Krankenhausaufenthalt bei ALG II?
"Ortsabwesenheit"/Urlaub kann bis zu 3 Wochen/Jahr genehmigt werden. Wie ist es aber mit einem (geplanten) Krankenhausaufenthalt? Der ALG II-Empfänger steht auf einer Warteliste und muss "antreten" wenn vom Behandlungsteam das "ja" kommt. Das kann sehr kurzfristig passieren, aber auch mit einigen Tagen Vorlauf. Behandlungsdauer um die 3 Monate (Durchschnitt), kann aber variieren.
Was ist zu tun? Was ist zu berücksichtigen?
2 Antworten
Solbald der Termin feststeht, diesen dem Jobcenter mitteilen und auch die voraussichtliche Dauer, wenn bekannt. Sich dann von der Klinik den Beginn und später das Ende bestätigen lassen und ans Jobcenter senden.
Dann zahlt das Amt nur unter ganz seltenen Fällen die KDU weiter. D.h. vorher bekannt, kann man schon anfangen, sich um neue Wohnung als der Klinik heraus zu kümmern. Un die Räumung der bisherigen.
In was für Fällen würden die weiter zahlen?
In einer Großstadt kann man nicht so einfach die alte Wohnung aufgeben und schon gar keine neue finden. Hier ist es ein "Alt-Mietvertrag" - inzwischen dürfte die Miete beim 2-2,5-fachen sein.
Der ALG II-Empfänger ist aufgrund von Krankheit nicht fähig, irgendwas aus- oder einzuräumen. Er kann fast nicht stehen oder gehen. Treppen sind quasi unmöglich ...
Er muss in der Stadt wohnen bleiben, da er nur so zu den Ärzten/Spezialisten kommen kann.
Die Wartelisten in der Stadt sind sehr lang. Alleinerziehende haben Vorrang ...
Er darf also auf keinen Fall seine Wohnung verlieren ...
Dann muss er dafür Sorge tragen, daß er vor Ablauf der 6 Monate die Behandlung abgeschlossen hat. Von seiner aktiven Mitwirkung hängt ja viel für ihn ab. Das sollte Motivation genug sein. Und leider landet er im wort case in einer Obdachlosenunterkunft. Seine Sachen werden eine gewisse Zeit eingelagert.
Es geht um massive und zahlreiche Traumata. Da kann man planen "3 Monate" und sich wünschen, dass er das nach Plan durch macht. Allerdings ist es auch nicht unwahrscheinlich, dass es zu einer Verschlechterung kommt. Und alles in Zusammenhang mit einer engagierten Mitwirkung zu setzen, trifft die Sache nicht.
Wenn der Beginn der Behandlung ein durchaus realistisches Risiko beinhalten würde, die Wohnung zu verlieren, wäre die Basis für eine erfolgreiche Behandlung vermutlich nicht gegeben. Denn anschließend wäre ja seine Lebenssituation extrem schlechter, als zuvor.
Und dass eine Obdachlosenunterkunft für einen vielfach und langjährig traumatisierten Menschen Gift ist, brauchen wir ja nicht erörtern.
Habe gerade noch die Idee im Kopf: Alles bis 6 Monate Jobcenter, alles ab 6 Monate + mehr Sozialamt? Könnte das eventuell funktionieren? Sind so die Zuständigkeiten?
Dann müsste man da vor Behandlungsbeginn mit beiden Ämtern abklären, wer wann "dran ist" ...
Das wird nicht klappen, das Sozialamt tritt nur dann ein, wenn durch ein Gutachten festgestellt wurde, daß er weniger als 3 Stunden/ Tag arbeitsfähig ist, dann wäre es Grundsicherung. Vlt. hätte er sich schon längst darum kümmern sollen- oder es jetzt noch anschieben.
Wo ist das Problem, dass jetzt schon dem Jobcenter mitzuteilen, was bald passieren wird? Dann wird man Dir schon sagen/schreiben wo Kanckpunkte liegen können.
Der Start ist noch nicht bekannt - Warteliste. Evtl. kann das aber dann sehr schnell gehen ... oder auch noch lange dauern ...
Gehe hin und sage, dass Du bei Gelegenheit längere Zeit ins KH musst, ob etwas zu beachten ist. Dann bekommst Du Antworten. Wann das startet ist doch völlig egal, es geht um die Rechtslage.
Da hast Du natürlich Recht. Und wichtig ist, dass die Rechtslage geklärt ist, bevor es los geht ...
Klingt ja fast zu einfach um wahr zu sein!
Weißt Du auch, was zu tun ist, wenn der Aufenthalt je länger als 6 Monate dauert? Also bekannt bei Beginn oder auch, wenn sich das erst während dem Aufenthalt zeigt?