Umzug in ein anderes Bundesland mit ALG II
Hallo,
eine Freundin von mir überlegt aus der Rheinland-Pfalz nach Hessen zu ziehen. Sie bezieht ALG II. Ich wollte mal fragen, ob jemand weiß wie das dann mit dem Jobcenter in Hessen abläuft. Muss sie vor dem Umzug in Hessen wieder ALG II beantragen, oder wird das vom Jobcenter in der Pfalz an das Jobcenter in Hessen weitergegeben? Werden Kosten übernommen? Und muss sie generell hier wieder alles beantragen, oder wird das zwischen den Ämtern weitergegeben?
Danke schonmal
Liebe Grüße
8 Antworten
Warum sollte man ihr das bezahlen wenn sie dort keinen Job in Aussicht hat. Oder hat sie die? Alles andere kannst du mit einem Anruf klären!
Sobald das Jobcenter den Umzug bewilligt hat, muss im neuen Bundesland ( selbst auch bei einem Wechsel in eine andere Stadt, innerhalb desselben Bundeslandes) ein Neuantrag gestellt werden.
Umzugskosten werden evtl. übernommen.
Dafür muss auch ein Antrag gestellt werden.
Erst Arbeit suchen, dann umziehen.
Andernfalls wird sie nicht umziehen dürfen. Bzw. muss sie alles aus eigener Tasche bezahlen.
Sie muss sich also im alten Jobcenter die Erlaubnis holen und im neuen Jobcenter anfragen wegen Wohnungsgröße usw. Dort muss sie auch einen Neuantrag stellen.
Sollte sie die Arbeit im neuen Wohnort verlieren, bekommt sie dort ALG II.
Sie braucht erstmal eine Erlaubnis von der ARGE, überhaupt umzuziehen. Dann muss sie vor Unterschrift des Mietvertrages beim neuen Amt fragen, ob sie überhaupt in die Wohnung ziehen darf. Das ist alles reglementiert, aber in jedem Bundesland gelten andere Sätze für Miete usw.
Ziemlich kompliziert, wenn man auf Kosten des Staates lebt...
Wenn sie die Kosten für diesen Umzug erstattet haben möchte, dann braucht sie das Einverständnis des JobCenters. Dieses verlangt einen trifftigen Grund für den Umzug, beispielsweise die Jobaufnahme am neuen Wohnort oder eine Familienzusammenführung. Ein Umzug nur mal so aus Lust und Laune wird nicht genehmigt und auch nicht bezahlt. Sollte sie das Einverständnis des JobCenters bekommen, dann muss sie sich mit dem Amt im neuen Wohnort in Verbindung setzen und erfragen, wie teuer die Wohnung sein darf und sie muss dort einen neuen Antrag stellen. Außerdem braucht sie einen Einstellungsbescheid des "alten" Amtes, denn ohne diesen nimmt das "neue" Amt keine Zahlungen auf.