Krankheit an einem nicht direkten Feiertag (Rosenmontag)?

3 Antworten

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Sorry, ich muss den anderen Usern hier widersprechen.

Wenn Du am Rosenmontag durch Überstunden frei gehabt hättest und dort krank geworden bist, bekommst Du die Überstunden trotzdem abgezogen, weil der AG Dir hier keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten muss.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sagt im § 4 dass ein AN an einem Krankheitstag so bezahlt werden muss, wie er ohne die Krankheit hätte bezahlt werden müssen. Das nennt man Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Bei Dir war kein Arbeitstag geplant (Überstundenfrei), also wird auch keine Entgeltfortzahlung geleistet. Der AG bezahlt Dir zwar den Tag, zieht Dir aber auch die Stunden vom Zeitkonto ab und das ist völlig legitim.

Anders wäre es nur, wenn Du Urlaub statt Zeitausgleich genommen hättest. Da nach dem Bundesurlaubsgesetz ein kranker Arbeitnehmer keinen Urlaub nehmen kann, muss der AG Entgeltfortzahlung leisten, darf aber keinen Urlaub abziehen.

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/ueberstunden/arbeitgeber-muss-durch-krankheit-verlorene-ueberstunden-nicht-nachgewaehren/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Hexle2  21.03.2019, 20:45

Danke fürs Sternchen

Nein, am Feiertag wird nix abgezogen

Betinna93 
Beitragsersteller
 20.03.2019, 03:43

Rosenmontag ist aber leider kein Feiertag. Man muss da entweder Urlaub nehmen oder vom Zeitkonto.

Soulcleaver30  20.03.2019, 03:46
@Betinna93

Ah OK. In dem Fall zählt es auch als Minusstunden.

Hexle2 hat leider recht.

Der Antwort ist nichts mehr hinzuzufügen.

mir war nur wichtig, dass zu unterstreichen, da es mehr falsche Antworten gibt.

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