Trotz Schwangerschaft Ausbildung beginnen?
Ich hab meinen Ausbildungsvertrag unterschrieben und möchte im August meine Ausbildung beginnen, er ist 18.11.2016... Kann ich auf Grund der Schwangerschaft gekündigt werden oder wie läuft es ab ?
6 Antworten
Auch in der Ausbildung unterliegst du dem Mutterschutzgesetz. Dir darf (auch in der Probezeit!) während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Geburt des Kindes nicht gekündigt werden.
Ist abzusehen, dass du durch die Schwangerschaft häufiger fehlst, sodass du die Abschlussprüfungen nicht schaffst, kannst du bei der Aufsichtsstelle einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit stellen. Wird dieser bewilligt, kannst du deinen Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt machen.
In der Mutterschutzfrist bist du ganz von der Ausbildung befreit. Die Frist beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. In den sechs Wochen vor der Geburt darfst du weiterarbeiten, wenn du es möchtest. Das kann sinnvoll sein, um Fehlzeiten auszugleichen und die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht zu gefährden.
Schau z.B. mal hier und im Kommentar:
http://www.azuro-muenchen.de/hilfe-ich-bin/schwanger-in-der-ausbildung.html
Alles Gute für dich, viel Erfolg und eine gesunde und tolle Schwangerschaft und Geburt!
Naja... Ist schon bisschen unpraktisch, wenn du anfängst und dann direkt mal lange fehlst... Willst du denn in Elternzeit gehen? Wenn ja, machts ja sowieso kein Sinn, die Ausbildung anzufangen... Kündigen dürfen sie dich aber nicht...
Ich würde an deiner Stelle ehrlich sein... Kann klappen, kann in die Hose gehen... Ich würde die Karten auf den Tisch legen... Hin gehen, sagen, dass du schwanger bist und fragen, ob ihr euch über eine Lösung unterhalten könnt.
Vielleicht kannst du ja bis zum Mutterschutz ein Praktikum da machen und dann 2017 die Ausbilung beginnen?
Wenn du von Anfang an ehrlich bist, kann der Betrieb dann wenigstens noch jemanden anders für 2016 einstellen :)
Guten Tag,
Was für eine Ausbildung beginnst du denn ?
Du kannst die Ausbildung anfangen,wenn du zwei Monate die Probezeit überwunden hast, können sie dir gar nichts. Wenn diese nicht gemeistert sind,dürfen sie dich kündigen, weswegen auch immer.
Jedoch solltest du bedenken, je nach dem was du für eine Ausbildung hast, obes sinnig ist diese zu machen. Wieso? Du musst natürlich die Prüfungen meistern (Kaufmännisch/Büro ist ohne lern schwierig zu schaffen finde ich) Und wenn du dann keine Erfahrungen hast ( was du benötigst) ist das auch nicht der Sinn. Vorallem gerade so die Ausbildung schaffen,kommt auch nicht gut.
Du musst das erstmal deinem Chef nicht erzählen...aber es kommt sowieso raus.
Das du schwanger bist musst du deinem zukünftigen Arbeit Geber jetzt schon sagen! Da du die Ausbildung so gar nicht erst anfangen kannst! Oder willst du erst kurz vorher schwanger werden?
Nein du darfst nicht gekündigt werden
Da gibt es kein MUSS.
Aber wenn der Betrieb nicht über die Schwangerschaft informiert ist kann er auch nicht die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes einhalten.
Wann muss ich meine neue Chefin darüber informieren?