Inkasso ohne Mahnung rechtens?
Hallo zusammen ,
Mit heutigem Datum habe ich ein Schreiben des Inkassounternehmens Gfkl erhalten.
Diese fordern mich auf eine Summe i.h.v 400€ zu begleichen, welche aus einer ehemaligen Mitgliedschaft bei der Firma Sunpoint aus dem Jahr 2015 besteht.
Im Vorfeld habe ich keine Mahnungen der Firma Sunpoint erhalten.
Bei Vertragsabschluss wurde eine Lastschrift vereinbart und ich muss erhlich sagen das ich nicht kontrolliert habe ob wirklich abgebucht wurde. Die Kontoauszüge aus dem entsprechenden Jahr habe ich nicht mehr.
Jedoch kann ich sicher sagen, dass keine Zahlungsaufforderung erfolgte. Ich habe nie einen Brief der Firma erhalten .Ich habe den Inkasso unternehmen nun geschrieben das ich genaue Nachweise haben möchte .
Bin ich verpflichtet die Gebühren des Inkassounternehmens zu begleichen obwohl mir vorher nicht die Möglichkeit gegeben wurde die Forderung zu bezahlen ?? Ich kann die Summe ohnehin nicht bis zum genannten Termin begleichen und müsste eine Ratenzahlung vereinbaren .
Leider bin ich nicht Rechtsschutzversichert, weshalb ich mir hier antworten erhoffe.
Vielen Dank im Voraus :-)
10 Antworten
https://www.inkassoportal.de/lexikon/inkasso-ohne-mahnung
Eine unbestrittene und fällige Forderung des Gläubigers ist die einzige notwendige Voraussetzung für die Beauftragung eines Inkassounternehmens. Dem kann eine Warenlieferung oder ein Dienstvertrag vorausgegangen sein. Wenn die Rechnung fällig ist und der Kunde nicht zahlt, kann ein Unternehmen sein Forderungsmanagement an einen Dienstleister abgeben und einen Inkasso-Service beauftragen.
Der FS bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Beauftragung eines Inkassounternehmens und die daraus resultierenden Zusatzgebühren.
Bin ich verpflichtet die Gebühren des Inkassounternehmens zu begleichen obwohl mir vorher nicht die Möglichkeit gegeben wurde die Forderung zu bezahlen ?
Darauf bezieht sich die Antwort.
Hallo Noname987,
Deine Frage ist im Grunde einfach zu beantworten. So wie Du sie jedoch gestellt hast, wird's ein bisschen schwieriger.
Du schreibst, dass Dir nicht die Möglichkeit gegeben wurde, die Forderung zu bezahlen. Das ist nicht richtig. Aufgrund eines gültigen Vertrages bist Du offensichtlich ein Schuldverhältnis eingegangen (§ 311 BGB). Eine Mahnung ist hierfür nicht erforderlich. Sie ist im vorliegenden Fall lediglich Voraussetzung für eine Titulierung des Rechtsanspruches (z.B. für einen Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Klage etc.). Aufgrund eines Titels entsteht auch der Anspruch des Gläubigers auf Erstattung der notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung (§788 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 91 ZPO).
Allerdings liegt hier kein Titel vor. Sunpoint hat lediglich die Beitreibung der fälligen Forderung an ein Inkassounternehmen übertragen (entweder zur Beitreibung oder durch Abtretung). Folglich kann Dir das IU keine Gebühren in Rechnung stellen, ausgenommen absolut notwendiger Positionen, die z.B. zur Einleitung der gesetzlichen Zwangvollstreckung notwendig waren (z.B. 5,00 Euro Gebühr für die Ermittlung des Wohnsitzes). Keinesfall darf eine Pauschalgebühr, Bearbeitungsgebühr, Bürokosten, Telefongebühren usw. erhoben werden. Inkassounternehmen arbeiten gerne mit solchen Posten, da sie damit ihr Geld verdienen. Über die Hauptforderung hinaus dürfen nämlich nur noch Zinsen und ZWV- Kosten angesetzt werden (§ 80 Abs. 1 GVGA).
