Kreditkarte akzeptieren ohne Gewerbe
Hallo, kann man Kreditkartenzahlungen ohne registriertes Gewerbe anbieten? Zum Beispiel bei Einkünfte aus nebenberufliche oder Aushilfs- Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung (gelegentlich) etc. Also Einkünfte, die Steuertechnisch nicht zwingend ein Gewerbe voraussetzen. Die Anbieter für Kreditkarten-Akzeptanz wollen immer ein Gewerbeschein sehen. Aber ist diese Voraussetzung in irgendein Gesetz drin? Danke!
8 Antworten
Die Anbieter für Kreditkarten-Akzeptanz wollen immer ein Gewerbeschein sehen. Aber ist diese Voraussetzung in irgendein Gesetz drin?
Diese Voraussetzung ist in keinem Gesetz enthalten. Sondern diese Bedingung legen die Master- und Visa-Muttergesellschaften in den USA fest. Sie sind weltweit Lizenzgeber für Master- und Visa-Lizenzen. Jeder, der Master/Visa-Karten ausgeben will oder Kartenzahlungen entgegennehmen will, muß diese Lizenzbedingungen akzeptieren, sonst bekommt er keine Lizenz. Privatpersonen bekommen keine Kartenausgabe-Lizenz und keine Zahlungsentgegennahme-Lizenz.
Einkünfte aus nebenberufliche oder Aushilfs- Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung (gelegentlich) etc.
Das sind alles private Einkünfte, die keine Gewerbeanmeldung erfordern (natürlich auch nicht die gelegentliche Vermietung und Verpachtung von z.B. einer Ferienwohnung).
Warum auch immer du das willst, es geht mit einem PayPal-Konto. Da kannst du zahlungen empfangen, die andere per payPal zu Lasten ihrer Kreditkarte senden.
Danke! Es ist immer schön, wenn statt Antworten nur weitere (rhetorische) Fragen kommen... Für gewöhnlich fragt man wenn man in der Not ist und erwartet Hilfe die einen weiter bringt. Also noch mal:
- Es gibt Nebenbeschäftigungen, bei denen es keinen ARBEITGEBER, sondern ein AUFTRAGGEBER gibt. Dieser kann einen Service kurzfristig bestellen und in Anspruch nehmen, aber dann nicht bezahlen wollen. Dann muss man klagen um an sein wohlverdientes Geld zu kommen. Und wer geht schon gern ins Gericht. Also wäre schön, wenn ich das Geld über seine Kreditkarte sofort nach dem Erteilen des Auftrags für mich blockieren kann.
- Es gibt Mieten, darunter auch WOHNUNGSMIETEN, die keine MONATSMIETEN sind, sondern nach Tage oder Wochen berechnet werden - z.B. 1-2 Monate Mietverhältnis im möblierten Wohnung bei Zeitverträge von besonderen Fachkräften, oder Tages- bzw. Wochen-preis bei Ferienwohnungen. In solchen Fällen ist es für den Vermieter sicherer wenn er das Mietpreis bei der Buchung oder bei Check-In per Kreditkarte bekommt. Manche buchen gern, aber kommen gar nicht, andere stornieren kurzfristig und zahlen die Gebühren nicht. Es gibt welche, die haben jetzt kein Geld, sind aber die ganze Woche da, "keine Sorge wir bezahlen morgen", dann am vierten Tag - plötzlich abgereist, sorry. Solche Geschichten sind zwar selten, passieren aber ab un zu.
Aus solchen und ähnlichen Gründen möchte ein Mensch, der kein Gewerbetreibender ist, seinen Auftraggebern bzw. Gästen die Möglichkeit geben ihre Rechnungen per Kreditkarte abzusichern.
Also wenn jemand die oben gestellte Frage SACHLICH beantworten kann, dann bedanke ich mich am herzlichsten im voraus. Gruß
Die Anbieter für Kreditkarten-Akzeptanz wollen immer ein Gewerbeschein sehen. Aber ist diese Voraussetzung in irgendein Gesetz drin?
Nein. Aber die Kartenunternehmen haben schlicht kein Interesse daran, nichtgewerbliche Umsätze in unbeachtlicher Höhe abzurechnen, weswegen die Anbieter der Zahlungsdienstleister auch kein Interesse daran haben, derartige Dienste anzubieten. Und es kommt hinzu, dass für die Bereitstellung, Erfassung und Abrechnung der Kartenumsätze zwingend ein geschäftliches Bankkonto mit DTAUS-Verfahren/Genehmigung erforderlich ist. Das gibt es für Privatkunden gar nicht. Und Geschäftskonten eröffnet keine Bank ohne Gewerbenachweis respektive Nachweis der Freiberuflichkeit.
Wieso willst du einem Arbeitgeber für eine aushilsftätigkeit kreditkartenzahlung einräumen und auf 2 % vom Nettolohn verzichten?
Ebenso bei der Vermietung. Wer zahlt denn Wohnungsmiete per Kreditkarte?
Wer aber die Kreditkartengebühren nicht scheut, kann auch die 26,- Euro für die Gewerbeanmeldung zahlen.