Finanzielle Unterstützung des Bruders?

4 Antworten

Du hast keine Verpflichtung dazu, also kannst Du es nicht absetzen. Es ist nett und mehr als löblich das Du es tust, aber vielleicht würde er Sozialhilfe bekommen?

muray80 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 11:20

Danke dir

Wenn du deinen Bruder freiwillig unterstützt, kannst du das nur von ihm selbst später wieder zurück bekommen.

Er hätte ja auch genau so gut ein Studiendarlehen beantragen können.

"Darf ich dies absetzen?" - Ich verstehe die Situation glaube ich noch nicht. Warum stellt sich für dich überhaupt die Frage, ob du das darfst? Du bist ihm gegenüber doch zu nichts verpflichtet?

muray80 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 11:17

Verpflichtet nicht aber ich tue das aus freien Stücken und wollte wissen ob man das als finanzielle Belastung ansetzen darf

EllenBeuge  03.02.2020, 11:18
@muray80

Was meinst du mit "als finanzielle Belastung ansetzen darf"?

muray80 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 11:19
@EllenBeuge

Anlage bei der Steuererklärung für 2019 „Unterhalt“

EllenBeuge  03.02.2020, 11:21
@muray80

Ach... Steuerlich absetzen... Ich dachte daran, die Zahlungen einzustellen. Nein, das ist ja freiwillig, das kann man nicht steuerlich absetzen.

muray80 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 11:25
@EllenBeuge

Ok sorry für die Verwirrung :-) Danke dir

Freiwillige Leistungen kann man steuerlich nicht absetzen. Aber ich hielte es für zumutbar, dem Bruder dieses Geld nur als zinsloses Darlehen zu gewähren. Er wird mal als Akademiker wahrscheinlich sehr gut verdienen. Da könnte er dir das Geld in Raten zurückzahlen.