hallo, ich möchte ein tattoostudio mit einem Freund eröffnen. Brauche ich dafür einen Gewerbeschein?
Ich bin 18 Jahre alt und zurzeit im 3. Lehrjahr einer Ausbildung zum Bäcker möchte aber Nebenberuflich ein Tattoostudio eröffnen. Habe schon Erfahrung und viele Kunden. Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden? Wenn es ginge würde ich es gerne mit einem Freund eröffnen der aber leider erst 15 jahre alt ist. Kann ich ihn als Teilinhaber und Tätowierer in meinem Studio anmelden?
8 Antworten
hi auch hinterhofhepatitisschleudern besitzen eine proffessionelle sterilisation und was die farben angeht fast jede eu zugelassene tattoofarbe ist auch ohne gewerbenachweis erhältlich! einer der seine nadeln ständig sterilisiert und wiederverwendet kann keine wirklich schönen tattoos erzeugen (stumpf oder haken).man kauft fertig sterile nadeln und nach dem gebrauch, damit meine ich ein tattoo ab in den mistkübel damit. und noch was,was den sachkundenachweis angeht, man lernt auf der wifi nur die theorie, stechen nicht, da gibt es so eine art grauzone. ich habe vor vom tätowieren abgesehen dem nachwuchs richtiges stechen um einen normal erschwinglichen günstigen preis bei zu bringen....was soll all die demotivation? und wenn es 1000 tätowierer mehr gibt, wenn man gut ist macht man geschäft, da brauche ich nicht dem nachwuchs die freude zu nehmen!!!!
Hey Cerberus, eine gesunde Einstellung, Respekt. Die Tattowierercommunity ist angstzerfressen was Konkurrenz angeht. Jedenfalls hatte ich diesen Eindruck, als ich meine Runde durch die Studios machte um mir eine Möglichkeit zu eröffnen etwas in den Beruf einblick zu erhalten. Meld dich Mal bei mir. Grüße Swop
hallo safnir schonmal was gehört von einmal nadeln und einweggriffe woll net ^^ ich tätowiere selber seit 20 j. warum klaut ihr in den meisten fällen unseren nchwuchs künstlern immer die motivation?habe schon 2 ausgebildet erfolgreich nun die 3 habe also macht mal einfach locker und auf normale fragen kann mann auch normal antworten oder? nicht böse gemeint aber ist so die menschen die das erlenen möchten sollte mann unterstützen und nicht (de interresse erwecken ) gruss n.......
ERSTENS: Wenn Du in Österreich lebst hast Du Dich durch dein Scratchen der VORSÄTZLICHEN GEFÄHRDUNG strafbar gemacht 2., Wenn Du in Österreich lebst gibt es eine vorgeschriebene AUSBILDUNG und 4 TEILIGE PRÜFUNG um Tätowierer zu werden- zum Schutz des Kunden! 3., Egal, WO Du lebst-scratchen ist unverantwortlich, weil Du die Gesundheit anderer gefährdest! Mein Vacuklav hat € 7.000,- gekostet, und den braucht man, um sicher zu sterilisieren! (Erzähle mir nicht, dass Du den hast... ;-)) 4., Warnung an Scratcher- Kunden: die meisten Hinterhof- Hepatitisschleudern benutzen verbotene Farben! Viele der über das Netz vertriebenen Farben sind karzinogen oder mikrobiologisch bedenklich, und an die PRO- Ware kommt man nur mit dem Tätowierschein! 5., Wenn Du in Deutschland lebst, musst Du den SACHKUNDENACHWEIS erbringen- Lehrgänge dazu werden von Hygieneinstituten und medizinischen Fakultäten angeboten. Kein Mensch wird einfach morgens wach und weiß über Mikrobiologie, Dermatologie, Histologie,... bescheid. Logisch, oder...? 6., ICH BITTE ALLE LESER, JEDEN BEKANNTEN SCRATCHER BEIM ÖRTLICHEN GESUNDHEITSAMT ANZUZEIGEN UND DAMIT DIE ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT ZU UNTERSTÜTZEN! 7., An die Geschädigten: WENN ICH VON SCRATCHERN FAHRLÄSSIG VERUNSTALTET ODER INFIZIERT WURDET HABT IHR ANSPRUCH AUF SCHADENERSATZ! Etwas Geld kann doch jeder brauchen... ;-)
Hallo
Ja du brauchst einen Gewerbeschein denn du musst ja dafür auch Steuern zahlen ;-) Was deinen 15 Jährigen Freund angeht, das geht natürlich nicht! Er kann aber glaube ein Gewerbe haben, sofern es jemanden gibt der sich um sein Gewerbe bis zu seinem 18 Lebensjahr kümmert! Er selber darfs nicht das gibts nur im Fernsehn :-) Du solltest aber auch mal überlegen, ob du wirklich einen 15 Jährigen als Teilhaber haben möchtest!!!! Ich würde nie in ein Tattoo Studio gehen wo ein 15 Jähriger das sagen hat bzw dem ich meinen Körper anvertraue ;-)
Hallo,
Du brauchst einen Gewerbeschein und außerdem noch die Erlaubnis von Deinem Arbeitgeber, dass Du einen Zweitjob machen darfst. Dein Freund ist noch nicht volljährig und somit nicht geschäftsfähig, bzw. eingeschränkt geschäftsfähig, das heißt er dürfte nur mit einer Ausnahmeregelung dein Teilhaber oder ähnliches werden. Ob er als Tättoowierer arbeiten dürfte, weiß ich leider nicht, aber das kann ich Euch auch alles das Arbeitsamt beantworten. Am besten dort einen Termin machen und Euch alles erklären lassen.