Jobzusage vor ALG-II-Bewilligung, steht mir trotzdem noch Geld zu?
Ich hab am 23. März ALG II beantragt und muss bis übermorgen alle meine Unterlagen zur Überprüfung einreichen, allerdings habe ich schon zu 80% ne Zusage für nen Job, der Mitte April losgehen würde. Nehmen wir mal an ich unterschreibe einen Arbeitsvertrag, bevor bei mir ALG II bewilligt wird, steht mir dann für den Zeitraum vom 23. März bis Mitte April trotzdem noch Geld zu, oder sagt dann das Jobcenter, Sie haben ja jetzt nen Job, also gibt es keine Bewilligung. Wird evtl. sogar rückwirkend für den ganzen März gezahlt?
3 Antworten
Es wird rückwirkend gezahlt zum 1. März.
Für April sollte Dir auch noch ALG II zustehen - das musst Du aber zurückzahlen.
ALG II wird immer für den ganzen Monat gezahlt.
du legst deine Unterlagen vor und von dem Job sagst du dort erst was, wenn du den unterschriebenen Vertag in der Hand hast und vorher sagst du nichts.
Bei Alg2 bekommst du nichts für die Zeit der Arbeitslosigkeit gezahlt, wie bei Alg1. Von 23. März bis Mitte April gibt es so gesehen nichts. Bei Alg2 kommt es auf Bedürftigkeit an und auf das Datum von Geldeingängen.
Ob du für März noch was bekommst, hängt davon ab, was für Geldeingänge du im März hast (alte Gehaltszahlungen, Alg1 Zahlungen usw.) Ausschlaggebend ist eben das Datum des Zahlungseinganges, nicht der Zeitraum, für den man das Geld erhält.
Im April ist es genauso. Wenn du wirklich den Job bekommst,dann kommt es drauf an, wann du dein erstes Geld bekommst. Bereits Ende April, dann wird das eben angerechnet und geschaut, ob es aufstockend noch was gibt.
Gibt es erst im Mai erstes Geld, bekommst du für April volles H4, wenn es keine Zahlungseingänge gibt in dem Monat (bei dir, bzw. in der Bedarfsgemeinschaft, wenn du nicht alleine lebst).
ich würde auf jeden fall erst dann der ALG2 mitteilen wenn du einen festen Job hast
wenn das nicht klappen sollte, dann musst du das alles neu beantragen