Chatmoderator als Nebenberuf - muss ich Gewerbe anmelden?

assistant115  09.11.2021, 20:10

Der Grundfreibetrag gilt für alle deine Einkünfte. Um keine Steuern zahlen zu müssen, dürftest du sonst kein Einkommen haben. Trifft das zu?

flehsz 
Beitragsersteller
 09.11.2021, 20:12

Ah, ich verstehe. Nein - ich würde das nur als Nebenverdienst machen.
Also Kleingewerbe anmelden?

3 Antworten

Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Das hat mit dem Steuerfreibetrag überhaupt nichts zu tun. Du musst deine Tätigkeit von Anfang an anmelden (§ 14 GewO). Die Verwaltungsgebühr beträgt je nach Gemeinde zw. 20 und 40 €.

Chat Moderator Gewerbe

Wenn du als Chat Moderator bei uns beginnen möchtest, benötigst du zwingend bei einer regelmäßig, selbstständigen Tätigkeit in Deutschland einen Gewerbeschein. Des Weiteren musst du dein Gewerbe bei deinem zuständigen Finanzamt anzeigen und deine monatlichen Umsätze bzw. Gewinn einmal jährlich, im Folgejahr versteuern.

Ah, ich verstehe. Nein - ich würde das nur als Nebenverdienst machen. Also Kleingewerbe anmelden?

Du meinst wohl die Kleinunternehmer-Regelung?

https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php

Weitere Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest du in klicktipps.de unter

https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

flehsz 
Beitragsersteller
 09.11.2021, 21:06

Vielen Dank! Ich sehe mir die Seiten an :)

Zur Gemeinde gehen und ein Gewerbe als Chatmoderator (oder eine ähnliche Bezeichnung) anmelden. Da kann dich der Mitarbeiter sicher auch etwas beraten.

Beim Finanzamt dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Gewerbe elektronisch über Elster abgeben. Darin solltest du die Kleinunternehmerregelung beantragen, damit du keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen musst.

Desweiteren besteht mit Gewerbe die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung und einer Gewinnermittlung für das Gewerbe. Vllt darüber nachdenken, sich einen Steuerberater zu suchen.

flehsz 
Beitragsersteller
 09.11.2021, 20:25

Alles klar, vielen Dank schonmal!

Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob sich ein Finanzberater bei dem geringen Gewinn lohnt :) Du hast mir super geholfen!

assistant115  09.11.2021, 20:50
@flehsz

Gerne ;- )

berndauskleve  09.11.2021, 21:49
@flehsz

Die Gewinnermittlung machst du mit einer einfachen Einnahmen Überschussrechnung und dem entsprechenden Formular EÜR. Den Gewinn trägst du dann in Zeile 4 der Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb ein.