Erfährt neuer Arbeitgeber von kurzer Arbeitslosigkeit?
Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich habe bei meinem alten Arbeitgeber aufgrund sehr schlechter Arbeitsbedingungen gekündigt.
Nun habe ich zwischenzeitlich einen neuen Job gefunden, habe jedoch verschwiegen, dass ich seit einem Monat ohne Arbeit bin. Der neue Arbeitgeber denkt, dass ich weiterhin bei meinem alten Arbeitgeber beschäftigt bin, da ich in meinem Lebenslauf "beschäftigt seit 03/14 ...." geschrieben habe ohne Angabe eines Enddatums.
Ich werde die neue Stelle bekommen und habe schon eine feste Zusage in der Tasche. Wird mein neuer Arbeitgeber irgendwie davon erfahren, dass ich kurze Zeit ohne Arbeit war? Ich habe übrigens auch Arbeitslosengeld für einen Monat bezogen. Das Arbeitsamt darf aber aus Datenschutzgründen keine Informationen von mir preisgeben.
Gibt es andere Möglichkeiten, dass die Sache dem neuen Arbeitgeber bekannt wird?
Vielen Dank.
PS: Bitte keine Moralpredigten halten, ich weiß selbst, dass es nicht gut von mir war.
6 Antworten
er kann den alten ag anrufen...
evtl über die rentenversicherung
und selbst wenn... das ist alles andere als schlimm. du hast dich sehr schnell um neue arbeit bemüht... auf diese 4 wochen kommt es nun wirklich nicht an
Hmm.. Genau genommen hast du so Urkundenfälschung begangen. Auch der Lebenslauf ist eine Urkunde, die du unterschreibst. Du hast falsche Angaben gemacht, sollte dein neuer Arbeitgeber das rausfinden, kann das eine Kündigung nach sich ziehen..
Ob er es nun rausfindet, ist eine andere Frage. Er könnte zb ein Arbeitszeugnis deiner alten Stelle haben wollen, für die Akte. Da steht das Austrittsdatum mit drin.
Er könnte bei dem alten AG anrufen..
Punkt 49:
Unterschrift und Datum fehlen. Sie gehören aber unter jeden Lebenslauf, denn damit wird er zur Urkunde. Obacht: Wenn Sie dabei auch noch gefälschte (Abschluss-)Zeugnisse beifügen, begehen Sie auch noch Urkundenfälschung und Betrug. Beides kann eine Kündigung zur Folge haben, eventuell auch noch eine Zivilklage. Siehe auch „Unwahre Angaben“.
http://karrierebibel.de/bewerbungsfehler-%E2%80%93-60-todsunden-bei-der-bewerbung-vermeiden/
Quatsch, der Lebenslauf ist keine Urkunde!
In einem Arbeitszeugnis steht i.A. der Beginn deiner Arbeit und das Enddatum deiner Arbeit bei einem bestimmten Arbeitgeber mit drin. Wenn du dieses Arbeitszeugnis nachreichen solltest, dann weiße dein neuer Arbeitgeber auch Bescheid. Wenn du im Selben Jahr noch den Arbeitgeberwechsel hast, dann war das zumindest bisher so, dass man an Hand deiner Lohnsteuerkarte Rückschlüsse auf Lohn oder Beschäftigung schließen konnte. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine das hat sich hoffentlich zwischenzeitlich derart geändert, dass kein Rückschluss mehr möglich sein sollte.
Und wenn du je darauf angesprochen wirst, dann mußt du dir natürlich eine gute Begründung einfallen lassen... etwa, du hast vergessen das in deinem Lebenslauf zu aktualisieren.
Dann wird die nächste Frage lauten "ja warum haben Sie denn bei ihrem vorherigen Arbeitgeber gekündigt??" und auch dazu brauchst du eine gute Antwort, die standhaft und überzeugend ist
Hallo..also es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten, wie sie es rausfinden könnten..In dem die neue Firma aus irgendwelchen Gründen bei der alten Firma anruft..Aber das passiert eigentlich selten..Oder auf deinem Arbeitszeugnis. Auf dem ist vermerkt von wann bis wann du tätig warst. Aber ansonsten denke ich nicht, dass sie es rausfinden. Agsehen davon reden wir hier ja wirklich nur um einem Monat. Und du hast ja nicht hinsichtlihc deiner Berufserfahrung "geschwindelt"..Und jeder verschönert seinen Lebenasluaf doch etwas..:) Aber da du die Zusage schon in der Tasche hast, denke ich nicht, dass es noch auffliegen wird.
Die genauen Daten der früheren Tätigkeiten werden doch zumindest bei der neuen Anmeldung der neuen Personalabteilung bekanntgegeben.