Krankheit an einem nicht direkten Feiertag (Rosenmontag)?
Leute kurze Frage,
Wenn man zwischen dem 1 März und dem 8 März krank war und der Betrieb am 4 März wegen Rosenmontag zu hatte und man eigentlich an dem Tag 7 Std vom Zeitkonto abgezogen hat, so wird in meinem Fall doch der 4 März wegen des AU's doch nicht an Abzug von 7 Std leiden oder?
3 Antworten
Sorry, ich muss den anderen Usern hier widersprechen.
Wenn Du am Rosenmontag durch Überstunden frei gehabt hättest und dort krank geworden bist, bekommst Du die Überstunden trotzdem abgezogen, weil der AG Dir hier keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten muss.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz sagt im § 4 dass ein AN an einem Krankheitstag so bezahlt werden muss, wie er ohne die Krankheit hätte bezahlt werden müssen. Das nennt man Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.
Bei Dir war kein Arbeitstag geplant (Überstundenfrei), also wird auch keine Entgeltfortzahlung geleistet. Der AG bezahlt Dir zwar den Tag, zieht Dir aber auch die Stunden vom Zeitkonto ab und das ist völlig legitim.
Anders wäre es nur, wenn Du Urlaub statt Zeitausgleich genommen hättest. Da nach dem Bundesurlaubsgesetz ein kranker Arbeitnehmer keinen Urlaub nehmen kann, muss der AG Entgeltfortzahlung leisten, darf aber keinen Urlaub abziehen.
Danke fürs Sternchen
Nein, am Feiertag wird nix abgezogen
Ah OK. In dem Fall zählt es auch als Minusstunden.
Hexle2 hat leider recht.
Der Antwort ist nichts mehr hinzuzufügen.
mir war nur wichtig, dass zu unterstreichen, da es mehr falsche Antworten gibt.
Rosenmontag ist aber leider kein Feiertag. Man muss da entweder Urlaub nehmen oder vom Zeitkonto.