Darf Chefin wegen krank meinen Dienstplan ändern?
Leider bin ich öfters krank, was sicherlich für meine Chefin genauso wenig schön ist wie für mich. Jetzt bin ich Ostern krank geworden trotz das ich Dienst gehabt hätte. Habe mich frühs um 9Uhr krank gemeldet für den Nachtdienst. Musste dann auch ins KH wegen meinen Beschwerden. Jetzt meine Frage: Als ich meine Chefin heute anrief und ihr mitteilte das ich bis Sonntag noch krank geschrieben bin, meinte sie ich würde mich nie rechtzeitig melden. Und sie hätte meinen Dienstplan für die nächste Woche geändert, denn da hätte ich wieder Nachtdienst und es wäre ja schließlich auch wieder ein Feiertag und falls ich ausfallen sollte bekäme sie schlecht jemanden für den Dienst. Ich muss dazu sagen das ich vorher noch nie an einem Feiertag krank war und auch nie hauptsächlich im Nachtdienst. Meine Frage ist: Darf sie einfach so meinen Dienstplan ändern? Mir kommt es so vor als ob sie denkt ich feier schön krank und lasse es mir gut gehen. Das ist aber nicht der Fall!! Und ich kann meine Krankheit sogar mit Befunden von Ärzten und KH belegen. Habe immer das Gefühl mich für meine Krankheit rechtfertigen zu müssen. Das macht mich ziemlich fertig.
2 Antworten
Du brauchst deine Krankheit nicht mit Befunden des Arztes zu belegen, denn das geht deine Chefin überhaupt nichts an. Wenn du krank geschrieben bist, muss deine Chefin aber auch den Dienstplan anderer Kollegen/innen ändern. So kann sie auch deinen Dienstplan aus zwingenden Gründen kurzfristig ändern. Eine Krankmeldung muß umgehend erfolgen.
Hallo zaubi78!
Grundsätzlich sind Änderungen eines laufenen (vom AG genehmigt und "betriebsüblich" veröffentlichten) Dienst- bzw. Schichtplanes nur noch im Einvernehmen mit dem/der Beschäftigten möglich.
Hier zeigt sich jedoch einerseits, wie das Betriebsklima ist und andererseits, welche Führungsqualitäten die "Chefin" besitzt, um dieses Einvernehmen auch herzustellen um den Schichtbetrieb aufrecht zu erhalten.
Tauschen möchtest Du mit Deiner "Chefin" diesbezüglich mit Sicherheit nicht, denn das ist in der Regel ein Sch...job! Insofern ist auch ihre Argumentation zu interpretieren.
Prinzipiell hat der AG jedoch erst einmal die Arbeitsunfähigkeit zu akzeptieren und nicht zu kommentieren. Noch viel weniger musst Du diese rechtfertigen. Hierfür gibt es das entsprechende Formular (ärztliche AU-Bescheinigung) und damit ist's dann auch gut. Zweifelt ein AG die Rechtmäßigkeit dieser AU an, muss er den Weg über die Arbeitsmedizin, ggf. bis hin zum Amtsarzt gehen - und selbstverständlich auch bezahlen!
Ob Du nun die Änderungen im Schichtplan hinnimmst bzw. wie Du damit umgehst, bleibt Deiner Einschätzung der betrieblichen Situation überlassen.
Ich wäre jedoch eher geneigt, eine konstruktive Kompromisslösung anzustreben und nicht unerbittlich auf das "Recht" pochen. Das schafft ein besseres Klima!