Krankenkassenzuzahlung verjährt?
Mit heutigem Datum ist eine Mahnung der gesetzlichen Krankenkasse DAK gekommen mit einer Forderung von 20 euro, fällig am 10.5.2015. Es geht hier um die Zuzahlung eines 2tägigen Krankenhausaufenthaltes. Normal müsste dies doch jetzt verjährt sein? Meine Frau ist schon seit Längerem in einer anderen Krankenkasse.
6 Antworten
Anspruch besteht noch - auch wenn die KK gewechselt wurde.
habe noch was interessantes gefunden: https://www.curacon.de/impulse/neuigkeiten/neuigkeit/101-verjaehrungsfrist-fuer-krankenkassenforderungen/
Die Verjährung wird durch jede Mahnung unterbrochen.
Musst du mal sehen wann die letzte gewesen ist.
Falsch. Eine Verjährung wird nur durch einen gerichtlichen Mahnbescheid unterbrochen.
Meine Güte. Deine Frau war definitiv 2 Tage im Krankenhaus und hat die Zuzahlung zu leisten. Die 20 € werden euch sicher nicht in den Ruin treiben.
Verjährungsfrist in dem Fall 4 Jahre.
Forderungen welche im Jahr 2015 entstanden sind, verjähren nach dem 31.12.2019.
Vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres in welchem die Zuzahlung fällig geworden ist.
Zahlt das Geld an die DAK und gut is! Warum soll sowas verjähren? Glaub´mir, die wissenden Stichtag sehr genau! Wenn die wg. der paar Kröten ´s Inkasso einschalten, wird´s immer teurer!
ist die erste Mahnung und Mahnungen unterbrechen nicht die Verjährungsfrist