Studium zu, dann besteht zumindest für diesen Monat dann noch Anspruch auf Kindergeld.

Würde auch nach Vollendung des 25 Lebensjahres so sein, denn dann gibt es unter normalen Umständen kein Kindergeld mehr, selbst wenn man sich dann noch in Ausbildung befinden würde.

Man darf dann nur nicht gerade am 1. eines Monats 25 werden, dann würde es das letzte Kindergeld im Vormonat geben, ab dem 2. bzw. später im Monat dann auch für den Monat in dem man 25 geworden ist.

Von Experte isomatte bestätigt

Jedoch hab ich nun eine Ausbildung für dieses Jahr gefunden und habe auch schon mein Vertrag unterschrieben...

Dann haben deine Eltern auch lückenlosen Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr, da du die Voraussetzung mit deinem Ausbildungsvertrag erfüllt hast ;-)

Siehe hierzu den Punkt 3 im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 14 bzw. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Bild zum Beitrag

Nun wäre meine Frage ob ich trotzdem Kindergeld bekommen würde wenn ich jetzt die Schule abbrechen würde?

Auch bei Schulabbruch besteht weiterhin Kindergeldanspruch für die Eltern:

A 16 Volljährige Kinder in einer Übergangszeit

(2) 1Übergangszeiten ergeben sich als vom Kind nicht zu vermeidende Zwangspausen, z. B. durch Rechtsvorschriften über den Ausbildungsverlauf, aus den festen Einstellungsterminen der Ausbildungsbetriebe oder den Einstellungsgewohnheiten staatlicher Ausbildungsinstitutionen. 2 Eine Übergangszeit im Sinne einer solchen Zwangspause kann auch in Betracht kommen, wenn das Kind den vorangegangenen Ausbildungsplatz – ggf. aus von ihm zu vertretenden Gründen – verloren oder die Ausbildung abgebrochen hat. 3Als Ausbildungsabschnitt gilt jeder Zeitraum, der nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu berücksichtigen ist.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Schule, Ausbildung und Studium, Ausbildung)

Wenn du das der Familienkasse plausibel machen kannst ... Dazu benötigst du z. B. eine Bescheinigung der Schule und leg eine Kopie des Ausbildungsvertrages vor. Am Einfachsten wäre es das Jahr zu beenden. Ich glaube du hast dann sogar ein Fachabitur, dass dir ansonsten flöten geht. Frag mal genauer in der Schule nach.

Auch wenn Ihr Kind arbeitslos, jünger als 21 Jahre und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet ist, können Sie weiterhin Kindergeld erhalten

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren

Wenn du die Schule ab brichst, dann sollen deine Eltern es der Kindergeldkasse melden und du meldest dich arbeitssuchend. Deinen Ausbildungsvertrag reichst du auch gleich ein.

Wann beginnt die Ausbildung?

Für die Übergangszeit von 4 Monaten gibt es nämlich auch Kindergeld:

Befindet sich Ihr Kind in einer Übergangszeit, zum Beispiel zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn, können Sie weiter Kindergeld beziehen. Das gilt nur, wenn die Übergangzeit einen Zeitraum von 4 Monate nicht überschreitet.