Hartz 4 ALG II Mietkaution, auf eigenes Konto od. des Vermieters Einzahlung?
Hartz 4/ALG II Mietkaution?
Ich habe eine Wohnung gefunden (welche auch den SGB II Richtlinien entspricht) und auch genehmigt bekommen. Man sagte mir daß die Mietkaution nur direkt auf das Konto des Vermieters überwiesen wird!
Ich habe nun folgende Fragen?
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Ist es möglich die Kaution meinem Konto bzw. dem dafür eingerichteten (Mietkautions,-) Sparkonto anweisen zu lassen?
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Ich möchte nicht das es unbedingt sichtbar ist, daß das Geld vom Amt kommt!
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Die Miete und Lebenshaltungskosten werden schliesslich auch auf mein Konto überwiesen!
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Gibt es irgendwelche gerichtlichen Entscheidungen/Urteile/Gesetze nach denen ich mich richten kann?
Ich wäre für jegliche Hilfe, Links, Urteile etc. sehr dankbar!
6 Antworten
Mietkaution bekommt IMMER der Vermieter.
Der Vermieter ist nicht der Darlehensnehmer sondern der Mieter. Dementsprechend ist die Kautionssumme auf das Konto des Mieters zu überweisen und von diesem dem Vermieter auf ein gesondertes insolvenzfestes Kautionskonto. Nur mit schriftlicher Zustimmung des Darlehensnehmers (des Mieters also) könnte die Direktzahlung an den Vermieter erfolgen. Gleiches gilt übrigens für die reguläre Miete.
Erst wenn der V. überhaupt dem Mieter das gesicherte Konto benannt hat, muss dieser überhaupt die Kaution zahlen. Und das in den gesetzlich zulässigen drei Raten.
Da du dem Vermieter deine Einkommensverhältnisse offenbaren musst, kommt er in jedem Fall zur Erkenntnis, dass du vom JC deine Einkünfte beziehst.
Das Darlehen für eine Miet-Kaution steht in Absatz 6 § 22 SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung.
Deshalb ist das Darlehen für eine Miet-Kaution auch ein Bedarf für Unterkunft und Heizung. Und das Geld dafür wird entweder an dich ausbezahlt - oder direkt an den letztendlichen Empfänger: Vermieter, Gaswerk, Fernwärmelieferant usw.
Beides ist grundsätzlich möglich. Wann was geschehen kann, das steht in Absatz 7 SGB II § 22.
In der Regel geht die Kaution aber als Darlehen direkt in die Hand des Leistungsempfängers, und dann wird dies Darlehen von diesem getilgt mit derzeit ca. 40,- Euro im Monat, die von seinem ALG II abgezogen werden (bei einem Single, sonst mehr); siehe SGB II § 43 Aufrechnung.
Passt einem die Vorgehensweise des Amtes nicht, kann man dagegen die üblichen Rechtsmittel einlegen, also zunächst Widerspruch beim Amt, dann Klage beim Sozialgericht, im Eilfall sofort als Eilklage.
Gruß aus Berlin, Gerd
Ich bedauere jetzt schon deinen Vermieter, das er anscheinend keine Selbstauskunft und Schufa von dir eingeholt hat.
Eigentlich ist es egal. Falls du das Geld nicht ordnungegemäß weiter leiten würdest, machtest du dich strafbar.