Vorschlag:sofern Du der Meinung bist, dass die Forderung von Sunpoint korrekt ist, würde ich dem IU schriftlich mitteilen, dass Du die Forderung des Sonnenstudios in 12 Monatsraten abbezahlen würdest zzgl. etwaiger Verzugszinsen. Mach zur Bedingung, dass Du selbstverständlich eine Forderungsaufstellung erhältst und lehne jegliche Gebühren seitens des IU oder von Sunpoint ab. Mache ihnen klar, dass Du Dir im Falle der Zuwiderhandlung rechtliche Schritte vorbehältst.
Beste Grüße
itasca
Wenn Du Dir sicher bist, dass Du alles bezahlt hast bzw. Dir das auch abgebucht wurde, kannst bei Deiner Bank einen Nachforschungsantrag (vermutlich gegen eine Gebühr) stellen, wobei weiter zurückliegende Zeiträume berücksichtigt werden.
Prüfe nach, ob nicht eine Verjährung in Frage kommt. Sowas verjährt nach 2 Jahren ab dem 31.Dez. des Jahres der letzten Forderung. Verjährung hat juristisch einen sehr hohen Stellenwert. Wenn das zutrifft, wird gar nicht verhandelt. Damit kommt man immer durch. Inkassofirmen wissen das, probieren es aber trotzdem.
Wichtig! Keine Zusagen machen, alles abstreiten, auch mit Verjährung drohen ist hilfreich (einfach behaupten, dass das verjährt ist).
Anwälte und Inkassofirmen sind ungewöhnlich dreist mit Behauptungen aufstellen, die wissentlich falsch sind. Sie setzen auf Verunsicherung und ungeschickte Reaktion. Ich würde sogar bestreiten, dass ich jemals Mitglied dort war.
Zugeben hat nur Sinn, wenn man sicher weiß, dass man das schuldet. Ausnahme: Bei Verjährung. Da gewinnt man immer. Es gibt da natürlich Ausnahmen, aber nicht für normale Geschäftliche Vorgänge wie hier. Also sich nicht irritieren lassen.
Kannst auch behaupten, dass Du eine gute Rechtsschutzsicherung mit Vertragsrecht (nicht immer dabei) hast. Damit werden die selbst verunsichert.
Genauso: 1. Keinesfalls irgendetwas zahlen. 2. Dem Inkassounternehmen einen (!) einen Brief (Einschreiben) schreiben, indem auf die Verjährung der Forderung hingewiesen wird und die Forderung bestritten wird. Und dann auf nichts mehr reagieren, auch wenn das Inkassounternehmen versucht, Druck zu machen. Wenn sie recht haben (und das werden sie nicht haben), können sie dich ja verklagen (und das werden sie nicht machen).
ja, die können einfach die Sache an ein Inkassounternehmen geben. Du hattest einen Zahlungstermin und der wurde nicht eingehalten.
Bei weiteren größeren Nachfragen kann sogar noch eine weitere höhere Bearbeitungsgebühr dazu kommen
Hallo Heidrun,
das ist leider nicht korrekt. Ein IU hat kein Anrecht auf eine Bearbeitungsgebühr.
doch, natürlich. Der Schuldner hat nicht gezahlt und ein Inkassounternehmen muss ja ihr Personal bezahlen.
Wie kommst du darauf?
Das kann einem Schuldner aber herzlich egal sein wie das Iku seine MAs bezahlt.
Ich habe mal GOOGLE benutzt, Suchwörter: Inkasso ohne Mahnung.
https://www.inkassoportal.de/lexikon/inkasso-ohne-mahnung
Es dürfte auch eigentlich bekannt sein, dass man auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug geraten kann.
Ist allerdings nur die Infoseite einer Inkassofirma ;) Ergo : wenig glaubhaft !
Wenn es anders sein sollte, dann solltest du das auch hier darstellen.
Übrigens, bei der selben Suche gab es noch viele weitere gleichlautende Funde über Google :)
Weiter oben habe ich zwei links plaziert .
Leider sind die Infos dort in Teilen absurd und falsch. Die Behauptung dass ein einfacher zahlungstermin in einer Rechnung ausreicht ist völliger Unsinn.
Was ist denn dann bitte ein nicht einfacher Zahlungstermin? :D
Aber ihm geht es ja darum ob die hohen Gebühren rechtens sind und er diese bezahlen muss. Dass die ein Inkasso beauftragen können ist ja klar.