Krankenkasse im Nettolohn bereits integriert?

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Du hast ein monatliches Bruttogehalt, davon werden u.a. deine Sozialversicherungsbeiträge (Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung) abgezogen. Somit zahlst du damit deine Krankenkasse und musst nichts extra dazu zahlen. Es sei denn, deine Krankenkasse erhebt zusätzliche Beiträge, wie jetzt u.a. die DAK bekannt gab. Wie das gehändelt wird, weiß ich nicht. Die verlangen aber einen Zusatzbetrag von monatl. 8,00 EUR. Was von deinem Bruttogehalt nach Abzug der jew. Beiträge übrig bleibt, ist dein Nettolohn. Den bekommst du ausgezahlt. Ich wünsch dir einen guten Start ins Berufsleben! :-)

theprimal68 
Beitragsersteller
 11.02.2010, 21:55

Herzlichen Dank! :) Also sieht es so aus: Entweder mein Arbeitgeber gibt meinen Beitrag direkt vom Bruttogehalt an die KK oder eben nicht und ich müsste dann (so wie jetzt) selber zahlen. Richtig? Mich hat verwirrt, dass ich jetzt eben selber bezahle. Das liegt aber wohl daran, dass ich ja noch Student bin... Danke :)

Saarland60  11.02.2010, 22:00
@theprimal68

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Lohnnebenkosten bzw. Sozialabgaben monatlich abzuführen. Und zwar seinen Anteil und Deinen.

Du zahlst selbst überhaupt nichts mehr.

Was Du zum jeweiligen 1. des Monats überwiesen bekommst, ist Dein Netto-Lohn, von dem nichts weiter abgezogen wird. Den kannst Du auf den Kopf hauen. :-)

Binerle  11.02.2010, 22:02
@theprimal68

Wenn du einen Vollzeitjob hast, werden die Krankenversicherungsbeiträge auf jeden Fall vom Arbeitgeber abgeführt. Du musst sie nicht extra zahlen. Ja bei Studenten ist das so, dass sie ab ihrem 27. Geburtstag (wenn ich mich nicht irre) nicht mehr familienversichert sind und somit selbst die Krankenversicherung zahlen müssen.

Ohne speziell diesen Nettolohnrechner zu kennen:

Netto ist das, was du ausbezahlt bekommst, von deinem Arbeitgeber. Wenn du nicht grad eine Krankenkasse mit Zusatzbeitrag hast, musst du nichts weiter als 10 Euro pro Quartal bei Arztbesuch zu bezahlen.

amdros  11.02.2010, 21:53

Das wird doch aber nicht vom Lohn abgezogen die 10 € beim Arzt

Moonie1970  12.02.2010, 13:51
@amdros

Hab ich auch nicht behauptet. Ebenso wird der Zusatzbeitrag nicht vom Lohn abgezogen. Beides muss aber vom Versicherten noch "extra" bezahlt werden, und das war doch Teil der Frage, ob man noch etwas bezahlen muss, über den Teil, der abgezogen wird, hinaus.

dann beginnst du wohl mit exakt 1600 € brutto .... dein arbeitgeber behält deinen anteil der sozialabgaben (RV, KV, PV, AV) sowie deine Lohnsteuer ein und führt diese, zusammen mit seinem arbeitgeberanteil an die krankenkasse bzw. ans finanzamt ab. der arbeitgeberanteil bei den sozialabgaben entspricht deinem anteil, mit der ausnahme, dass dir 7,9% krankenversicherung einbehalten werden, der arbeitgeber aber "nur" 7% bezahlen muss!

Das gute am Angestelltendasein ist, dass der Arbeitgeber den ganzen Papierkram löst. Man bekommt also ein Bruttogehalt - von dem werden Steuern und die Beiträge für unter anderem die Krankenkasse abgezogen. Bei dem Rechner: www.versicherungsbote.de/rechner.nettolohnrechner.html sieht man was genau an die Krankenkasse geht...

nein, dein arbeitgeber zahlt auch einen anteil...

im nettolohn ist der krankenkassenanteil bereits abgezogen