Finanzielle Unterstützung des Bruders?
Hallo zusammen,
ich unterstütze seit August 2019 meinen Bruder (wohnhaft im selben Haushalt) da er Student im letzten Semester ist, und sein Bafög gestrichen wurde da er über eine bestimmte Regelstudienzeit hinaus ist und ein bestimmtes Alter erreicht hat. Einspruch dagegen hat leider nichts gebracht und wir haben es schriftlich dass er kein Geld bekommt. Er ist im letzten Semester und konzentriert sich grade voll und ganz auf sein Master und kann daher nicht arbeiten gehen.
Ich überweise ihm seit August 2019 monatlich 300 EUR damit er damit seine Krankenversicherung bezahlen kann und monatlich laufende Kosten und zudem in bar hier und da etwas Taschengeld (in Summe komme ich auf knapp 400 EUR monatlich) bis er mit dem Studio im März fertig ist und einen Job hat.
Darf ich dies absetzen und wenn ja wie gehe ich vor. Ich habe mir das Formular "Anlage Unterhalt" heruntergeladen aber verstehe ehrlich gesagt nicht, was ich wo eintragen soll. Da steht überall was vom Ausland und vom ersten Unterstützungszeitraum und zweitem Unterstützungszeitraum.
Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank .
4 Antworten
Du hast keine Verpflichtung dazu, also kannst Du es nicht absetzen. Es ist nett und mehr als löblich das Du es tust, aber vielleicht würde er Sozialhilfe bekommen?
Danke dir
Wenn du deinen Bruder freiwillig unterstützt, kannst du das nur von ihm selbst später wieder zurück bekommen.
Er hätte ja auch genau so gut ein Studiendarlehen beantragen können.
"Darf ich dies absetzen?" - Ich verstehe die Situation glaube ich noch nicht. Warum stellt sich für dich überhaupt die Frage, ob du das darfst? Du bist ihm gegenüber doch zu nichts verpflichtet?
Was meinst du mit "als finanzielle Belastung ansetzen darf"?
Anlage bei der Steuererklärung für 2019 „Unterhalt“
Ach... Steuerlich absetzen... Ich dachte daran, die Zahlungen einzustellen. Nein, das ist ja freiwillig, das kann man nicht steuerlich absetzen.
Ok sorry für die Verwirrung :-) Danke dir
Freiwillige Leistungen kann man steuerlich nicht absetzen. Aber ich hielte es für zumutbar, dem Bruder dieses Geld nur als zinsloses Darlehen zu gewähren. Er wird mal als Akademiker wahrscheinlich sehr gut verdienen. Da könnte er dir das Geld in Raten zurückzahlen.
Verpflichtet nicht aber ich tue das aus freien Stücken und wollte wissen ob man das als finanzielle Belastung ansetzen darf