Krankenhaus nach Schlägerei, Anzeige?
Guten Morgen, am Sonntag früh nach einer Party (ca. 5 Uhr morgens) hat mir ein betrunkener Typ einen Faustschlag ins Gesicht mitgegeben, ursprünglich wollte er einen Freund von Mir treffen, aber leider habe ich es abbekommen. Ich bin danach umgefallen und mit dem Hinterkopf auf den Asphalt geschlagen. Am Sonntag Abend, als es mir zunehmend schlechter ging, bin ich dann ins Krankenhaus gefahren und dort wurde festgestellt, dass ich ein leichtes Schleudertrauma und eine Gehirnerschütterung habe. Zusätzlich habe ich einen Krankenschein für 2 Wochen. Ich bin jetzt ziemlich unschlüssig, ob ich deshalb eine Anzeige aufgeben soll oder nicht. Ich weiß wie der Typ heißt und er hat mir auch schon geschrieben, ob man das auch ohne Polizei regeln kann, aber wie gesagt ich weiß nun nicht was ich deswegen tun soll. Viele Leute meinten zu mir, dass eine Anzeige nicht viel bringen wird. Was sagt ihr dazu? LG
9 Antworten
ohne anzeige hast du halt nix in der hand wenn du doch noch weitere gesundheitl. probleme bekommen solltest. ansonsten kannst du das mit dem typen schon auch ohne polizei regeln
Hey safair1162
Das ist richtig. Sowas zu beweisen ist aufwendig und teuer. Die Prozesse ziehen sich oft über Jahre.
Wenn der Typ immer sofort austeilt, dann würde ich ihn anzeigen. Auch wenn es nicht viel bringt, so ist es aber bei der Polizei und somit in seinen Akten vermerkt.
Du hast einen Zeugen und du hast ein ärztliches Attest. Damit hast du gute Chancen, dass der Täter verurteilt wird. Eine Strafanzeige kann also durchaus etwas bringen.
Sie bringt allerdings lediglich, dass der Täter bestraft wird. Dir selbst bringt es höchstens das gute Gefühl, dass das unrechtmäßige Verhalten des Täters Konsequenzen hat.
Wenn es um Sachen wie Schmerzensgeld oder Schadenersatz geht, ist eine zivilrechtliche Klage erforderlich. Das läuft grundsätzlich unabhängig von einem möglichen Strafverfahren.
Einen Schmerzensgeldanspruch sehe ich hier ganz eindeutig. Ob darüber hinaus noch Schadenersatzansprüche vorliegen, vermag ich jetzt nicht zu sagen.
Ob du nun straf- und/oder zivilrechtlich gegen ihn vorgehen möchtest, ist natürlich deine Entscheidung.
Ich persönlich würde beides machen, wenn mich jemand 2 Wochen arbeitsunfähig schlägt.
Hey safair1162
Natürlich kannst du Anzeige weg. Körperverletzung erstatten-ob ermittelt wird entscheidet die Staatsanwaltschaft.
Schmerzensgeld/Schadensersatz sind zivilrechtlich einzuklagen-hier wirst du dir einen Anwalt nehmen und die Kosten vorerst vorlegen müssen. Da Alkohol im Spiel war solltest du deine evtl. Erwartungen nicht hoch ansetzen. Ist der Beklagte nicht zahlungskräftig kannst du lediglich einen Titel erwirken.
Lasse dir die Kosten/die evtl. zu erwartende Entschädigung durchrechnen.
Ich bin jetzt ziemlich unschlüssig
Ich wäre da nicht unschlüssig. Er ist verantwortlich dafür, daß Du zwei Wochen lang nicht arbeiten kannst. Aber Dein Arbeitgeber soll Dir Deinen Lohn weiter zahlen? Der Typ hat Dir nicht nur eine Verletzung zugefügt, sondern zudem finanziellen Schaden angerichtet. Er ist zum Ersatz der verursachten Schäden verpflichtet. Meinst Du wirklich, der würde freiwillig die Kosten für Deine medizinische Behandlung und den Arbeitsausfall übernehmen?
Der Arzt sagt zu mir, dass wenn Spätfolgen auftreten werden, ich sowieso beweisen müsste, dass es von diesem Schlag gekommen ist und das wäre wohl so gut wie unmöglich..